Lohn / Tarif / Rente

Bonus beim Leistungslohn

Bei Anwendung des Leistungslohns im Bauunternehmen auf Grundlage des Rahmentarifvertrages für Leistungslohn im Baugewerbe vom 29. Juli 2005 (RTV Leistungslohn) werden die Plusstunden nach § 6 Abs. 4 den an der Baumaßnahme beteiligten Arbeitnehmern entsprechend ihrem arbeitszeitlichen Anteil an der Baumaßnahme vergütet, gewissermaßen als Zuschlag im Sinne eines Bonus. Die Vergütung der Plus-Stunden erfolgt aber nur in Höhe des Tarifstundenlohns (Gesamttarifstundenlohn abzüglich des Bauzuschlags). Der Bauzuschlag wird mit Bezug auf § 2 Abs. 2 in den Tarifverträgen zur Regelung der Löhne im Baugewerbe - TV/West, TV/Ost und TV/Berlin - für jede lohnzahlungspflichtige Stunde, aber nicht für Leistungslohn-Mehrstunden (Plus-Stunden bzw. Überschuss-Stunden) gewährt.
Plus-Stunden liegen als Differenz dann vor, wenn die Anzahl der Ist-Stunden geringer als die Anzahl der Soll-Stunden (Unterschreitung der Stundenvorgaben) ist. Dafür sind die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden (Ist-Stunden) festzustellen und mit den Stundenvorgaben (Soll-Stunden) aus der Arbeitskalkulation zu vergleichen. Wichtig dabei ist jedoch, ob für die Soll- und Ist-Stunden auch die gleiche Leistung zugrunde liegt.
Weicht die Ist-Leistungsmenge von der Leistungsmenge nach Soll ab, sind zunächst die Soll-Stunden der Soll-Leistung auf die Soll-Stunden für die Ist-Leistung umzurechnen, gewissermaßen die "Hätte"-Sollstunden als vergleichbare Größe zu bestimmen und dann mit den Ist-Stunden der Ist-Leistung zu vergleichen. Nur so wird eine Vergleichbarkeit zwischen Ist- und Soll-Stunden gewährleistet.

Beispiel: Bonus beim Leistungslohn

Die Lohnabrechnung nach dem Bonus-Prinzip soll folgendes Beispiel demonstrieren:
Ausgangsdaten:

οAusführung von Betonarbeiten (schalen und betonieren) für eine Stützmauer
οLeistungsgruppe (Kolonne) mit 4 gewerblichen Arbeitnehmern
οLeistungsmenge im Ist (nach Aufmaß) entspricht der Soll-Menge
οSoll-Stunden aus der Arbeitskalkulation=800 Stunden
οIst-Stunden laut Stundennachweise=720 Stunden
οmit der Leistungsgruppe wurde eine Vereinbarung nach RTV-Leistungslohn getroffen
οGesamttarifstundenlohn (GTL) der Arbeitnehmer=15,04 €/Stunde
οmit dem Tariflohn vom GTL=14,20 €/Stunde
οmit dem Bauzuschlag vom GTL=0,84 €/Stunde
Abrechnung für die Leistungsgruppe:
720 Stundenx15,04 €/Std.=10.828,80 €
+ 80 Stundenx14,20 €/Std.=1.136,00 €(= Bonus)
= gesamt aus Leistungslohn=11.964,80 €
In der eingesparten Zeit von 80 Stunden wird eine andere Tätigkeit ausgeführt, so dass dafür noch ein Lohn hinzukäme und zwar:

+ 80 Stundenx15,04 €/Std.=1.203,20 €.
Danach errechnen sich gesamt = 13.168,00 € als vergleichbarer Lohn für 800 Stunden für die Gruppe.
Der Bonus ist den an der Baumaßnahme beteiligten gewerblichen Arbeitnehmern entsprechend ihrem arbeitszeitteiligen Anteil zu berechnen.
Hätte die Leistungsgruppe bei der gleich hohen Soll-Stundenvorgabe nicht im Leistungslohn gearbeitet, dann bestimmt sich ein Lohn für die Gruppe von nur:
800 Stundenx15,04 €/Std.=12.032,00 €.
Liegt dagegen eine Überschreitung der Stundenvorgaben vor, sind die Minusstunden mit einem Abschlag nach dem Malus-Prinzip beim Leistungslohn zu vergüten.
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