Immobilienwirtschaft / Hausverwaltung

Unbebaute Grundstücke

Nach § 145 Abs. 1 im Bewertungsgesetz (BewG vom 1. Februar 1991, zuletzt geändert vom 4. November 2016) zur Bewertung von Grundvermögen gelten als unbebaute Grundstücke jene Grundstücke, "auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden". Die Benutzbarkeit beginnt im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit. Als "bezugsfertig" kann ein Gebäude angesehen werden, wenn den zukünftigen Bewohnern oder sonstigen Benutzern zugemutet werden kann, sie zu benutzen.
Auch das auf einem Grundstück befindliche Gebäude gilt als unbebaut, wenn es keiner oder nur einer unbedeutenden Nutzung (bei einer Miete von weniger als 1 % des Wertes) zugeführt werden kann. Weiterhin gilt auch ein Grundstück als unbebaut, "auf dem infolge der Zerstörung oder des Verfalls der Gebäude auf Dauer benutzbarer Raum nicht mehr vorhanden ist.
Der Wert eines unbestimmten Grundstücks bestimmt sich nach § 145 Ab. BewG regelmäßig nach seiner Fläche und dem um 20 % ermäßigten Bodenrichtwert, die von den Gutachterausschüssen nach dem Baugesetzbuch zu ermitteln und den Finanzämtern in Verbindung mit den Regelungen zur Grundsteuer mitzuteilen sind.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Unbebaute Grundstücke"

Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Änderungen 2018-12: ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 277-1 (2016-01)
8.1 Grundstücksfläche (GF) 8.1.1 Inhalt und AbgrenzungZur Grundstücksfläche (GF) gehören die Bebaute Fläche (BF) und die Unbebaute Fläche (UF).8.1.2 ErmittlungsregelnDie Grundstücksfläche (GF) ist aus den Abmessungen innerhalb der Grundstücksgrenzen ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 277 (2021-08)
8.1 Grundstücksfläche (GF) Die Grundstücksfläche (GF) ist aus den Abmessungen innerhalb der Grundstücksgrenzen zu ermitteln oder entsprechend dem Liegenschaftskataster oder dem Grundbuch anzugeben.Die Grundflächen des Grundstücks sind in einer horizo...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 277 (2021-08)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.ISO und IEC stellen terminologische Datenbanken für die Verwendung in der Normung unter den folgenden Adressen bereit: ISO Online Browsing Platform: verfügbar unter https://www.iso.org...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 277-1 (2016-01)
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die folgenden Begriffe.3.1 Grundflächen des Bauwerks 3.1.1 Brutto-Grundfläche (BGF) Gesamtfläche aller Grundrissebenen des Bauwerks3.1.2 Konstruktions-Grundfläche (KGF) Teilfläche der Brutto-Grundfläche (BGF)...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 15221-6 (2011-12)
6.1 Zusätzliche TerminologieAlle nachstehend definierten Flächen werden direkt in einer horizontalen Ebene oder durch vertikale Projektion auf eine horizontale Ebene gemessen.6.1.1 Grundstücksfläche Fläche, die durch ihre Grenzen markiert ist und auf...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN ISO 19650-1 (2019-08 )
4.1 GrundsätzeAsset- und Projekt-Informationsmodelle sind die strukturierten Repositorien, die für Entscheidungen während des gesamten Lebenszyklus eines Assets in seiner Umwelt benötigt werden. Dazu gehören die Planung und der Bau neuer Assets, die ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1988-2 (1988-12)
3.4.1 Anschlussleitungen und erdverlegte Grundstücksleitungen3.4.1.1 Die in DIN 19630 festgelegten technischen Regelungen gelten sinngemäß für Anschlussleitungen und erdverlegte Grundstücksleitungen, soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist.3...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 15221-6 (2011-12)
B.1 Weitere Darstellung: AtrienEin Atrium ist ein offener Raum, der mehrere Stockwerke hoch und mit einem Dach überdeckt ist.Nur die unterste Ebene des Atriums wird als Teil der Brutto-Grundfläche gerechnet (die Quadratmeter des Bodens unter dem Dach...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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