Baugeräte / Vorhaltung / BGL

Von-Bis-Spannen für Abschreibung und Verzinsung

Als Bestandteil der Vorhaltekosten nach BGL wurde der monatliche Betrag für Abschreibung und Verzinsung nach BGL in den Ausgaben der Baugeräteliste (BGL) der letzten Jahrzehnte (bis BGL 2015) für die einzelnen Baumaschinen und Geräte jeweils in einer „Von-Bis-Spanne“, d. h. mit einem unteren und oberen Wert ausgewiesen, um auch vom Durchschnitt abweichende Einzelfälle berücksichtigen zu können. Die Spanne resultierte aus der Berechnung auf Grundlage der anzusetzenden Vorhaltemonate nach BGL, die ebenfalls in einer Von-Bis-Spanne vorbestimmt und angesetzt wurden.
In der überarbeiteten und aktualisierten Neuauflage der Baugeräteliste (BGL) 2020 (herausgegeben als gemeinsame Version für Deutschland und Österreich im Dezember 2020) wird der Ansatz von Vorhaltemonaten für die einzelnen Gerätearten nach BGL nur noch mit einer Zahl angegeben, beispielsweise für die Geräteuntergruppe „Turmdrehkrane – C.0.1“ 60 Vorhaltemonate anstelle von 55 bis 60 Vorhaltemonaten in der BGL 2015. Daraus folgend wird der Ausweis für die Prozentsätze und danach berechneten Werten in Euro der monatlichen Abschreibung und Verzinsung auch nur noch mit jeweils einer Angabe vorgenommen, formal vergleichbar mit dem vorherigen unteren bzw. „Von“-Wert.
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