Baugeräte / Vorhaltung / BGL

Abschreibung und Verzinsung nach BGL

Die Vorhaltekosten von Baumaschinen und Geräten setzen sich im Wesentlichen aus der kalkulatorischen Abschreibung und der Verzinsung zusammen.

Abschreibung und Verzinsung nach BGL 2025

Die monatlichen Ansätze der kalkulatorischen Abschreibung und Verzinsung für Baumaschinen und Geräte für die einzelnen Gerätearten werden in der überarbeiteten und neugefassten Auflage der Baugeräteliste (BGL) 2025 ausgewiesen. Zusätzliche Erläuterungen dazu finden sich in Abschnitt 6 der Nutzungshinweise.
Die Kosten aus Abschreibung und Verzinsung bilden die Grundlage für die:
Die kalkulatorische Abschreibung erfasst den Wertverlust einer Baumaschine während ihrer wirtschaftlichen Einsatzzeit auf Basis betrieblicher Erfahrungswerte.
Die kalkulatorische Abschreibung erfasst den Wertverlust einer Baumaschine während ihrer wirtschaftlichen Einsatzzeit auf Basis betrieblicher Erfahrungswerte. Bild: © f:data GmbH

Was bedeutet kalkulatorische Abschreibung?

Die kalkulatorische Abschreibung (A) stellt die Wertminderung einer Baumaschine während ihrer wirtschaftlichen Einsatzzeit dar. Diese wird in Vorhaltemonaten in der BGL auf Grundlage von Erfahrungswerten vorbestimmt.
Berücksichtigt werden dabei Zeiten, in denen ein Gerät aus betrieblichen und sonstigen Gründen nicht genutzt werden kann. Auch witterungsbedingte Stillstands- und Reparaturzeiten können für solche objektiven Ausfälle maßgebend sein. Folglich ist die Summe der Vorhaltemonate in der Regel kleiner als die Nutzungsdauer der Geräte nach AfA-Tabelle.
Die kalkulatorische Abschreibung unterscheidet sich von der bilanziellen Abschreibung in der Finanzbuchhaltung.

Was drückt die Verzinsung aus?

Die Verzinsung erfolgt mit dem für die Anschaffung einer Baumaschine angesetzten Zinssatz von p = 6,5 % pro Jahr.
Bei der linearen Abschreibung beträgt das durchschnittlich zu verzinsende Kapital 50 % des mittleren Neuwerts.
Bei Nichtanschaffung der Baumaschine hätten die Anschaffungskosten für das Gerät als Kapital anderweitig angelegt werden und Zinsen erbringen können. Dabei ist nicht vordergründig von Bedeutung, dass gegenwärtig das allgemeine Zinsniveau bzw. der Hauptrefinanzierungssatz der EZB nicht so hoch ist. Die in der BGL angesetzte Verzinsung entspricht einem langfristigen Durchschnitt der Verzinsung von Kapital, die tatsächlich in kurzfristigen Perioden vom Durchschnitt abweichen kann.

Berechnung der Abschreibung und Verzinsung (AV)

Als Grundlagen für die Bestimmung der Abschreibung und Verzinsung sind folgende Bezugsgrößen heranzuziehen:
  • mittlerer Neuwert (ggf. Neuwert oder Wiederherstellungswert),
  • Vorhaltemonate als durchschnittliche Einsatzzeit und
  • die sich daraus abzuleitenden Beträge als Summe aus linearer kalkulatorischer Abschreibung und Verzinsung monatlich:
    • in Prozent und
    • als Betrag in Euro.
Als mittlerer Neuwert nach BGL gelten Mittelwerte der jeweiligen Listenpreise der gebräuchlichsten Fabrikate der Gerätearten zu der Preisbasis 2025, einschließlich Bezugskosten, jedoch ohne Umsatzsteuer. Soll die aktuelle Preisbasis des Jahres der Betrachtung für den mittleren Neuwert berücksichtigt werden, bedarf es einer Anpassung über den Erzeugerpreisindex für Baumaschinen und der Berechnung des Wiederbeschaffungswertes.
Die monatlichen Prozentsätze und Werte in Euro können bereits nach Gerätearten der BGL 2025 entnommen werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die BGL 2025 nur Richtwerte als Durchschnitt angibt.
Tipp aus der Praxis

„Im betrieblichen Einzelfall kann es durchaus zweckmäßig oder sogar von Bedeutung sein, die BGL-Werte ggf. zu korrigieren und entsprechend der betrieblichen Situation zu ermitteln und anzusetzen.“

Beispiel zur monatlichen Abschreibung und Verzinsung

Zur Veranschaulichung ein Beispiel:
Gerät:
  • Hydraulikbagger (Verbrennungsmotor) mit Raupenfahrwerk und 36 kW Motorleistung, BGL-Nr. D.1.02.0035.
  • Ausgangsgrößen in BGL 2025 in Abschnitt D:
    • mittlerer Neuwert: 76.200,00 € (Preisbasis 2025),
    • Nutzungsjahre (n): 5 Jahre,
    • Vorhaltemonate (v): 45 Monate und
    • kalkulatorischer Zinssatz (p): 6,5 % p. a. (pro Jahr).
Daraus lassen sich berechnen:
  • monatlicher Abschreibungs- und Verzinsungssatz:
    k = (100 ÷ v) + (p × n) ÷ 2 × v = …… %
    k = (100 ÷ 45) + (6,5 × 5) ÷ 2 × 45 = 2,58 %
  • monatlicher Abschreibungs- und Verzinsungsbetrag:
    76.200,00 × (2,58 ÷ 100) = 1.970,00 €
Beträge in der BGL werden wie folgt gerundet:
  • über 100,00 € bis unter 500,00 € auf 1,00 €,
  • über 500,00 € bis unter 1.000,00 € auf 5,00 €,
  • über 1.000,00 € bis unter 5.000,00 € auf 10,00 € und
  • über 5.000,00 € bis unter 10.000,00 € auf 50,00 €.

AV-Betrag für tatsächliche Vorhaltezeit

Aus dem Monatsbetrag von AV kann auch ein Betrag für die tatsächliche Vorhaltezeit – als Bereitstellungszeit auf der Baustelle – je Kalendertag, Arbeitstag oder Vorhaltestunde bestimmt werden, und zwar mit folgenden Ansätzen je Monat von:
  • 30 Kalendertagen,
  • 21 Arbeitstagen oder
  • 170 Vorhaltestunden (im Einschichtbetrieb).

Verrechnung zusammen mit Reparaturkosten

Abschreibung und Verzinsung (AV) werden in der Regel mit dem Entgelt für Reparaturkosten (R) zusammengefasst als Vorhaltekosten ausgewiesen. Sie stellen allgemein den monatlichen AVR-Wert mit Bezug auf den mittleren Neuwert dar. Mit den Vorhaltekosten werden betriebseigene Baugeräte gegenüber den Baustellen als nutzende Orte mittels einer IbR (innerbetriebliche Rechnung) belastet. Dabei ist keine Umsatzsteuer zu berücksichtigen. Details dazu lesen Sie im Beitrag „Gerätekosten“.
Die innerbetriebliche Verrechnung entspricht keiner Anmietung von Dritten. Sie erfolgt ausschließlich für die Zurverfügungstellung oder Beistellung von Baugeräten aus dem Bauhof bzw. durch eine innerbetriebliche Hilfskostenstelle an die Baustellen.
Herzlichen Dank an Prof. Dr. habil. Siegmar Kloß für die fachliche Unterstützung bei diesem Artikel auf bauprofessor.de.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere