Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Preisangaben zu Nachunternehmern

Bei den Preisangaben im Angebot eines Bieters bzw. Bewerbers ist es zunächst unwichtig, ob die Leistungen vom Bieter selbst oder von einem Nachunternehmer ausgeführt werden sollen oder der Bieter ggf. später einen Austausch zwischen Eigenleistung und Nachunternehmereinsatz vornimmt. Der Nachunternehmer trägt keine Verantwortung für die zutreffenden Preisangaben des Bieters gegenüber dem Auftraggeber. Der Nachunternehmer ist am Vergabeverfahren nicht direkt beteiligt. Wären die Preisangaben des Nachunternehmers unvollständig oder der Höhe nach unangemessen oder nicht zutreffend, ist dies für die Angabe durch den Bieter in seinem Angebot nicht entscheidend. Der Bieter hat dann aus seiner fachlichen Kenntnis die Vollständigkeit in seinem Angebot zu sichern.
Der Bieter kann Preise der Nachunternehmer unmittelbar für sein Angebot übernehmen und mit einem Zuschlag als Aufschlag versehen. Branchenüblich ist durchaus ein Zuschlag von 10 % in der Spanne von 8 bis 13 % für die beim Bieter anfallenden Kosten zum Einsatz des Nachunternehmers, beispielsweise für die Vorbereitung der Vergabe, Aufsicht zur Ausführung, ggf. Vorfinanzierungen bei Abschlagsrechnungen, Risiken bei Mängelansprüchen u. a.
Bei öffentlichen Bauaufträgen mit Ausschreibung nach dem Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) ist vom Bieter die Aufgliederung der angebotenen Einheitspreise mit dem "Ergänzenden Formblatt Preis 223" nachzuweisen, wenn die Leistungen durch einen Nachunternehmer ausgeführt werden sollen. Maßgebend ist, dass die voraussichtliche Angebotssumme des Angebots mehr als 50.000 € umfasst. Unter dem Begriff "Aufgliederung der Einheitspreise (EFB 223)" wird ein ausgefülltes Formblatt veranschaulicht. Es sagt über die Aufgliederung bzw. Zusammensetzung wichtiger Einheitspreise nach den Kostenartensummen einschließlich der darauf berechneten Zuschläge aus.
Das Ausfüllen des Formblattes 223 für Leistungen der Nachunternehmer kann für den Bieter mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein. Für den Bieter können sich verschiedene Löhne und darauf bezogene Zuschläge für die Eigenleistung und für die Nachunternehmer darstellen. Der Nachunternehmer wird in der Regel einen anderen Kalkulationslohn ansetzen, folglich passen z. B. beim Bieter die Löhne und Zeitansätze nicht mehr zusammen.
Das Problem ist noch größer, wenn innerhalb einer Position des Leistungsverzeichnisses (LV) noch Eigenleistung und Nachunternehmerleistung zusammenfallen. Die Lösung sollte betriebs- und auftragsspezifisch gefunden werden, ggf. in Abstimmung mit dem Nachunternehmer. Für den Auftraggeber dürfte es unerheblich sein, ob die Preisbestandteile der Nachunternehmerleistungen im Formblatt Preise 223 vom Bieter selbst kalkuliert bzw. erstellt werden oder vom Bieter übernommen und mit Zuschlägen ergänzt werden.
Nachunternehmer ignorieren in der Regel die Aufgliederung der Einheitspreise in einem Formblatt 223. Für sie ist der Aufwand zum Ausfüllen zu hoch, da sie meistens auch nicht über die notwendigen technischen Kapazitäten verfügen. Dann werden die Bieter die im Formblatt 223 geforderten Preise selbst aufgliedern, ohne dass gesicherte Kalkulationswerte des Nachunternehmers vorliegen. Dabei besteht durchaus die Gefahr, dass die vorgenommene Aufgliederung nicht mit der Kalkulation des Nachunternehmers übereinstimmt.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

NU-Leistungen im Griff – bei Angebot und EFB-Preis

Kalkulation einer NU-Position in nextbau.
Kalkulation einer NU-Position in nextbau.
Mit nextbau meistern Sie Nachunternehmerleistungen und Fremdleistungskosten ohne Kopfzerbrechen. Bei der Kalkulation von Nachunternehmerleistungen in Ihren Angeboten und beim korrekten Ausfüllen von EFB-Formblättern. Mit NU-Preisspiegel zur Auswahl des geeigneten Subunternehmers!
Werden Leistungen durch Nachunternehmer erbracht, setzen Sie die Netto-Rechnungsbeträge des jeweiligen NU im Angebot als Einzelkosten für Fremdleistungen an. Dabei sind Sie flexibel: Legen Sie Positionen als NU-Leistung an, wandeln Sie vorhandene in NU-Leistungen um oder fügen Sie NU-Leistungen als Kostenansätze in Positionen ein.
Geht es an das stimmige Ausfüllen des EFB-Formblatts 223, können Sie mit nextbau sogar die Aufteilung der Preisanteile von NU anpassen. Das Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen – EFB 233 – erstellen Sie auf Knopfdruck.
Mehr Wissen zu Fremdleistungen und EFB-Preisblättern »
Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere