Baufinanzierung

Grundpfandrecht

Unter der Bezeichnung Grundpfandrechte werden allgemein alle Belastungen für ein Grundstück zusammen gefasst wie Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden. Sie werden in der Regel im Grundbuch in die Abteilung 3 eingetragen.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Grundpfandrecht"

Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Änderungen 2018-12: ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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