04.05.2017 | Versicherung

Selbstständigkeit als Handwerker: Die wichtigsten Versicherungen

Selbstständigkeit als Handwerker: Die wichtigsten Versicherungen
Bild: © Alexander Raths, Fotolia.com
Handwerksbetriebe und Handwerker, die planen, sich selbstständig zu machen, kommen ohne umfassenden Versicherungsschutz nicht aus. Selbstständige Handwerker sehen sich alltäglich betrieblichen Risiken ausgesetzt. Allzu schnell können auch unvorhersehbare Ereignisse eintreten, die Betroffene in ihrer Existenz bedrohen können.
Ein Mehr an beruflicher Flexibilität und beruflicher Unabhängigkeit müssen sich Existenzgründer und angehende Selbstständige durch Eigenverantwortlichkeit und Eigenvorsorge in verschiedene Richtungen erkaufen, da sie vielfältigen unternehmerischen, betrieblichen wie auch persönlichen Risiken unmittelbar ausgesetzt sind. Denn im Notfall kommt keine gesetzliche Kasse oder ein Arbeitgeber etwa für entstandene Schäden auf. Eine Unterversicherung kann bei einem Schadensereignis wie auch längerer Krankheit das rasche finanzielle Aus für Betroffene bedeuten. Welche Versicherungen sind neben existentiell wichtiger Kranken- und Rentenversicherung für Handwerksbetriebe vor dem Hintergrund noch empfehlenswert?

Betriebshaftpflichtversicherung

Mit einer Bau-Betriebs-Haftpflichtversicherung (Bau-BHV) sichert sich ein Betrieb gegen Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden Dritter ab, die im Zuge beruflicher Tätigkeit sowohl vom Inhaber selbst wie auch seiner Angestellten entstanden sind. Dabei empfehlen Experten die Wahl einer Versicherungs-Untergrenze von drei Millionen Euro. Zum Versicherungsumfang sollte zumindest eine Absicherung gegen Tätigkeits- oder Bearbeitungsschäden, Nachbesserungsbegleitschäden, der Verlust von Schlüsseln, Schäden durch selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie auch Be- und Entladeschäden gehören.
Herrschen Unfallgefahren auf einer Baustelle, durch die ein Handwerker zu Schaden kommt, läuft der Bauherr angesichts schuldhafter Fahrlässigkeit Gefahr, auf Grund von Verletzung seiner Verkehrssicherungs-, wie auch Auswahl- und Überwachungspflicht zu Schadenersatz verpflichtet zu werden. Das können Sach-, Vermögens- oder Personenschäden sein.
Um sich entsprechend abzusichern, benötigen Bauherrn entweder eine Bauherrenhaftpflicht oder eine Privathaftpflichtversicherung. Vor dem Hintergrund jedoch, dass hierzulande keine Pflicht zum Abschluss besteht und infolgedessen nicht jeder über derartigen Versicherungsschutz verfügt, kann es im Fall der Fälle zu nicht unerheblichen Ausfallschäden für den Handwerker kommen.
Der Abschluss einer Privathaftpflicht etwa greift jedoch in dem Zusammenhang auch dann zu kurz, wenn die Schäden vorsätzlich verursacht wurden. Experten raten daher im Rahmen der Forderungsausfalldeckung zu dem Abschluss von ergänzendem, sogenanntem Gewaltopferschutz, der auch dann für Schäden aufkommt, wenn ein Vorsatz im Verursacherverhalten erkennbar ist.

