Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Endsummenkalkulation

Die Endsummenkalkulation ist ein zukunftsorientiertes Kalkulationsverfahren. Es bezieht die konkreten Bedingungen des Bauauftrags und der Bauausführung in die Baukalkulation ein. Zunächst werden die Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) für jede Position des Leistungsverzeichnisses (LV) der Ausschreibung direkt ermittelt, danach die auftragsbezogenen Baustellengemeinkosten (BGK) für das Bauvorhaben berechnet. Anschließend werden die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) sowie Gewinn und Wagnis für den zu kalkulierenden Bauauftrag gesondert ermittelt und in der Endsumme aufaddiert, bevor sie als Umlage auf die Einzelkosten der Teilleistungen verrechnet werden.
Die Kalkulation erfolgt nach folgenden Schritten:
  • Ermittlung der EKT je Leistungsposition nach den einzelnen Kostenarten wie Lohn, Stoffkosten, Gerätekosten, Sonstige Kosten sowie Nachunternehmerleistungen und insgesamt, der Teilleistungen (EKT) je Position und insgesamt
  • Ermittlung der BGK nach Kostenarten und insgesamt
  • Ermittlung der zu verrechnenden AGK auf Basis der Herstellkosten,
  • Berechnung von Gewinn und Wagnis (einschließlich differenziert nach betriebsbezogenem und leistungsbezogenem Wagnis) und Verrechnung auf Basis der Herstellkosten oder Selbstkosten,
  • Ermittlung der Angebotsendsumme,
  • Festlegung der Umlagesätze für Kostenarten Stoffkosten, Gerätekosten, Sonstige Kosten und Nachunternehmerleistungen, jedoch außer für Lohn und Ermittlung der Umlagen, die einen Teil der Gesamtumlage auf die Einzelkostenarten darstellen,
  • Berechnung des restlichen Betrages als Umlage auf den Lohn (Angebotslohn, auch synonym als Kalkulationslohn bezeichnet) und Aufrechnung zum Verrechnungslohn (VL),
  • Berechnung der Einheitspreise (EP) für die einzelnen Leistungspositionen des LV.
Die folgende schematische Darstellung veranschaulicht den Zusammenhang zu den einzelnen Arbeitsschritten:
Endsummenkalkulation-Schema
Bild: © f:data GmbH
Basis für die Verrechnung der Umlage auf die Positionen im Leistungsverzeichnis sind die EKT.
Mit diesem Verfahren wird im Allgemeinen eine hohe Kalkulations- und Kostensicherheit erreicht, besonders durch die auftragsbezogene Kalkulation der anfallenden BGK in den Umlagepositionen. Andererseits werden höhere Anforderungen an die Vorermittlungen gestellt und damit die Kalkulation auch anspruchsvoller.
Dieses Kalkulationsverfahren sollte für alle größeren Bauvorhaben im Tief-, Hoch- und Ingenieurbau sowie bei Bauvorhaben mit relativ großen Baustelleneinrichtungen (BE) herangezogen werden, wenn die Baustelleneinrichtungen nicht gesondert mit Positionen im Leistungsverzeichnis ausgeschrieben sind.
Zu einem kalkulierten Angebot auf Grundlage der Endsummenkalkulation kann vom Bieter die EFB-Preis Vorlage des Formblatts 222 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund- Ausgabe 2017) verlangt werden. Zu den inhaltlichen Aussagen im Formblatt 222 erfolgen ausführliche Erläuterungen und eine beispielhafte Ausfüllung im Formblatt unter EFB-Preis 222 bei Endsummenkalkulation.
Ein ausgefülltes Formblatt 222 trifft spezielle Aussgaen und Angaben in 3 Abschnitten:
  • im Abschnitt 1 zum Mittellohn (ML), zur Zusammensetzung des Kalkulationslohns und fortführend zum Verrechnungslohn (VL) in € je Arbeitsstunde,
  • im Abschnitt 2 zu den Umlagesummen in € und Umlagesätzen für die BGK, AGK sowie W&G,
  • im Abschnitt 3 zu den absoluten Beträgen in € für die BGK und ihrer Zusammensetzung, für die AGK sowie Gewinn und Wagnis (einschließlich der differenzierten Aussage zu betriebsbezogenem und leistungsbezogenem Wagnis) für die Umlage auf die Einzelkosten.
