Buchhaltung / Rechnungswesen

Periodenfremde Erträge

Als periodenfremde Erträge gelten allgemein solche Erträge im Bauunternehmen, die nicht in der zu betrachtenden Abrechnungsperiode, sondern entweder aus einer vorhergehenden bzw. früheren oder einer späteren Abrechnungsperiode herrühren. Betriebswirtschaftlich sind sie aber Bestandteil der neutralen Erträge und gehören mit zum Ertrag einer Periode im Rahmen der betrieblichen Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) im Jahresabschluss zum Geschäftsjahr, ohne jedoch Resultat des betrieblichen Bauprozesses zu sein.
Periodenfremde Erträge resultieren beispielsweise aus:
  • nachträgliche Steuerrückvergütungen,
  • der Auflösung von Rückstellungen, die in vorherigen Geschäftsjahren gebildet wurde, z. B. für
    • Mängelansprüche in folgenden Jahren nach Abnahme des Bauwerks im Rahmen der Mängelansprüchefristen oder
    • anfallende Aufwendungen aus Prozessrisiken in Folgejahren,
  • der Auflösung stiller Reserven.
Ausgewiesen werden die periodenfremden Erträge buchhalterisch in der Kontenklasse 5 nach dem Baukontenrahmen (BKR 2016), speziell in den Kontengruppen 57 bis 59.
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