Baurecht / BGB

Zinsen

Zinsen sind gewissermaßen der Preis für geliehenes Geld. Unterschieden wird nach
  • Sollzinsen, die vom Schuldner für die zeitweilige Überlassung von Geld, z. B. in Form eines Kredits, zu zahlen sind
  • Habenzinsen, die dem Gläubiger gutgeschrieben werden.
Sollzinsen bedeuten für das Bauunternehmen Zinsaufwendungen. Demgegenüber resultiert aus Habenzinsen Zinserträge. Beide sind im betrieblichen Rechnungswesen gesondert auszuweisen. Eine Saldierung zwischen Zinsaufwendungen und Zinserträgen ist jedoch nicht gestattet. Eine statistische Gegenüberstellung sagt als Differenz über das Zinsergebnis aus. Zu den Zinsen rechnen sowohl gezahlte als auch vereinnahmte Verzugszinsen.
Zinsen werden allgemein durch einen Zinssatz als prozentualen Aufschlag bestimmt. Die Höhe richtet sich nach dem Verhältnis von Angebot und Nachfrage auf dem Geldmarkt für Kredite und Darlehen. Einfluss nimmt die Europäische Zentralbank durch die Festlegung des . Demgegenüber bestimmt die Deutsch Bundesbank den Hauptrefinanzierungssatzes. Gegenwärtig liegt das Zinsniveau im Euro-Raum sehr niedrig, folglich beeinträchtigen die Zinsaufwendungen die betriebliche Ergebniserwirtschaftung und die Liquidität in einem Bauunternehmen nicht mehr ganz so stark wie in vorangegengenen Jahrzehnten. Demgegenüber bestimmt die Deutsch Bundesbank den Basiszinssatz nach § 247 BGB.
Unterschieden wird weiter noch nach dem Effektivzins und Nominalzinssatz.
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