Rechtsprechung zur Bauhandwerkersicherung Bauhandwerkersicherung – Sicherheit für noch nicht gezahlte Vergütungen Die Bauhandwerkersicherung wurde im Bauvertragsrecht im BGB ab 2018 in § 650f BGB neu geregelt. Sie ist ein wirksames Instrument für das Bauunternehmen als Auftragnehmer, das...
Architekten- und Ingenieurvertrag Der Architekten- und Ingenieurvertrag wurde im Bauvertragsrecht im BGB ab 2018 erstmals eigenständig als werkvertragsähnlicher und besonderer Vertragstyp eingeführt, gewissermaßen im Werkvertragsrecht eingeordnet. Die spezifischen Vorschriften werde...
Hypothekendarlehen Hypothekendarlehen ist ein durch eine Hypothek gesicherter Kredit. Es wird in der Regel von Hypothekenbanken gewährt.Dabei ist zu unterscheiden zwischen Verkehrshypothek: gutgläubiger Erwerb durch Dritte auf Grund einer Eintragung im Grundbuch in der...
Sicherheitsleistung nach BGB Wer als Auftraggeber (Besteller oder Verbraucher) einem Bauunternehmer Sicherheit zu leisten hat, kann dies allgemein nach den Sicherheitsarten gemäß §§ 232 bis 240 BGB in Verträgen gewähren. Darauf wird auch bei VOB-Verträgen in § 17 Abs. 1, Nr. 1 V...
Sicherheiten bei Bauhandwerkersicherung Bei einer Bauhandwerkersicherung im reformierten Werk- und Bauvertragsrechts im BGB ab 2018 nach § 650f (vorher § 648a) BGB kann Sicherheit durch den Besteller als Auftraggeber gegenüber dem bauausführenden Unternehmer durch: eine Garantie oder , ...
Rechtliche Aspekte zur Bauhandwerkersicherung nach BGB 09.09.2020 Zur Absicherung einer Werklohnforderung hat der Auftragnehmer einen Anspruch gegen den Auftraggeber auf Sicherheitsleistung. Hier erfahren Sie mehr über einige ausgewählte Besonderheiten bei der Wahl des Sicherungsmittels sowie die Vor- und Nachteile...