Baukalkulation / Angebot / Nachträge

U2-Verfahren

Das U2-Verfahren betrifft ein Ausgleichsverfahren für die nach dem Mutterschutzgesetz zu zahlenden Bezüge. Seit 2006 sind alle Arbeitgeber – auch die Bauunternehmen – unabhängig von der Zahl der Arbeitnehmer in das U2-Verfahren einbezogen. Die Umlagesätze sind je nach Kassenart unterschiedlich hoch.
Die Umlagen nach dem U2-Verfahren zählen zu den gesetzlichen Sozialkosten. Sie sind folglich ebenfalls Bestandteil der:
Die U2-Umlagen werden mit der Angebotskalkulation im Baupreis kalkuliert.
In den Musterberechnungen des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) zur Bestimmung des Zuschlagssatzes für die Lohn- sowie Gehaltszusatzkosten im Bauhauptgewerbe wird die Umlage nach dem U2-Verfahren in der Position 2.2.1.5 ausgewiesen. Die Umlagesätze sind je nach Kassenart unterschiedlich hoch. Angenommen wurde in den Musterberechnungen ein mittlerer Wert zum Stand: Juli 2021 von 0,50 % in den Lohn- und Gehaltszusatzkosten, analog ausgewiesen in den Berechnungen zu Lohnzusatzkosten unter "Kalkulationshilfen" für die Tarifgebiete West- und Ostdeutschland. Auf betriebsindividuelle Prüfungen und Ansätze kann verzichtet und der empfohlene Ansatz übernommen werden.
U2-Verfahren
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