Bauberichterstattung / Statistik

Sonstiger Umsatz

Zum Umsatz eines Bauunternehmens zählt neben dem baugewerblichen Umsatz auch der Sonstige Umsatz.
Er ist betrieblich nach verschiedenen Aspekten und Aussagen nachzuweisen:
  • einerseits im Rahmen der Bauberichterstattung gegenüber den Landesämtern für Statistik, beispielsweise von Bauunternehmen des Bauhauptgewerbes in der EHM-Jahreserhebung als "Umsatz aus sontigen nichtindustriellen/ nichthandwerklichen Tätigkeiten" wie z. B.:
    • Umsätze aus der Vermietung und Verpachtung von Baumaschinen und Geräten,
    • Erlöse aus der Veräußerung von Patenten und Lizenzen,
    • Erlöse aus Transportleistungen für Dritte (Lohnfuhren) u. a.,
  • zum anderen im Rahmen des betrieblichen Rechnungswesens als buchhalterischen Nachweis auf Konten, beispielsweise nach dem Baukontenrahmen (BKR) der Ausgabe 2016 als "Sonstige Erträge" in den Kontengruppen 55 bis 59 wie z. B.:
    • Umsatz aus sonstigen eigenen Erzeugnissen wie Betonwaren, Kies u. a.,
    • Umsatz aus industriellen sowie handwerklichen Leistungen,
    • Umsatz aus Handelsware als Umsatz von fremden Erzeugnissen, die in der Regel unbearbeitet weiterverkauft werden,
    • Umsatz aus sonstigen baugewerblichen Leistungen wie nichtindustrielle und handwerkliche Dienstleistungen, wie Honorare für Ingenieurleistungen u. a.
  • zusammengefasst zum Jahresabschluss in Position 4 in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach § 275 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) bei Anwendung des Gesamtkostenverfahrens.
Nicht einzubeziehen sind grundsätzlich:
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