Baugeräte / Vorhaltung / BGL

Statische Investitionsrechnungen

Die statischen Verfahren werden allgemein als "Hilfsverfahren" der Praxis bezeichnet, weil sie gegenüber den dynamischen Investitionsrechnungen wesentlich unkomplizierter zu handhaben sind, einfache Rechenmethoden nutzen und nur einen geringen Aufwand im Vergleich zu den anderen Verfahren erfordern, ggf. kann dadurch auch ein gewisser Verlust an Genauigkeit auftreten.
Als statische Verfahren der Investitionsrechnung gelten die
Als weitere gemeinsame Merkmale für die statischen Verfahren sind folgende hervorzuheben:
  • Das "statisch" soll darauf verweisen, dass zeitliche Unterschiede beim Anfall zwischen den Aus- und Einzahlungen nicht berücksichtigt werden. Hier werden als Ein- und Auszahlungen praktisch die Kosten und Erlöse herangezogen. Alle Zahlungen – gleichgültig, ob im ersten oder letzten Nutzungsjahr – werden gleich angesetzt, was durchaus nicht der Situation an den Finanzmärkten entspricht. Es wird ein Jahr als "fiktive" Durchschnittsperiode zugrunde gelegt.
  • Es werden Durchschnittswerte in Ansatz gebracht, in der Regel die Kostenersparnis oder der Gewinnzuwachs auf Grundlage des Einführungs- bzw. ersten Nutzungsjahres und dann gleichbleibend für die gesamte Nutzungsdauer. Schwankungen in den einzelnen Nutzungsjahren bleiben ebenfalls unberücksichtigt.
  • Diese Verfahren sollten nur bei kurz- und mittelfristigen Investitionsobjekten (mit einer Nutzungsdauer von 3 bis zu 5, maximal 7 Jahren) herangezogen werden sowie in Fällen, in denen nur unsichere Ausgangsdaten vorliegen. Die Durchschnittswerte können dann durchaus den realen Verhältnissen sehr nahe sein. Auch wird die Nichtberücksichtigung der zeitlichen Unterschiede dadurch teilweise kompensiert.
  • Die einzelnen statischen Verfahren werden oft auch kombiniert herangezogen, z. B. neben der Kosten – parallel auch die Gewinnvergleichsrechnung.
Auf Grund all dieser Merkmale werden die statischen Verfahren in der Praxis meistens für Investitionen der Sachanlagen wie Baumaschinen und Geräte, Geschäftsausstattungen u. a. herangezogen, jedoch weniger bei Investitionen von Gebäuden und baulichen Anlagen.
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