VOB B

Vergütung von Leistungen ohne Auftrag

Bei einem VOB-Vertrag wird in § 2 Abs. 8, Nr. 1 VOB/B bestimmt, dass Leistungen ohne Auftrag oder eigenmächtig vom Auftragnehmer ausgeführte Leistungen nicht zu vergüten sind. Vom Auftraggeber müssen vertragswidrige Leistungen – sowohl nach Art als auch nach dem Umfang – nicht hingenommen werden. § 2 Abs. 2 VOB/B regelt aber auch Ausnahmen. Das betrifft Leistungen zu folgenden Beispielen:
  • zusätzliche Leistung bei Gefahr für Verzug,
  • nur mit diesen Leistungen ist Bauerfolg erreichbar.
Eine Vergütung steht dann dem Auftragnehmer unter folgenden Voraussetzungen zu:
  • die erforderliche Leistung entspricht auch dem Willen des Auftraggebers,
  • unverzügliche Anzeige durch Auftragnehmer, am besten schriftlich und mit Nachweis, dass der Auftraggeber davon Kenntnis nahm, wofür aber keine Frist bestimmt ist,
  • nachträgliche Anerkennung durch Auftraggeber (schriftlich, mündlich oder durch schlüssiges Verhalten),
  • Leistung muss ausgeführt werden.
Die angeführten Voraussetzungen entsprechen zugleich auch den Anforderungen für eine Geschäftsführung ohne Auftrag nach §§ 677 ff. BGB, lediglich die unverzügliche Anzeige als Verpflichtung für den Auftragnehmer kommt hinzu. Für eine Erstattung des Aufwands beim Auftragnehmer sind die tatsächlich angefallenen zusätzlichen Kosten in angemessener Höhe nachzuweisen und vom Auftraggeber zu vergüten. Dabei sind die Umstände maßgebend, für die die Kosten erforderlich waren.
Der Auftraggeber kann angezeigte, bereits eigenmächtig ausgeführte Leistungen auch gegenüber dem Auftragnehmer nachträglich anerkennen und für ein Nachtragsangebot anfordern.
Bauprofessor-Redaktion
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Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Aichach-Friedberg

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Vergütung von Leistungen ohne Auftrag"

Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen fest. Diese Bestimmungen enthalten u. a. Regeln für die Beschreibung der Leistung, für die Verjährung von Mängelansprüchen, für Fristen und für die Wertung der Angebote.Di...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2016-09
Diese Norm legt die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen fest. Diese Bedingungen enthalten u. a. Angaben zur Art und zum Umfang der Leistungen, zur Haftung der Vertragsparteien, zu Vertragsstrafen, zu Mängelansprüchen ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, den Allgemeinen Techn...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) 1. Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung der Leistung jederzeit den Vertrag kündigen.2. Dem Auftragnehmer steht die vereinbarte Vergütung zu. Er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Kosten erspart ode...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bauleistungen sind so zu vergeben, dass die Vergütung nach Leistung bemessen wird (Leistungsvertrag), und zwar: in der Regel zu Einheitspreisen für technisch und wirtschaftlich einheitliche Teilleistungen, deren Menge nach Maß, Gewicht oder Stüc...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) 1. Der Auftraggeber hat für die Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle zu sorgen und das Zusammenwirken der verschiedenen Unternehmer zu regeln. Er hat die erforderlichen öffentlichrechtlichen Genehmigungen und Erlaubnisse — ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) Glaubt sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert, so hat er es dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er die Anzeige, so hat er nur dann Anspruch auf Berücksichtigung der hindernden ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bauaufträge sind so zu vergeben, dass die Vergütung nach Leistung bemessen wird (Leistungsvertrag), und zwar: in der Regel zu Einheitspreisen für technisch und wirtschaftlich einheitliche Teilleistungen, deren Menge nach Maß, Gewicht oder Stückz...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bei einem offenen Verfahren wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Angebot abgeben.(2) 1. Bei einem nicht offenen Verfahren wird im Rahmen eines Te...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) 1. Stundenlohnarbeiten werden nach den vertraglichen Vereinbarungen abgerechnet. Anmerkung zu § 15 Abs. 1 Nr. 12. Soweit für die Vergütung keine Vereinbarungen getroffen worden sind, gilt die ortsübliche Vergütung. Ist diese nicht zu ermitteln, s...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen. Die Leistung ist zur Zeit der Abnahme frei von Sachmängeln, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit hat und den anerkannten Regel...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18304 (2019-09)
3.6.1 Kann das Ziehgerät nicht unmittelbar vor dem zu ziehenden Bauelement positioniert und eingesetzt werden, ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Die erforderlichen Leistungen sind gemeinsam festzulegen. Diese Leistungen sind, soweit...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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STLB-Bau Ausschreibungstext:
Oberboden, profilgerecht abtragen, laden, fördern und geordnet lagern, Förderweg bis 10 km, Bodengruppe 3b DIN 18915 (schwach bindig, kiesig), eine Bodengruppe, Bodengruppe 1 GU DIN 18196 (Kies-Schluff-Gemisch), Abtragshöhe bis 10 cm, Mengenermittlun...
Abrechnungseinheit: m2

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