12.07.2022 | Bauplanung

Geoportale und ihre Relevanz fürs Baurecht

Geoportale und ihre Relevanz fürs Baurecht
Bild: © f:data GmbH
Bereits vor der coronabedingten Forcierung der Digitalisierung sämtlicher Lebensbereiche nahezu weltweit konnten internetaffine Bau- und Immobilien-Rechtsanwälte sowie Sachverständige auf viele sensible Grundstücksdaten zugreifen. Zunehmend wird die Befassung mit den verfügbaren Daten bei der Bearbeitung bau- und immobilienrechtlicher Fälle oder Begutachtung entsprechender Streitfragen heute vorausgesetzt. Gerade beim Kauf von Immobilien lohnt sich eine intensive Befassung mit den Geodaten, aber auch im Falle von Bauprojekten oder Nachbarstreitigkeiten.
„Geoportal“ ist der Oberbegriff für die zahlreichen und verschiedenen Internetanwendungen zum transparenten Zugriff auf Geodaten. Geodaten wiederum sind zum Beispiel Angaben über die Erschließung eines Bauvorhabens – Telekommunikationseinrichtungen, Wasser- und Abwasserversorgung, Abfallwirtschaft, Energieversorgung, Verkehrsinfrastruktur, Kinderspielplätze oder auch digitale Geländemodelle und Orthofotos. Sie können Aufschluss über die Qualität von Luft, Wasser und Boden, Prävalenz und Inzidenz von Krankheiten und die Lebensqualität geben. Sensible Grundstücksdaten wie etwa präzise Höhendaten, Geländeneigungen und Verkehrs- und Luftinformationen waren noch bis vor fünfzehn Jahren nicht zuletzt im Hinblick auf die Möglichkeit erneuter Kriegshandlungen geschützt und nur besonders Befugten – kommunalen Mitarbeiterinnen oder Sachverständigen – verfügbar.
Über besondere – der Öffentlichkeit nicht ohne Weiteres zugängliche – Datenbanken besorgten sich etwa Vermessungsingenieure die zur Begutachtung im konkreten Einzelfall erforderlichen Daten, insbesondere Grenzinformationen und historische Pläne und Fotos. Mehr und mehr recherchieren heutzutage zum Beispiel von einem Nachbarstreit betroffene Auftraggeber solche Daten allerdings selbstständig aus dem öffentlich verfügbaren Internet über die weitgehend kostenlos nutzbaren Geoportale selbst. Zur Vorbereitung und besseren Bearbeitung solcher Mandate und Aufträge ist eine gründliche Befassung mit den im Internet auf den Geoportalen bereits veröffentlichten Geodaten zum konkreten Fall sehr ratsam.
Wie so oft sind europarechtliche Vorgaben für die erhebliche Zunahme öffentlich transparent verfügbarer Orts- und Grundstücksdaten ausschlaggebend. Dies wurde zu Silvester 2016/2017 im hier kostenlos abrufbaren Artikel "Mehr Transparenz bei Geodaten" der Fachzeitschrift Baurecht 2017, Seiten 26-42 bereits ausführlich herausgearbeitet. Die europäische INSPIRE-Richtlinie von 2007 wurde vom Bund und den insoweit vorrangig zuständigen Bundesländern über Geodatenzugangsgesetze umgesetzt. Seither wächst die digitale Dateninfrastruktur und die Masse an verfügbaren Informationen und Daten unaufhörlich. Weil nicht jede Geoinformation zu einer bestimmten Internetanwendung passt, greifen dabei auch unterschiedliche Softwareprodukte verschiedener Entwickler und Anbieter ineinander. Schnittstellenprobleme müssen dabei regelmäßig neu verhandelt und behoben werden.
In nicht allzu ferner Zukunft werden auch die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien öffentlich namhaft gemacht, siehe hierzu den – dem Zeitgeist entsprechenden – Antrag der Linken-Abgeordneten vom 27.04.2022 BT-Drucksache 20/1513.
Eine Grundbucheinsicht könnte künftig in vielen Fällen entbehrlich sein, die Schranke des von kompetenten Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern im Einzelfall zu prüfenden berechtigten Interesses für einen solchen Zugriff auf diese personenbezogenen Daten entfällt. Was auf der einen Seite dazu beiträgt, die öffentliche Verwaltung weiter zu entschlacken und zu automatisieren, führt auf der anderen Seite zu einer bedenklich anwachsenden Kontrolle nicht zuletzt auch durch den digital-finanziellen Komplex. Anstelle der wünschenswerten Transparenz kann eine solche digitale Informationsflut auch Verwirrung stiften.
Die Kunst wird sein, relevante Informationen als solche zu erkennen und zu verstehen und sich vom Tsunami irrelevanten Inputs nicht ermüden zu lassen. Auf uns sachverständige menschliche Filter und menschliche Verarbeitung auch der Geodaten wird es in der immer weiter zunehmenden Informationsflut daher immer mehr ankommen.
Andreas Neumann
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