Die Endsummenkalkulation ist ein spezielles Kalkulationsverfahren. Es bezieht die konkreten Bedingungen des Bauauftrags und der Bauausführung in die Baukalkulation ein.
Wann ist die Endsummenkalkulation sinnvoll?
Die Endsummenkalkulation wird oft herangezogen bei:
Andererseits werden höhere Anforderungen an die Vorermittlungen gestellt. Sie sind aufwendiger, dafür aber aussagefähiger.
Dadurch ist die Endsummenkalkulation auch anspruchsvoller gegenüber den Formen der einfachen und differenzierten Zuschlagskalkulation. Hier werden BGK, AGK und W & G nicht auftragsbezogen ermittelt, sondern mit betrieblich vorbestimmten Zuschlagssätzen den kalkulierten Einzelkosten nach Kostenarten und Teilleistungen zugerechnet. Auftragsbezogene Ermittlung der Baustellengemeinkosten
Markantes Merkmal einer Endsummenkalkulation ist vor allem die bauauftragsbezogene Kalkulation der anfallenden Baustellengemeinkosten (BGK), ggf. weiter differenziert nach einzelnen Kostenpositionen. Damit lässt sich das konkrete Angebot treffsicherer kalkulieren. Das Risiko von Kalkulationsfehlern wird erheblich reduziert. Die auftragsbezogenen BGK können ggf. noch nach dem Einfluss der Bauzeit weiter differenziert werden nach: Wird zum Nachweis einer Endsummenkalkulation ein ergänzendes Formblatt (EFB-Preis) 222 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund) vom Bieter zu einem Angebot verlangt, wird im Abschnitt 3 unter Tz. 3.1 folgende Gliederung nach Kostenpositionen der BGK angeführt: 3.1.1 | |
3.1.2 | |
3.1.3 | Vorhalten und Reparatur der Geräte und Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge und Kleingeräte oder Materialkosten für Baustelleneinrichtung. |
3.1.4 | An- und Abtransport der Geräte und Ausrüstungen, Hilfsstoffe oder Pachten. |
3.1.5 | Sonderkosten der Baustelle wie technische Ausführungsbearbeitung oder objektbezogene Versicherungen. |
Dabei bleibt betriebsindividuell noch zu entscheiden, ob z. B. Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung u. a. und evtl. anfallende Sonderkosten der Baustelle nicht in den BGK, sondern mit in den AGK zu berücksichtigen sind. Sind Positionen für die Baustelleneinrichtung im LV einzeln ausgeschrieben, dann stellen sie Normalpositionen dar. Sie werden dann wie jede andere Position kalkuliert und nicht als Bestandteil der BGK ausgewiesen. Diese direkt ermittelten Teilleistungen werden bei der Endsummenkalkulation nicht den BGK zugerechnet und nicht bezuschlagt, sondern in der ermittelten Höhe den Kostenarten der EKT hinzugerechnet. Gelten jedoch Teilleistungen für die Baustelleneinrichtung als Nebenleistung (im Sinne von Abschnitt 4.1 in der ATV / DIN 18299 und den gewerkebezogenen ATV / DIN in der VOB Teil C), so sind sie im LV nicht auszuschreiben. Sie tragen dann den Charakter von Umlagepositionen, sind gesondert im Voraus zu ermitteln und als BGK in die Umlage einzubeziehen. 
Die Endsummenkalkulation basiert in vielen Fällen auf Erfahrungswerten, Schätzungen oder prozentualen Aufschlägen auf bekannte Kosten.
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Ablauf einer Endsummenkalkulation
Das erfolgt je Teilleistung und insgesamt für das Angebot zu den einzelnen Kostenarten der EKT für:
Anschließend sind folgende Schritte anzugehen:
Ermittlung der auftragsbezogenen zu verrechnenden AGK sowie W & G jeweils gesamt, meistens mit Hilfe von auftragsbezogenen oder betrieblichen Zuschlagssätzen zur Basis Herstellkosten (HK) oder (Angebotssumme) berechnet, beispielsweise mit Zuschlägen für: - AGK von ca. 12 bis 20 % der Herstellkosten und
- W & G von 5 bis 10 % der Herstellkosten.
Liegen Zuschlagssätze „umsatzbezogen“ für das Angebot bzw. den Bauauftrag vor, wäre ggf. eine Umrechnung auf eine kostenbezogene Basis wie folgt vorzunehmen: Zuschlagssatz W & G von Angebotssumme: | 5,00 % |
Basis Selbstkosten (EKT + BGK + AGK) Umrechnung: (5 × 100) : (100 – 5) = | 5,26 % |
Im Fall von 5,26 % wird dann meistens von einem „umsatzabhängigen“ Zuschlagssatz gesprochen.
