Kostenlose Kalkulationshilfen für Baukalkulation und Rechnungslegung
Kostenlose Kalkulationshilfe

Endsummenkalkulation

Mithilfe der Excel-Vorlage kann die Herangehensweise bei der Endsummenkalkulation als spezielles und zukunftsorientiertes Kalkulationsverfahren praktikabel nachvollzogen werden. Nach Eingabe auftrags- und betriebsbezogener Werte - in der Musterrechnung jeweils in den weiß unterlegten Kästchen - lassen sich für einen Bauauftrag selbstrechnend:
  • die Angebotsendsumme (AES) für ein Angebot einfach, praktikabel und hinreichend genau kalkulieren und
  • Aussagen bei einer Baumarktanpassung für die Kalkulationselemente ableiten.
Mit der Endsummenkalkulation wird eine hohe Kalkulations- und Kostensicherheit erreicht. Charakteristisch ist dabei sowohl die auftragskonkrete Ermittlung der Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) als auch der Baustellengemeinkosten (BGK). Die dafür direkt ermittelten Werte - differenziert nach den Kostenarten (Löhne, Stoffe, Geräte, Sonstige Kosten und Nachunternehmerleistungen) - sind zunächst in die Excel-Vorlage zu übertragen. Im Ergebnis stellt sich die Summe der Herstellkosten (HK) dar. Für die Vorabumlage der Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) sowie von Gewinn und Wagnis (W&G) sind "umsatzbezogene" Umlagesätze - differenziert für Eigenleistungen und Fremdleistungen - vorzubestimmen und in die Excel-Vorlage zu übernehmen. Sie können aus dem betrieblichen Finanzplan bzw. aus Musterfinanzplänen nach Bauleistungssparten - wie in der Musterrechnung - abgeleitet werden.
Danach erfolgt unmittelbar die Bestimmung der Angebotsendsumme, in der Musterrechnung von 420.468,54 € für den Bauauftrag.
Die Einheitspreise (EP) für die einzelnen ausgeschriebenen Positionen im Leistungsverzeichnis (LV) werden anschließend mit Hilfe herangezogener Umlagesätze und des Verrechnungslohns bestimmt. Umzulegen auf die EP ist der Deckungsbeitrag (DB) als Summe aus BGK, AGK und W&G. Zunächst sind dafür Zuschläge in % als Umlagen auftragsbezogen für die Kostenarten Stoffe, Geräte, SoKo und NU zur Bezugsbasis der jeweils kalkulierten EKT vorzubestimmen und in Zeile 27 zu übernehmen. Die Umlage auf Löhne errechnet sich aus der danach verbleibenden Restumlage, die auf die Einzelkostensumme Lohn zu verrechnen ist.
Dem Verrechnungslohn liegen die auftragsbezogen ermittelten Aussagen für die einzusetzende Kolonne als Durchschnitt zum Mittellohn (ML) je Arbeitsstunde zugrunde. Zuzurechnen sind noch Lohnzusatzkosten (speziell lohngebundene Kosten) und Lohnnebenkosten mittels Zuschlägen, wofür zu den Lohnzusatzkosten auch die %-Sätze aus den jährlichen Musterrechnungen der Bauverbände ansetzbar wären. Auf den als Summe ermittelten Kalkulationslohn (KL) ist noch die Lohn-Umlage mit dem zuvor ermittelten Umlagesatz zuzurechnen. Im Ergebnis steht dann als Summe der Verrechnungslohn, im Beispiel von 43,23 €/Stunde.
Die Angebotsendsumme für den Auftrag wird in der Excel-Vorlage noch nach verschiedenen Aussagen unterteilt ausgewiesen, beispielsweise nach Umlagesummen und differenziert nach den Kostenartensummen einschließlich zugerechneter Umlagen. Diese Ausgangswerte sowie auch jene zum Kalkulations- und Verrechnungslohn sind für die Ausfüllung in den ggf. zum Angebot vorzulegenden ergänzenden Formblättern Preise (EFB-Preis) 222 speziell zur Endsummenkalkulation und 223 hinsichtlich der Aufgliederung der Kalkulationselemente zu den EP nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017) erforderlich.
Auf Grundlage der Excel-Vorlage ist auch eine Kalkulation zur Marktanpassung zur Angebotsendsumme möglich. In der Beispielrechnung soll mit dem Angebot die Endsumme von 408.800,00 € gemäß eingeschätzter Baumarktsituation als Angebot vorgesehen werden. Für diesen Fall errechnen sich rückwärts angepasste neue Werte und %-Anteile zu den einzelnen Kalkulationselementen. Die Anpassung geht zulasten des Deckungsbeitrags, im Beispiel als Verringerung des Anteils von W&G, bei evtl. noch niedrigerer Anpassung der Endsumme danach zu Lasten der AGK. Würde sich dabei ein negativer Betrag bei den AGK abzeichnen, wären die Herstellkosten (EKT und BGK) nicht mehr gedeckt.
Zu beachten bliebe noch, dass sich bei der Endsummenkalkulation kein vorher gewünschter Einheitspreis eingeben lässt, sondern nur eine gewünschte Einzelkosten-Summe. Das ist begründet durch den Umstand, dass sich bei diesem Kalkulationsverfahren die Einheitspreise ständig auf Grundlage der Umlagesätze ändern und folglich keine Wunsch-EP vorgegeben werden können.
Bitte beachten Sie, dass die Muster-Dokumente keine juristische Empfehlung darstellen und die Verwendung nach dem konkreten Sachverhalt eigenverantwortlich erfolgen muss. Vollständigkeit, sowie technische und inhaltliche Fehlerfreiheit werden nicht zugesichert.
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