Einkauf im Baubetrieb

Handelsware

Zur Handelsware zählen solche beweglichen Sachgüter und Stoffe, die zunächst bezogen bzw. eingekauft werden, aber im Unternehmen keine Be- und Verarbeitung erfahren. Sie werden dann wieder verkauft, ggf. mit einem Aufschlag. Eine Mischung von Stoffen, ein Sortieren und neues Verpacken gelten nicht als Be- oder Verarbeitung.
In einem Bauunternehmen handelt es sich beispielsweise dann um Handelsware, wenn Baustoffe, aber auch Bauhilfsstoffe oder Betriebsstoffe an einen Betriebsangehörigen weiter verkauft werden. Dabei wird es sich in der Regel nur um sehr geringe Mengen handeln.
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