Lohn / Tarif / Rente

Bauzuschlag (als Lohnbestandteil)

Was ist der Bauzuschlag?

Ein Bauzuschlag ist eine Art Zuschlag, der auf die Kosten für ein Bauprojekt aufgeschlagen wird. In der Bauindustrie wird er oft verwendet, um die Kosten für besondere Anforderungen oder Mehrleistungen wie bei Materialpreiserhöhungen oder Änderung des Bauplans zu decken, die über die ursprünglich geplanten Leistungen hinausgehen.
Der Bauzuschlag (BZ) wird gewerblichen Arbeitnehmern bei der Vergütung des Arbeitsentgelts als "Ausgleich für besondere Belastungen" in Unternehmen des Bauhauptgewerbes nach dem betrieblichen Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe) gewährt.
In der Bauindustrie wird der Bauzuschlag verwendet, um die Kosten für Mehrleistungen zu decken, die über die ursprünglich geplanten Leistungen hinausgehen.
In der Bauindustrie wird der Bauzuschlag verwendet, um die Kosten für Mehrleistungen zu decken, die über die ursprünglich geplanten Leistungen hinausgehen.
Bild: © f:data GmbH

Was gilt als Basis für die Berechnung?

Basis für den Bauzuschlag in % ist der Tarifstundenlohn (TL) der jeweiligen Lohngruppe nach § 5 im BRTV-Baugewerbe. Der berechnete BZ wird dem TL zugerechnet.
Als Summe stellt sich dann der Gesamttarifstundenlohn (GTL) als für eine Arbeitsstunde zu vergütender Lohn an gewerbliche Arbeitnehmer dar. Die Höhe wird nach den einzelnen Bestandteilen TL, BZ und gesamt als GTL jeweils nach den Tarifgebieten Deutschland-West, Ost und Land Berlin in den Entgelttarifverträgen vom 5. November 2021 in § 2 Abs. 2 ausgewiesen.
Ein Beispiel mit der Einordnung des Bauzuschlags innerhalb der Lohnzusammensetzung für gewerbliche Arbeitnehmer finden Sie hier.

Wie hoch ist der Bauzuschlag und dessen Bestandteile?

Der Bauzuschlag umfasst unverändert weiter einen Betrag von insgesamt 5,9 % des Tarifstundenlohns für den Ausgleich der folgenden besonderen Belastungen:
2,5 %für durch den mit Wegstrecken verbundenen ständigen Wechsel der Baustellen,
2,9 %für aus der Abhängigkeit von der Witterung außerhalb der Schlechtwetterzeit im Baugewerbe im Winter auftretende Belastungen,
0,5 %für den Ausgleich von Lohneinbußen in der gesetzlichen Schlechtwetterzeit im Winter.
In § 5 Nr. 4.1 im BRTV-Baugewerbe wird ergänzend klargestellt, dass mit dem einen Teil des Bauzuschlags auch bereits ein pauschaler Anteil der neu ab 1. Januar 2023 maßgebenden Wegezeitentschädigung gezahlt wird.

Worauf ist beim Bauzuschlag besonders zu achten?

Der Bauzuschlag wird für jede lohnzahlungspflichtige Stunde, jedoch nach § 2 Abs. 2 in dem TV-Lohn vom 5. November 2021 nicht bei Anwendung des Leistungslohns für Leistungslohn-Mehrstunden (Plus-Stunden und Überschussstunden im Akkord) gewährt.
Werden Arbeitnehmer im jeweiligen Lohnabrechnungszeitraum arbeitszeitlich überwiegend nicht auf Baustellen beschäftigt, sondern stationär, insbesondere in Bauhöfen und Werkstätten, einschließlich Produktionsstätten für Fertigteile oder als Kraftfahrer der Bauhöfe und Fahrdienste, dann erhalten sie als Entlohnung nur den Tarifstundenlohn, nicht jedoch den Bauzuschlag, wenn sie nach dem 31. März 1998 im Bauunternehmen eingestellt wurden.
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