Geschäftsinhaltsversicherung

Technisch einwandfreie Ausrüstung und Ausstattung sind für einen störungsfreien und reibungslosen Ablauf von Betriebsprozessen unerlässlich. Mit einer sogenannten Geschäftsinhaltsversicherung trägt ein Betrieb dem Umstand in ausreichendem Maße Rechnung und sichert seine Betriebsausstattung - angefangen von PCs bis hin zum eigenen Maschinenpark - vor etwaigen Schäden ab. Dabei schützen entsprechende Policen den Wert sämtlichen beweglichen Betriebskapitals betriebswirtschaftlicher als auch technischer Natur und decken Schäden ab.
Beeinträchtigungen durch Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, vorsätzliche Beschädigung, Einbrüche, Vandalismus und Elementargefahren (Erdbeben, Überschwemmungen etc.) gehören zu den branchenüblichen Schadensszenarien, deren Deckung zum gängigen Leistungsumfang entsprechender Policen gehören. Dabei sollte eine Deckungssumme gewählt werden, die dem Wiederanschaffungswert entspricht und den tatsächlichen Neuwert des zu versichernden Inventars abbildet.
Mit einem derartigen Tarif ist auch Hausrat im Arbeitszimmer innerhalb einer Wohnung mitversichert, selbst wenn der Raum von der Wohnung aus betreten werden kann, zusätzlich aber auch eine Tür nach draußen hat.

Gewerbliche Rechtsschutzversicherung

Rechtsstreitigkeiten können gerade im gewerblichen Bereich schnell entstehen. Eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung hilft in den Fällen, in denen Kosten für Anwalt, Gutachter, Zeugenbestellung und Prozess im Zuge rechtlicher Auseinandersetzungen etwa durch die Entlassung eines Mitarbeiters aufgelaufen sind.
Rechtliche Auseinandersetzungen aber auch mit Herstellern oder Zulieferern der verwendeten Produkte können rasch Anwalts- und Gerichtskosten verursachen, die sich gerade für junge Betriebe und Startups rasch existenzbedrohend auswirken können. Die Situation kann sich dadurch noch zusätzlich verschärfen, wenn der Betrieb darüber hinaus noch für die Prozesskosten der Gegenseite aufzukommen hat.
Im Streitfall begleichen Versicherer diesbezüglich alle Kosten wie auch Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen erforderlich sind - abzüglich einer Selbstbeteiligung, falls vertraglich vereinbart.

Transportversicherung

Betriebe sehen sich heute mit immer längeren Transportstrecken durch mitunter politisch und wirtschaftlich instabile Länder konfrontiert, zunehmender Globalisierung geschuldet. Vor dem Hintergrund sind Transportrisiken angesichts wachsender Terrorgefahr und Transport-Piraterie unkalkulierbarer und unbeeinflussbarer geworden.
Eine Warentransportversicherung kann sich daher als besonders nützlich erweisen, da sie für alle Schäden am Transportgut auf dem Weg ab oder bis zu eigenem Betrieb haftet – egal, ob sie durch Blitzschlag, Verkehrsunfall oder Diebstahl verursacht wurden.
Damit der Versicherungsnehmer auch etwaige Ansprüche bei seiner Versicherung geltend machen kann, muss jedoch gewährleistet sein, dass er den Schaden nicht durch Eigen- oder Mitverschulden wie etwa unzureichender Verpackung selbst zu verantworten hat. Auch schließen die Tatbestände von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit entsprechende Erstattungsleistungen aus.

Maschinenbruchversicherung

Gerade mittelständische Betriebe und Großunternehmen, die über einen entsprechend großzügig bemessenen Maschinenpark verfügen, kommen grundsätzlich nicht um eine Maschinenbruchversicherung herum. Sie springt für etwaige aufgekommene Schäden ein. Grundsätzlich sind Maschinen jedweder Art mit entsprechender Police abgesichert.
Dabei sind insbesondere bewegliche Maschinen im Gegensatz zu stationären einem erhöhten Ausfallrisiko durch Defekte ausgesetzt. Das können insbesondere Schäden durch Ortswechsel und damit verbundenen Transport, aber auch Beeinträchtigungen durch Sturm und Frost, unsachgemäße Handhabung und Fahrlässigkeit wie auch durch Kurzschluss und Überspannung sein.
Auch in Kombination etwa mit einer Elektronik- oder Schwachstromversicherung kann sich ein solcher Versicherungstarif als äußerst sinnvoll erweisen. Auch hier schließt Vorsatz von betrieblicher Seite eine Versicherungsleistung jedoch aus - wie im Übrigen auch Folgeschäden, die durch Unterlassung von notwendigen Reparaturen entstanden sind.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
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