VOB A

Präqualifikation von Komplettleistungen-Bau

Präqualifikation zur Ausführung von Bauleistungen

Eine spezielle Form zur Eignungsprüfung von Bauunternehmen bei Angeboten für öffentliche Bauaufträge ist die Präqualifikation-VOB. Sie kann sowohl für auszuführende Komplettleistungen des Bauunternehmens insgesamt als auch als Präqualifikation für Einzelleistungen – Bau im Sinne einzelner Leistungsbereiche erfolgen.
Als Komplettleistungen gelten Leistungen, die unabhängig vom ausführenden Unternehmen mit eigenem Führungspersonal koordiniert werden. Für die Präqualifikation von Komplettleistungen-Bau ist mindestens auch ein Einzel-Leistungsbereich erforderlich und für diesen wiederum mindestens der Nachweis von drei Referenzen.
Die Präqualifizierung ist vom Bauunternehmen zu beantragen, näher erläutert unter Präqualifikationsverfahren (PQ-Verfahren). Die Prüfung erfolgt durch Präqualifizierungsstellen (PQ-Stellen) sowie die Zertifizierung durch den „Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen  e. V.“ mit Eintrag im amtlichen Verzeichnis, aufrufbar im Internet.

Gliederung der Komplettleistungen für die Präqualifikation

Die Aussagen zu Komplettleistungen sind im Verzeichnis B der Anlage 2 in der "Leitlinie für die Durchführung eines Präqualifikationsverfahrens von Bauunternehmen in der Fassung vom 28. August 2019" (Herausgeber: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und veröffentlicht im Bundesanzeiger am 18. September 2019) aufgeführt.
Die Differenzierung zu den jeweiligen Komplettleistungen erfolgt zunächst nach vorangestellten Klassen im Sinne von Bauleistungssparten, auszugsweise dargestellt mit folgenden Komplettleistungen:
KlasseKomplettleistung
Bauvorhaben Hochbau 611-01umfassende Bauleistung Neubau
611-02Bauen im Bestand
611-03Technische Gebäudeausrüstung
Bauvorhaben Allgemeiner Tiefbau 612-01umfassende Bauleistung für Leitungsbau
612-02umfassende Bauleistung für Tiefbauten
Bauvorhaben Ingenieurbau613-01umfassende Bauleistung für Brücken, Tunnel, Schächte und Unterführungen
Bauvorhaben Verkehrswegebau614-01umfassende Bauleistung für Fernstraßen und Straßen

Referenzen für die Präqualifikation

Im Anhang 1 zur Anlage 1 in der o. a. Leitlinie zur Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens werden Anforderungen für Aussagen als Informationen zu vorzulegenden Referenzen über ausgeführte Bauvorhaben mit Beschreibung der Baumaßnahmen angeführt, und zwar sind die erforderlichen Angaben unter Präqualifikation für Einzelleistungen-Bau für die Leistungsbereiche anzugeben. Sie unterscheiden sich für Komplettleistungen nur hinsichtlich der zusätzlich notwendigen Auflistung zu den vom Bauunternehmen mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerken für Baumaßnahmen.
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