Immobilienwirtschaft / Hausverwaltung

Residuum

Das Residuum als Restwert wird oft bei einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zu Immobilien bzw. speziell als besondere Form der Bauträgerkalkulation betrachtet. Der ermittelte Restwert beim Investor sollte mindestens so groß wie der Bodenwert sein. Ist der Restwert als Residuum kleiner als der Bodenwert, so ist die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben und kann keine Rendite erzielt werden.
Für die Bestimmung des Residuums ist zunächst der Gebäudeertragswert für die Investition bzw. Immobilie zu bestimmen. Das kann auf Grundlage des Vergleichswertverfahrens erfolgen. Liegt jedoch kein vergleichbares Objekt vor, dann ist die Bestimmung nach dem Ertragswertverfahren vorzunehmen.
Als weitere Einflussgröße müssen die Baukosten nach DIN 276, jedoch unter Abzug der Kosten für das Grundstück, bekannt sein, weiterhin die Vermarktungskosten sowie der vom Bauträger vorgesehene Bauträgergewinn.
Die Bestimmung des Residuums kann dann wie folgt durchgeführt werden:
Gebäudeertragswert (als anzunehmender Verkaufserlös)
./. Baukosten – ohne Grundstück – als Investitionskosten
./. Vermarktungskosten
./. Bauträgergewinn
= Residuum
als Restwert, der mindestens dem Bodenwert entsprechen soll.
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