Zu bemerken sei noch, dass im Abschnitt 1 des Formblatts 222 unter Tz. 1.2 die lohngebundenen Kosten auszuweisen sind. Dabei bleiben die lohnbezogenen Kosten unberücksichtigt, da diese meistens in den Bauunternehmen innerhalb der AGK erfasst und ausgewiesen werden.
Die Vorgehensweise bei der Endsummenkalkulation beruht zunächst - wie ebenfalls bei der Zuschlagskalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen - auf der Ermittlung der EKT bezieht jedoch dann die objektkonkreten BGK in die Herstellkosten des Bauvorhabens ein, wobei über die Unterscheidung von
  • zeitunabhängigen BGK und
  • zeitabhängigen BGK Kosten
auch der Einfluss der Bauzeit einbezogen werden kann.
Durch die auftragsbezogene Bestimmung der BGK lässt sich das konkrete Angebot treffsicherer kalkulieren. Das Risiko von Kalkulationsfehlern wird erheblich reduziert. Folglich sollte dieses Kalkulationsverfahren für alle größeren Bauvorhaben mit relativ großen Baustelleneinrichtungen herangezogen werden, wenn die Baustelleneinrichtungen nicht gesondert im Leistungsverzeichnis (LV) ausgeschrieben sind. Sind Positionen für die Baustelleneinrichtung im LV ausgeschrieben, dann stellen sie Normalpositionen dar und werden wie jede andere Position kalkuliert.
Gilt jedoch die Baustelleneinrichtung als Nebenleistung (im Sinne Abschnitt 4.1. in der DIN 18299 in der VOB, Teil C), so ist sie im Leistungsverzeichnis nicht auszuschreiben. Bei erheblichem Umfang einer Baustelleneinrichtung bzw. deren Wichtigkeit für die Kalkulationsaussage können und sollten Positionen aufgestellt werden, die dann aber stets dem Charakter nach Umlagepositionen darstellen.
Die Positionen der Baustelleneinrichtung und deren Kosten können evtl. auch gesondert vorermittelt und als absolute Beträge in der Endsummenkalkulation weiter berücksichtigt werden, ggf. noch differenziert nach einzelnen Kostenarten. Die Aufbereitung der gesondert vorkalkulierten BGK kann auch in Anlehnung an die im Abschnitt 3.1 im EFB-Formblatt 222 ausgewiesenen Positionen für:
3.1.1 Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
3.1.2Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung, Vermessung u. a.
3.1.3Vorhalten und Reparatur der Geräte und Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge und Kleingeräte, Materialkosten für Baustelleneinrichtung
3.1.4An- und Abtransport der Geräte und Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten u. a.
3.1.5Sonderkosten der Baustelle wie technische Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen u. a.
erfolgen. Dabei bleibt betriebsindividuell noch zu entscheiden, ob beispielsweise Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung u. a. und evtl. anfallende Sonderkosten der Baustelle nicht in den BGK sondern mit in den AGK zu berücksichtigen sind.
Diese direkt ermittelten BGK werden bei der Endsummenkalkulation nicht bezuschlagt, sondern in der ermittelten Höhe den EKT hinzugerechnet. Weiterhin sind die AGK sowie W&G zu berücksichtigen. Die umzulegenden AGK werden in der Regel "umsatzbezogen" für das Angebot bzw. den Bauauftrag ermittelt, d.h. bezogen auf die Angebotsendsumme vorgegeben.
Dies erfordert eine interne Umrechnung zum Gewinn beispielsweise auf Basis Selbstkosten nach der folgenden Bestimmung:
Zuschlag Gewinn von der Angebotssumme=5,00 %
Basis Selbstkosten
Umrechnung: (5 x 100) : (100 - 5) = 5,26 %
Zuschlagsatz auf die vorangegangene Kostensumme
=5,26 %
Im Fall von 5,26 % wird dann meistens von einem "umsatzabhängigen" Zuschlagsatz gesprochen.
Die Selbstkosten bilden die Summe aus den EKT, den direkt bestimmten BGK. und den AGK. Es können nach den einzelnen Kostenarten der Einzelkosten ebenfalls differenzierte Zuschläge vorgegeben werden, nicht jedoch auf Löhne. Analog zu den AGK erfolgt die Zurechnung für Wagnis & Gewinn. Eine Differenzierung für Eigenleistungen und Nachunternehmer- bzw. Fremdleistungen ist möglich und zu empfehlen.
