Einkauf im Baubetrieb

Handelsware

Zur Handelsware zählen solche beweglichen Sachgüter und Stoffe, die zunächst bezogen bzw. eingekauft werden, aber im Unternehmen keine Be- und Verarbeitung erfahren. Sie werden dann wieder verkauft, ggf. mit einem Aufschlag. Eine Mischung von Stoffen, ein Sortieren und neues Verpacken gelten nicht als Be- oder Verarbeitung.
In einem Bauunternehmen handelt es sich beispielsweise dann um Handelsware, wenn Baustoffe, aber auch Bauhilfsstoffe oder Betriebsstoffe an einen Betriebsangehörigen weiter verkauft werden. Dabei wird es sich in der Regel nur um sehr geringe Mengen handeln.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Handelsware"

Auszug im Originaltext aus DIN EN 15378-1 (2017-09)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe nach EN ISO 7345:1995, EN ISO 52000-1:2017 und die folgenden Begriffe.ANMERKUNG Die Begriffe aus EN ISO 52000-1, die für das Verständnis der zugrundeliegenden Norm unerlässlich sind, we...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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