Lohn / Tarif / Rente

Plus-Stunden

Von Plus-Stunden wird bei der Anwendung von Leistungslohn gesprochen. Für die Leistungsentlohnung im Baugewerbe gelten die Bestimmungen des Bundesrahmentarifvertrages (BRTV) für gewerbliche Arbeitnehmer. Die besonderen Bedingungen regelt ergänzend ein Rahmentarifvertrag für Leistungslohn im Baugewerbe (RTV-Leistungslohn) vom 29. Juli 2005. Er bildet die Rechtsgrundlage für die Anwendung des Leistungslohns.
Die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden (Ist-Stunden) sind nach Bauausführung festzustellen und mit den Stundenvorgaben (Soll-Stunden) zu vergleichen. War die Anzahl der Ist-Stunden geringer als die Anzahl der Soll-Stunden, dann liegt eine Unterschreitung der Stundenvorgaben vor. Die Differenz umfasst die Plus-Stunden. Der Umfang der Plusstunden wird den an der Baumaßnahme beteiligten Arbeitnehmern als Bonus beim Leistungslohn vergütet.
Um die Plus-Stunden zu bestimmen, werden zuerst die Ist-Leistungsmengen durch Aufmaß festgestellt, wobei die Anforderungen bzw. Abrechnungsregeln in den DIN-Vorschriften der VOB, Teil C grundlegend zu beachten sind. Dies geschieht gemeinsam mit dem Kolonnensprecher der Leistungsgruppe und nach Möglichkeit direkt nach Beendigung der Arbeit bzw. ist laut § 6 Abs. 2 im RTV-Leistungslohn spätestens am sechsten Arbeitstag nach vollständiger Beendigung der vereinbarten Arbeiten im Leistungslohn abzuschließen.
Wenn die Ist-Leistungsmenge von der Leistungsmenge nach Soll abweicht, müssen die Soll-Stunden der Soll-Leistung auf die Soll-Stunden für die Ist-Leistung umgerechnet werden. So werden quasi die „Hätte“-Soll-Stunden bestimmt, die dann mit den Ist-Stunden der Ist-Leistung verglichen werden. Dadurch wird eine Vergleichbarkeit zwischen Ist- und Soll-Stunden realisiert, wobei immer darauf zu achten ist, dass für die Soll- und Ist-Stunden auch immer die gleiche Leistung zugrunde liegt.
War dagegen die Anzahl der Ist-Stunden für die ausgeführte Bauleistung höher als die Anzahl der Soll-Stunden, ist die Stundenvorgabe überschritten worden. Die Differenz stellt Minus-Stunden dar, die den an der Baumaßnahme beteiligten Arbeitnehmern nur mit 50 v.H. ihres Gesamttarifstundenlohns vergütet werden. Dem Arbeitnehmer sind jedoch mindestens 90 v.H. seiner in diesem Lohnabrechnungszeitraum für die tarifliche Arbeitszeit zustehenden Vergütung zu sichern.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Plus-Stunden"

Auszug im Originaltext aus DIN 4109-2 (2018-01)
4.4.5.1 AllgemeinesFür die unterschiedlichen Lärmquellen (Straßen-, Schienen-, Luft-, Wasserverkehr, Industrie/Gewerbe) werden nachstehend die jeweils angepassten Mess- und Beurteilungsverfahren angegeben, die den unterschiedlichen akustischen Wirkun...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 17037 (2022-05)
B.1 Allgemeines Das Tageslicht in einem Innenraum hängt hauptsächlich von dem verfügbaren natürlichen Licht und weiterhin von den Eigenschaften des Raums und seiner Umgebung ab. Die Norm schlägt zwei Verfahren zur Beurteilung der Tageslichtversorgung...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 17037 (2019-03)
B.1 Allgemeines Das Tageslicht in einem Innenraum hängt hauptsächlich von dem verfügbaren natürlichen Licht und weiterhin von den Eigenschaften des Raums und seiner Umgebung ab. Die Norm schlägt zwei Verfahren zur Beurteilung der Tageslichtversorgung...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN ISO 16484-3 (2005-12)
5.5.3.2.1 AllgemeinesDiese Verarbeitungsfunktionen werden genutzt, um Eingabe- und Ausgabefunktionen oder die Ergebnisse von Verarbeitungsfunktionen auf definierte Kriterien zu überwachen.5.5.3.2.2 Grenzwert festBei der Funktion Grenzwert fest wird d...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 14511-4 (2023-08)
4.1 Allgemeines Falls nichts anderes angegeben ist, müssen die Prüfungen wie in EN 14511-2 und EN 14511-3 beschrieben durchgeführt werden.4.2 Betriebstemperaturbereich 4.2.1 Anlauf- und Betriebsprüfungen4.2.1.1 AllgemeinesDas Gerät muss innerhalb der...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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