Bauberichterstattung / Statistik

Vorbereitende Baustellenarbeiten

Vorbereitende Baustellenarbeiten sind spezialisierte Arbeiten, die Bauvorhaben im Hoch- oder Tiefbau vorbereiten, etwa durch Erdbewegungen, Baustellenentwässerung oder Testbohrungen.

Was sind vorbereitende Baustellenarbeiten?

Vorbereitende Baustellenarbeiten umfassen vor allem Bauten des Hochbaus und des Tiefbaus sowie damit verbundene Vorarbeiten. Dafür sind in der Regel besondere Fachkenntnisse und spezielle Ausrüstungen, Baumaschinen und Geräte erforderlich. Vorbereitende Baustellenarbeiten zählen zu den Leistungen des Bauhauptgewerbes.

Einordnung nach WZ 2025

In der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes werden Leistungen des Baugewerbes im Abschnitt „F“ ausgewiesen.
Die aktualisierte Klassifikation WZ 2025 ordnet die betreffenden Leistungen der Abteilung 43 mit folgenden Klassen zu:
43.11Abbrucharbeiten
43.12Vorbereitende Baustellenarbeiten
43.13Test- und Suchbohrung
In der Bauberichterstattung der Bauunternehmen gegenüber den Landesämtern der Statistik (z. B. im Formblatt AB – Auftragsbestand Bauhauptgewerbe) müssen ausführende Bauunternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten ihre Angaben nach Art der Bauten und Auftraggeber differenzieren.
Abbruch-, Erd- und Entwässerungsarbeiten zählen u. a. zu den vorbereitenden Baustellenarbeiten.
Abbruch-, Erd- und Entwässerungsarbeiten zählen u. a. zu den vorbereitenden Baustellenarbeiten. Bild: © f:data GmbH

Beispiele vorbereitender Baustellenarbeiten

  • Abbrucharbeiten nach Klasse 43.11 mit folgenden Leistungen:
  • Vorbereitende Baustellenarbeiten nach Klasse 43.12 mit folgenden Leistungen:
    • Enttrümmerung von Baustellen,
    • Erdbewegungen wie Ausschachtung, Erdauffüllung, Einebnung und Planierung von Baugelände, Grabenaushub, Felsabbau und Sprengungen,
    • Erschließung und Schließung von Lagerstätten,
    • Baustellenentwässerung sowie
    • Entwässerung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen.
    Nicht dazu zählen z. B.:
    • Dekontaminierung von Böden sowie
    • Öl- und Gasbohrungen zu Förderzwecken.
  • Test- und Suchbohrung nach Klasse 43.13 mit folgenden Leistungen:
    • Test-, Such- und Kernbohrung für bauliche, geologische oder ähnliche Zwecke.
    Nicht dazu zählen z. B.:
    • Bohrungen für Brunnen,
    • Schächte sowie
    • Öl- und Gasbohrungen für Förderzwecke.

Ausführung vorbereitender Baustellenarbeiten

Vorbereitende Baustellenarbeiten werden in der Regel nicht direkt von den vertraglichen Auftragnehmern für Gebäude und bauliche Anlagen ausgeführt.
General- bzw. Hauptunternehmer vergeben diese Leistungen oft an spezialisierte Nachunternehmer (NU). Sie können auch vom Bauherrn als Auftraggeber direkt vergeben oder auf eigene Rechnung ausgeführt werden.
Bauprofessor-Redaktion
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