Mit diesem Schreiben verweigert der Auftraggeber die Abnahme wegen wesentlicher Mängel mit Bezug auf § 12 Abs. 3 VOB/B. Der Auftraggeber nennt die festgestellten Mängel und fordert den Auftragnehmer auf, bis zu einem genannten Termin die angeführten Mängel zu beseitigen und die Mängelfreiheit für die vertraglichen Leistungen zu sichern. Der Auftraggeber erklärt weiter, dass er dem Auftragnehmer den Auftrag zur Mängelbeseitigung entziehen wird, sollte dieser die gesetzte Frist verstreichen lassen. Er kündigt für diesen Fall Selbst- bzw. Ersatzvornahme an und weist darauf hin, dass er dem Auftragnehmer Schadenersatz berechnen wird, sollten sich aus der Selbst- bzw. Ersatzvornahme Ansprüche darauf ergeben.