Leistungsverzeichnis / Leistungsbeschreibung

Langtext zur Leistungsposition

Als Langtext wird die umfassende bzw. detaillierte Beschreibung der Einzel- bzw. Teilleistung als Leistungsposition in einem Leistungsverzeichnis (LV) in Form als Fließtext bezeichnet. Der Text kann frei formuliert (freier Text) oder durch ein standardisiertes Textsystem (z. B. STLB-Bau - Dynamische BauDaten erzeugt werden. Demgegenüber drückt ein Kurztext nur die wesentlichsten Merkmale zur Position aus.
Beispiel für einen Langtext und den vereinfachten Kurztext (stark vorangestellt):
OrdnungszahlLeistungsbereich (Gewerk)
04Putzarbeiten
04.0010200,000 m²
STLB-Bau
Außenputz Wand Unterputz P II Oberputz P II
Zweilagiges Außenputzsystem auf Wand, Putzgrund Mauerwerk, saugfähig, rauflächig, Unterputz DIN 18550 aus Putzmörtel P II, Dicke 15 mm, Oberputz aus Putzmörtel P II, gerieben, Körnung bis 2 mm, Höhe bis 3 m
In den Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber nach Formblatt 212 (Teilnahmebedingungen - Einheitliche Fassung) im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) wurde unter Tz. 3.3 vermerkt, dass "die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses allein verbindlich ist". Damit wird klar hervorgehoben, dass auch bei Verwendung eines beigefügten LV als Kurztext nur der Langtext verbindlich ist. Das gilt auch dann, wenn selbst eine Abschrift erfolgte oder eine Kurzfassung erstellt wurde. Ein entsprechender Vermerk wird neu nach dem VHB-Bund (Ausgabe 2017) auch im Angebotsschreiben vorgesehen.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Langtext zur Leistungsposition"

Auszug im Originaltext aus VDI 2552 Blatt 3 (2018-05)
Im Anschluss wird die Ausschreibung auf der Ebene der Leistungspositionen mit konkreten Ausführungsmengen und Vorbemerkungen vervollständigt. Über die konsequente Zuweisung von Kostengruppen kann dann das Controlling in der Ausschreibung nach Leistun...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie
Auszug im Originaltext aus VDI 2552 Blatt 3 (2018-05)
Bei der Kostenermittlung mit Elementen können die Mengen der Baukonstruktionen, technischen Anlagen und Ausstattungen aus dem Gebäudemodell entsprechend Abschnitt 8 ermittelt werden. Die Kosten der Elemente werden über die Summierung der Leistungspos...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie

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