Jahresabschluss / HGB

Jahresabschluss-Kriterien

Für den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften und allen Konstruktionen von „& Co.“ Gesellschaften (beispielsweise GmbH & Co. KG) gelten verbindliche Kriterien nach den Regelungen im Handelsgesetzbuch (HGB) für die Aufstellung, für die Prüfung, Offenlegung u. a. Diese Kriterien sind weiter differenziert nach den Größenklassen der Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB festgelegt, wobei für die kleinen Kapitalgesellschaften Erleichterungen eingeräumt werden.
Wichtige Kriterien betreffen
  • die Aufstellung:
    kleine Kapitalgesellschaften bis 6 Monate, bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften innerhalb der ersten 3 Monate nach dem Bilanzstichtag,
  • Prüfung:
    entfällt für kleine Kapitalgesellschaften, demgegenüber bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften unverzüglich nach Aufstellung gemäß Prüfungspflicht nach § 316 HGB,
  • Vorlage an die Gesellschafter:
    unverzüglich nach Aufstellung bzw. Erhalt des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers,
  • Feststellung und Beschluss zur Ergebnisverwendung:
    für kleine Kapitalgesellschaften bis spätestens 11 Monate, für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften bis spätestens 8 Monate nach dem Bilanzstichtag,
  • Offenlegung:
    bis 12 Monate nach Bilanzstichtag bei kleinen Kapitalgesellschaften nur Bilanz und Anhang, bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften sowohl die Bilanz als auch die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), Anhang, Lagebericht, Bericht des Aufsichtsrats, Beschluss Ergebnisverwendung. Von den mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften sind die Dokumente beim Bundesanzeiger elektronisch einzureichen und dort bekannt zu machen. Die Einreichung beim Handelsregister entfällt. Der Bundesanzeiger reicht die Jahresabschlüsse an das Unternehmensregister weiter.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Eignungskriterien für EU-weite Vergaben
Bei EU-weiten Ausschreibungen sind öffentliche Bauaufträge mit Bezug auf §§ 6 EU Abs. 1 und 2 sowie § 6 a und 6 b EU im Abschnitt 2 der VOB Teil A an fachkundige und geeignete Unternehmen zu vergeben, die nicht von vornherein auszuschließen sind. Als...
Große Kapitalgesellschaft
Innerhalb der Kapitalgesellschaften wird von einer großen Kapitalgesellschaft dann gesprochen, wenn mindestens zwei von drei Merkmalen in den Größenordnungen nach § 267 Abs. 3 im Handelsgesetzbuch (HGB) maßgebend sind. Die Größenkriterien wurden auf ...
Mittelgroße Kapitalgesellschaft
Innerhalb der Kapitalgesellschaften wird von einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft gesprochen, wenn mindestens zwei von den drei nachfolgenden Merkmalen in den Größenordnungen nach § 267 Abs. 2 im Handelsgesetzbuch (HGB) maßgebend sind: Bilanzsumme...
Kleine Kapitalgesellschaft
Innerhalb der Kapitalgesellschaften wird von einer kleinen Kapitalgesellschaft dann gesprochen, wenn mindestens zwei der drei nachfolgenden Merkmale mit Größenordnungen nach § 267 Abs. 1 im Handelsgesetzbuch (HGB) gegenwärtig nicht überschritten werd...
Unternehmensgrößen
Handelt es sich bei einem Bauunternehmen um eine Kapitalgesellschaft, dann wird die Größe nach Größenklassen im Handelsrecht nach § 267 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) bestimmt. Die Einteilung ist von Bedeutung für die Anforderungen, die als Jahresabs...
Bilanzrecht für Kleinstkapitalgesellschaften
Mit der Im Frühjahr 2012 in Kraft getretenen Micro-Richtlinie der EU (2012/6/EU) wurden die Anforderungen und Vorgaben für die Rechnungslegung bzw. das Bilanzrecht für Kleinstkapitalgesellschaften in starkem Maße abgeschwächt und vor allem hinsichtl...
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere