Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Gesamtumlagesatz

Wird die ermittelte Umlage zu den Einzelkosten ins Verhältnis gesetzt und mit 100 % multipliziert, stellt sich der Gesamtumlagesatz auf Einzelkosten (EKT) dar. Er wird in der Baupraxis einen Umfang von ca. 20 bis 35 % ausweisen. Der Bezug auf die Einzelkosten liegt auch der Zuschlagskalkulation und den dafür heranzuziehenden vorbestimmten Zuschläge zugrunde.
Neben dem Bezug auf die Einzelkosten ist auch der Bezug nur auf den Lohn möglich. Dem Umfang nach beträgt dann der Gesamtumlagesatz
Der Lohn einschließlich der darauf bezogenen Gesamtumlage auf Lohn entspricht praktisch dem Vollkostenstundensatz, wie er auch bei der Vollkostenstundensatzkalkulation als besondere Form der Zuschlagskalkulation herangezogen wird.
Bei einer Endsummenkalkulation erfolgt der Bezug der Gesamtumlage auf die Angebotssumme. Dann entspricht der Gesamtumlagesatz praktisch der Quote des Deckungsbeitrags, und zwar in einem Umfang von ca. 18 bis 33 %, abhängig jedoch besonders auch von der auszuführenden Leistungen nach Leistungssparten (Hochbau, Tiefbau u.a.) sowie der unterschiedlich hohe Stoff- und Lohnintensität der herzustellenden Bauleistungen.
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