Festlegung der Umlagesätze in % für die Kostenarten Stoffkosten, Gerätekosten, Sonstige Kosten und Nachunternehmerleistungen, jedoch außer für eigene Lohnkosten, danach Ermittlung der Umlagen zu BGK, AGK und W & G auf Basis der Einzelkostenarten. Berechnung des restlichen Betrages als Umlage auf den Lohn (Angebotslohn, auch synonym als Kalkulationslohn bezeichnet) und Aufrechnung zum Verrechnungslohn (VL) und Umlage auf Lohnkosten.
Dieser ermittelte Verrechnungslohn als Umlagesatz ist nicht vergleichbar mit den Verrechnungslöhnen bei Anwendung anderer Kalkulationsverfahren. Er kann auch sehr unterschiedlich hoch von Bauauftrag zu Bauauftrag sein. Endsummenkalkulation in Kalkulationshilfen
In den Kalkulationshilfen finden Sie eine Musterrechnung für eine Endsummenkalkulation in Tabellenform. Sie können damit die Herangehensweise bei der Endsummenkalkulation detailliert nachvollziehen. Den Musterrechnungen liegt ein Musterfinanzplan zugrunde. Durch Eingabe von betrieblichen Werten erfolgt eine Berechnung sowie eine auftragsbezogene Kalkulation und Aussage.
Achtung: Die Umlagesätze sind betriebsspezifisch und ggf. auftragsindividuell zu bestimmen und zu prüfen.
Endsummenkalkulation im EFB-Formular 222
Im EFB-Formblatt 222 sind Aussagen in drei Abschnitten zu treffen:
Detaillierte Erläuterungen mit ausgefülltem EFB-Formblatt als Musterbeispiel finden Sie hier. Umlagesätze in der Endsummenkalkulation
Die Gesamtbeträge der BGK, AGK und W & G bilden zusammen die in der Endsummenkalkulation zu verrechnende Gesamtumlage. Die Verrechnung erfolgt in der Angebotskalkulation allgemein mit Umlagesätzen. Für die Wahl der Umlagen, nach denen dieser Kostenblock verteilt werden soll, ist ein weiter Spielraum gegeben, angefangen von der:
gleichmäßigen Umlage auf alle Kostenarten der Einzelkosten oder
Festlegung von unterschiedlichen Zuschlagssätzen für jede Einzelkostenart oder
Festlegung fester Umlagesätze für die Kostenarten außer Lohn und Umlage der Restgemeinkosten über den Lohn. Diese Variante ist in der Baupraxis überwiegend üblich.
Die Umlagesätze für die Verteilung der BGK, AGK und W & G auf die einzelnen Kostenarten werden in den Spannen liegen:
ca. 15 bis 30 % auf Stoffkosten,
ca. 7 bis 15 % auf Gerätekosten, einschließlich Hilfs- und Betriebsstoffe,
ca. 3 bis 8 % auf Sonstige Kosten,
ca. 8 bis 13 % auf Fremdleistungen / Nachunternehmerleistungen und
daraus ableitend eine Umlage auf die EKT von ca. 30 bis 50 %.
Die gewählten Umlagesätze für die anderen Kostenarten bzw. der berechnete Umlagesatz auf Lohn sind abschließend für die Berechnung der Einheitspreise heranzuziehen. Da der auftragsbezogene Umlagesatz auf Lohn erst ermittelt werden kann, wenn alle Einzelkosten kalkuliert sind, lässt sich ebenfalls erst zum Ende der Angebotskalkulation ein zutreffender Umlagesatz bestimmen. Die angeführten Toleranzen sind nicht allgemeingültig. Die Umlagesätze sollten betriebsspezifisch und ggf. auftragsindividuell geprüft und festgelegt werden. Sie können zu den einzelnen Bauleistungssparten wie Hochbau, Tiefbau oder Verkehrsbau unterschiedlich hoch sein und wesentlich voneinander abweichen. Zu berücksichtigen ist auch die jeweilige Bauleistungsstruktur. „Die Vorausbestimmung für den Ansatz der Umlagesätze wie auch der o. a. Zuschlagssätze für AGK und W & G in der Angebotskalkulation sollte vom Kalkulator in Abstimmung mit dem kaufmännischen Leiter des Bauunternehmens vorgenommen werden. Als Grundlagen können herangezogen werden:
Ermittlung der Einheitspreise für die Teilleistungen
Die Einheitspreise werden für die einzelnen ausgeschriebenen Teilleistungen im LV mit Hilfe der Umlagesätze und des Verrechnungslohns bestimmt. Den EKT der Teilleistungen sind die Umlagen nach den Sätzen zuzurechnen. Die Umlage auf Löhne erfolgt mit dem Verrechnungslohn. Bei der Endsummenkalkulation lässt sich beim Anlegen einer Teilleistung kein vorher gewünschter Einheitspreis eingeben, sondern nur eine gewünschte Einzelkosten-Summe. Das ist begründet durch die Tatsache, dass sich bei diesem Kalkulationsverfahren die Einheitspreise ständig auf Grundlage der Umlagesätze ändern und folglich keine Wunsch-EP vorgegeben werden können.