Leistungsverzeichnis / Leistungsbeschreibung

Kurztext zur Leistungsposition

Als Kurztext wird die abgekürzte Fassung zur vereinfachten Textdarstellung einer Leistungsposition im Leistungsverzeichnis (LV) bezeichnet. Im Gegensatz dazu wird mit dem Langtext zur Leistungsposition die detaillierte Beschreibung in der Form als Fließtext verstanden. Unter Langtext wird dazu ein Beispiel für beide Textformen geliefert.
Dem Auftraggeber obliegt festzulegen, in welcher Form die Angebote einzureichen sind. Bei Ausschreibungen mit Bezug auf die Regelungen in der VOB können die Bieter bei nationalen Ausschreibungen im Unterschwellenbereich nach § 13 Abs. 6 im Abschnitt 1 (analog bei EU-weiten Ausschreibungen bei Erreichen der Schwellenwerte nach § 13 EU Abs. 6 im Abschnitt 2 sowie bei verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen nach § 13 VS Abs. 6 im Abschnitt 3) der VOB/A-2016 eine Kurzfassung des LV benutzen, "wenn sie den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut des LV im Angebot als allein verbindlich anerkennen".
Dies sehen auch die Bewerbungsbedingungen für öffentlichen Bauaufträge nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2008, Stand: April 2016) im Formblatt 212 unter Tz. 3.3.
Soweit Kurztexte verwendet werden, müssen sie aber die Ordnungszahlen (OZ) der Positionen vollzählig, in der gleichen Reihenfolge und mit den gleichen Nummern wie in dem vom Auftraggeber verfassten LV wiedergeben.
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