Buchhaltung / Rechnungswesen

Herstellungskosten von Gebäuden

Herstellungskosten von Gebäuden umfassen alle Aufwendungen, die für den Verbrauch von Stoffen sowie die Inanspruchnahme von Leistungen für die Herstellung, Erweiterung und den ursprünglichen Zustand hinausgehende Verbesserungen mit Bezug auf § 255 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) entstehen.
Von Teilherstellungskosten wird gesprochen, wenn die Aufwendungen für die Herstellung eines Gebäudes bis zum Ende eines Jahres entstanden sind, wenn sich die Herstellung über mehrere Jahre erstreckt.
Als nachträgliche Herstellungskosten werden allgemein die Kosten für die Bauvorbereitung für ein Grundstück aufgefasst, wenn mehrere Gebäude auf dem Grundstück stehen. Beim Abschluss der Baumaßnahmen sind dann die angefallenen Kosten auf die einzelnen zu aktivierenden Gebäude aufzuteilen.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Herstellungskosten von Gebäuden"

Auszug im Originaltext aus DIN 18035-1 (2018-09)
4.2.1 Zuordnung Ein Sportplatz ist so anzuordnen, dass er von allen Nutzergruppen in zumutbarer Zeit zu erreichen ist. Der Sportplatz im Wohnbereich sollte zu Fuß erreichbar sein. Sportplätze an Schulstandorten sollten so angeordnet, bemessen und aus...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18205 (2016-11)
Die Checkliste in Tabelle A.3 bietet eine fakultative Grundlage für die Bearbeitung des Prozessschrittes 3 und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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