Umlagesatz
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Copyright
Autoren:Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Klaus Schiller
unter Mitwirkung von Prof. Dr.rer.oec. habil., Dipl.-Ing.oec. (Bau) Siegmar Kloß
Herausgeber:f:data GmbH Weimar und Dresden
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Bei der Angebotskalkulation werden die Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) direkt ermittelt und darauf
und bei der
Aussagen darüber erfolgen zu einem Angebot bei Verlangen des Auftraggebers in den ergänzenden Formblättern Preise ( EFB-Preis) 221 und 222 auf Grundlage des Vergabe- und Vertragshandbuchs ( VHB-Bund, Ausgabe 2008).
Die Verrechnung der Gesamtumlage erfolgt mit Umlagesätzen. Für die Wahl der Umlagen, nach denen dieser Kostenblock verteilt werden soll, ist ein weiter Spielraum gegeben, angefangen von der
- gleichmäßigen Umlage auf alle Kostenarten der Einzelkosten oder
- Festlegung von unterschiedlichen Zuschlagsätzen für jede Einzelkostenart oder
- Festlegung fester Umlagesätze für die Kostenarten außer Lohn und Umlage der Restgemeinkosten über den Lohn.
Letztere Variante ist in der Baupraxis überwiegend üblich. Die Regelumlagesätze für die Verteilung der Gemeinkosten und des Gewinns auf die einzelnen Kostenarten liegen in den Spannen
- ca. 7 bis 20 % auf Stoffkosten,
- ca. 7 bis 15 % auf Gerätekosten,
- ca. 5 bis 15 % auf Hilfs- und Betriebsstoffe,
- ca. 5 bis 12 % auf Sonstige Kosten und
- ca. 5 bis 15 % auf Fremdleistungen.
Die Umlagesätze sind betriebsspezifisch und ggf. auftragsindividuell zu prüfen und festzulegen, und zwar unter Berücksichtigung der Bauleistungsstruktur und der Bauleistungssparte wie Hochbau, Tiefbau u.a. des jeweiligen Bauauftrags.