Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Nachforderungen

Nachforderungen resultieren aus vom Bau-Soll abweichenden Leistungen, die sich erst nach Vertragsabschluss während der Bauausführung ergeben, so z. B.
  • aus Rechten oder Verstößen gegen Pflichten und/oder
  • auch ohne Eingriff der Vertragspartner.
Nachforderungen werden in der Regel vom Bauunternehmen als Bauausführenden in Form von Nachträgen gestellt. Die Gründe für Nachforderungen können vielfältiger Art sein.
Der Spielraum für Nachforderungen wird jedoch umso kleiner sein, je mehr vertragliche Verantwortung und Risiko der Auftragnehmer für den Leistungserfolg übernimmt und trägt.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Nachforderungen"

Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Der Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen – insbesondere E...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Der öffentliche Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen – in...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) 1. Abschlagszahlungen sind auf Antrag in möglichst kurzen Zeitabständen oder zu den vereinbarten Zeitpunkten zu gewähren, und zwar in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich des ausgewiesenen, darauf e...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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