Buchhaltung / Rechnungswesen

Aufwand

Aufwand ist ein Grundbegriff des betrieblichen Rechnungswesens. Er steht dem Ertrag zur Darstellung des Erfolgs in der Unternehmensrechnung, speziell in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) gegenüber.
Beim Aufwand liegt Werteverzehr vor, der genau einer Periode zugerechnet werden kann, aber unabhängig davon, ob er zur betrieblichen Leistungserstellung dient oder nicht.
Der Aufwand repräsentiert im Bauunternehmen:
  • einerseits die Kosten, die als bewerteter Güterverzehr für die Herstellung von Leistungen anfallen,
  • zum anderen den neutralen Aufwand, der nicht unmittelbar dem eigentlichen Bauprozess dient.
Letzterer umfasst:
  • betriebsfremden Aufwand, der nicht unmittelbar zur Ausführung von Bauleistungen erforderlich ist und beispielsweise anfällt als gezahlte Spenden, Schenkungen, aber auch Verluste aus Abschreibungen von Wertpapieren, Verluste aus dem Verkauf von nicht mehr benötigten Baumaschinen u. a.,
  • außerordentlichen Aufwand, z. B. für Feuerschäden, außergewöhnliche Strafen und Forderungsverluste u. a.,
  • periodenfremden Aufwand, der durchaus für die Herstellung von Bauleistungen anfällt, aber in der betreffenden Abrechnungperiode bzw. dem Geschäftsjahr nicht einzubeziehen und folglich abzugrenzen ist, z. B. Nachzahlungen oder auch Vorauszahlungen von Versicherungsbeiträgen, von Beiträgen zur Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, zur Bau-Berufsgenossenschaft u. a., aber ggf. auch Nachzahlungen von Steuern zulasten der Aufwendungen wie KfZ-Steuer u. a.
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Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Hildburghausen
Weitere Leistungen mit regionalen Baupreisen:
Baupreislexikon
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Aufwand"

DIN-Norm
Ausgabe 2018-09
Diese Vornorm wurde vom zuständigen Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 005-12-01 GA „Gemeinschafts-arbeitsausschuss NABau/FNL/NHRS: Energetische Bewertung von Gebäuden (SpA CEN/TC 371, CEN/TC 371/WG 1, ISO/TC 163/WG 3, ISO/TC 163/WG 4 und ISO/TC 163/SC...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2012-10
Diese Norm gilt für Schachtunterteile aus Mauerwerk besteigbarer kreisförmiger Schächte für Abwasserkanäle und -leitungen. Für Schachtunterteile mit anderen Querschnittsformen ist die Norm sinngemäß anzuwenden. Die Verwendung von Schachtunterteilen n...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2016-10
Diese Vornorm legt das Nachweisverfahren zur Ermittlung des monatlichen und jährlichen Endenergiebedarfs für Beleuchtungszwecke in Nichtwohngebäuden fest. Das Verfahren umfasst die beleuchtungstechnisch erforderliche Zonierung des Gebäudes, die Ermit...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2018-09
Diese Vornorm wurde vom zuständigen Gemeinschaftsarbeitsausschuss NA 005-12-01 GA „Gemeinschafts-arbeitsausschuss NABau/FNL/NHRS: Energetische Bewertung von Gebäuden (SpA CEN/TC 371, CEN/TC 371/WG 1, ISO/TC 163/WG 3, ISO/TC 163/WG 4 und ISO/TC 163/SC...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2015-07
Diese Norm gilt für alle Bauarten von Türdrückergarnituren für Feuerschutztüren und Rauchschutztüren, jeweils in der Ausführung als ein- und zweiflügelige Drehflügeltüren. Türdrückergarnituren, die dieser Norm entsprechen, sind konstruktiv so ausgebi...
- DIN-Norm im Originaltext -

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Mehraufwand für Verankerung, für das Durchbohren von Beton, Bohrlochlänge über 15 bis 20 m....
Abrechnungseinheit: m
Weitere Leistungsbeschreibungen:
STLB-Bau Ausschreibungstexte
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Die Soll-Ist-Vergleichsrechnung soll an einem Beispiel mit Bezug auf den Arbeitszeitaufwand als Vergleichsgegenstand veranschaulicht werden.Das Beispiel erfolgt in 5 Arbeitsschritten: 1. Arbeitsschritt: Ermittlung der Soll-Daten, 2. Arbeitssch...
Sozialaufwands-Erstattung
Bei der Förderung des Winterbaus werden für die Bezieher von Saison-Kurzarbeitergeld die Beiträge zur Sozialversicherung (Sozialaufwand) dem Unternehmen erstattet und zwar für gewerbliche Arbeitnehmer von der 1. Ausfallstunde an. Durch die Erstattung...
Zeitwert (Arbeitszeitaufwand)
Zeitwerte sollen den für einen manuellen Ausführungsvorgang notwendigen Arbeitszeitaufwand, beispielsweise auf Grundlage von Arbeitszeit-Richtwerten (AR) - Bau ausdrücken. Zu beachten bliebe, inwieweit weitere leistungsbedingte Stunden, Anteile von ...
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Wintergeld in Höhe von 1,00 € (=Mehraufwands-Wintergeld) wird für jede in der Zeit vom 15. Dezember bis zum letzten Tag des Monats Februar geleistete Arbeitsstunde gezahlt. Das MWG ist lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Als Zeitraum gilt nicht ...
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Im Ergebnis einer Angebotskalkulation für eine Baumaßnahme steht ein mit Einheitspreisen (EP) und Gesamtbeträgen aufbereitetes Leistungsverzeichnis (LV) für das Angebot. Aus diesem Angebots-LV kann bei Nutzung einer EDV-gerechten Kalkulationssoft...
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