VOB A

Präqualifikation für Leistungsbereiche – Bau

Präqualifikation zur Ausführung von Bauleistungen

Speziell die Präqualifikation – VOB ist eine Form zur Eignungsprüfung von Unternehmen des Bauhauptgewerbes und auch des Baunebengewerbes bei Angeboten für öffentliche Bauaufträge. Sie kann sowohl für auszuführende Komplettleistungen des Bauunternehmens als auch für Einzelleistungen im Sinne einzelner Leistungsbereiche erfolgen. Insgesamt ist dies für 109 Leistungsbereiche möglich, womit die Bauleistungen im Baugewerbe fast komplett darstellbar sind.
Die Präqualifizierung ist vom Bauunternehmen zu beantragen, näher erläutert unter Präqualifikationsverfahren (PQ-Verfahren). Die Prüfung erfolgt durch Präqualifizierungsstellen (PQ-Stellen) sowie die Zertifizierung durch den "Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V." mit Eintrag im amtlichen Verzeichnis, aufrufbar im Internet.

Präqualifikation für Leistungsbereiche mit Einzelleistungen

Die möglichen Leistungsbereiche und deren Einteilung sind im Verzeichnis A der Anlage 2 in der "Leitlinie für die Durchführung eines Präqualifikationsverfahrens von Bauunternehmen in der Fassung vom 28. August 2019" (Herausgeber: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und veröffentlicht im Bundesanzeiger am 18. September 2019) aufgeführt.
Die Leistungsbereiche umfassen einzelne Leistungen, für die Referenzen vorgelegt und anerkannt wurden. Die Aufteilung richtet sich im Wesentlichen nach den Gewerken bzw. Leistungstiteln, wie sie:
  • in der VOB Teil C als ATV (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen) mit den jeweiligen DIN geführt werden und
  • jeweils den Bauleistungsklassen bzw. –sparten (z. B. Hochbau, Allgemeiner Tiefbau) sowie den Bauleistungsgruppen (z. B. Rohbau im Hochbau) zugeordnet werden können.

Auszugsweise Darstellung von Leistungsbereichen

Die Differenzierung zu den Leistungsbereichen erfolgt zunächst nach vorangestellten Klassen und Gruppen, auszugsweise dargestellt mit folgenden Leistungsbereichen:
KlasseGruppeLeistungsbereich
HochbauRohbau, Tragwerke für Bauwerke111-01 Betonarbeiten
111-02 Betonfertigteilarbeiten
111-03 Spannbetonarbeiten
111-04 Mauerarbeiten
111-05 Stahlbauarbeiten
111-06 Seilsysteme
111-07 Zimmerer- und Holzbauarbeiten
111-08 Betonerhaltungsarbeiten
Allgemeiner TiefbauErdbau211-01 Erdarbeiten
211-02 Brunnenbauarbeiten
211-03 Nassbaggerarbeiten
Gebäudehülle und Innenausbau
Technische Gebäudeausrüstung
Entwässerung
Leistungsbau
Gründung, Verbau,
Baugrund
Landschaftsbau
Ingenieurbau und TunnelbauIngenieurbau
Tunnelbau
VerkehrswegebauStraßen- und Wegebau
411-01 Oberbauschichten
ohne Bindemittel
411-02 Oberbauschichten
Hydraul. Bindemittel
411-03 Oberbauschichten
Asphalt
411-04 Pflasterdecken u. a.
411-05 Ausstattung Straßen
411-06 Verkehrssicherung
Schienenwegebau
Wasserbau
Sonstiger Bau

Referenzen für die Präqualifikation in Leistungsbereichen

Für die Anerkennung von Referenzen in einem oder mehreren Leistungsbereichen gelten Anforderungen, die im Anhang 1 der o. a. „Leitlinie für die Durchführung des Präqualifikationsverfahrens für Bauunternehmen“ angeführt sind. Folgende Angaben müssen als Informationen vorliegen:
  1. Bezeichnung des Bauvorhabens
  2. Auftraggeber / Referenzgeber (mit Anschrift, Ansprechpartner u. a.)
  3. Angabe zur vertraglichen Bindung (z. B. Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer)
  4. Ort der Ausführung
  5. Ausführungszeit (Baubeginn und Fertigstellungstermin)
  6. Angabe der Leistungsbereiche, auf die sich die Referenz bezieht
  7. Stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs mit den ausgeführten Mengen
  8. Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten eigenen gewerblichen Arbeitnehmer
  9. Auftragswert der beschriebenen Leistungen
  10. Stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen
  11. Bewertung des Referenzgebers nach vorgegebenem Formblatt des PQ-Vereins oder z. B. mit Formblatt 444 im VHB-Bund (Ausgabe 2017, Stand 2019) oder Formblatt 392 im HVA B-StB (Ausgabe August 2019)
  12. Schriftliche Bestätigung des Referenzgebers zur auftragsgemäßen Ausführung mit Zustimmung zur Speicherung und Verarbeitung zum Zwecke der Präqualifikation
Für die näher dargestellte Präqualifikation von Komplettleistungen-Bau ist mindestens auch ein Einzel-Leistungsbereich erforderlich und für diesen wiederum mindestens der Nachweis von 3 Referenzen.
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