Im Ergebnis der Kalkulation steht die Angebotsendsumme (ohne Umsatzsteuer). Die Gesamtbeträge der BGK, AGK und W&G bilden zusammen die in der Kalkulation zu verrechnende Gesamtumlage. Sie wird durch Subtrahieren der Einzelkosten von der Angebotssumme berechnet. Dieser Betrag ist danach über die Umlagen auf die Einheitspreise zu verteilen.
Für die Umlagen können differenzierte Umlagesätze nach Kostenarten angesetzt werden. Für die Wahl der Umlagen, nach denen dieser Kostenblock verteilt werden soll, ist ein weiter Spielraum gegeben, angefangen von der:
  • gleichmäßigen Umlage auf alle Kostenarten der Einzelkosten oder
  • Festlegung von unterschiedlichen Zuschlagsätzen für jede Einzelkostenart oder
  • Festlegung fester Umlagesätze für die Kostenarten außer Lohn und Umlage der Restgemeinkosten über den Lohn.
Letztere Variante ist in der Baupraxis überwiegend. Die Regelumlagesätze für die Verteilung der Gemeinkosten und des Gewinns auf die einzelnen Kostenarten liegen in den Spannen:
  • ca. 10 bis 25 % auf Stoffkosten,
  • ca. 7 bis 15 % auf Gerätekosten einschl. Hilfs- und Betriebsstoffe,
  • ca. 3 bis 10 % auf Sonstige Kosten und
  • ca. 8 bis 13 % auf Fremdleistungen/Nachunternehmerleistungen.
Daraus lässt sich dann ein Umlagesatz auf den Kalkulationslohn von ca. 50 bis 80 % ableiten.
Im ausgefüllten Fornblatt unter EFB-Preis 222 bei Endsummenkalkulation ist eine Beispielskalkulation mit Umlagesätzen im Abschnitt 2 angeführt. Weiterhin liefern die unter Downloads angeführten Excel-Tabellen Musterrechnungen für die Endsummenkalkulation und dafür abzuleitende Zuschlags- und Umlagesätze. Daraus kann die Herangehensweise bei der Endsummenkalkulation nachvollzogen werden.
Zugrunde liegt den Musterrechnungen ein Musterfinanzplan. Durch Eingabe von betrieblichen Werten kann unmittelbar eine Berechnung erfolgen, zugleich auch eine auftragsbezogene Kalkulation und Aussage. Zu beachten bleibt jedoch, dass die Umlagesätze betriebsspezifisch und ggf. auftragsindividuell zu bestimmen und zu prüfen sind. Mittels der Excel-Tabelle - Endsummenkalkulation - unter Download ist auch die Anpassung einer kalkulierten Angebotsendsumme an die Baumarktsituation möglich und dargestellt. Nähere Ausführungen hierzu erfolgen unter Kalkulation zur Marktanpassung.
Mittels der vorbestimmten Umlagesätze auf die Kostenarten - außer Lohn - werden dann Anteile der Gesamtumlage auf die entsprechenden Einzelkostenarten umgelegt (Vorabumlage). Basis der Umlagesätze sind die jeweiligen Einzelkostensummen des Angebots in den betreffenden Kostenarten. Danach verbleibt eine Restumlage, die anschließend auf die Einzelkostensumme Lohn zu verrechnen ist. Auf Basis des Mittellohns A(P)SL bzw. des Kalkulationslohns lässt sich mit dem berechneten Umlagesatz der zu verrechnende Umlagebetrag je Lohnstunde berechnen.
Zusammen mit dem Kalkulationslohn bestimmt sich danach der Verrechnungslohn als Angebotslohn in der Aussage als Preis einer Lohnstunde, ausgewiesen im ergänzenden Formblatt Preise 222 in der Zeile 1.6.
Dieser Verrechnungslohn als Umlagesatz ist nicht vergleichbar mit den Verrechnungslöhnen bei Anwendung anderer Kalkulationsverfahren. Er kann auch sehr unterschiedlich hoch von Bauauftrag zu Bauauftrag sein. Die gewählten Umlagesätze für die anderen Kostenarten bzw. der berechnete Umlagesatz auf Lohn sind abschließend für die Berechnung der Einheitspreise heranzuziehen. Da der auftragsbezogene Umlagesatz auf Lohn erst ermittelt werden kann, wenn alle Einzelkosten kalkuliert sind, lässt sich ebenfalls erst zum Ende der Angebotskalkulation ein zutreffender Umlagesatz bestimmen.
Die Einheitspreise für die einzelnen Positionen im Leistungsverzeichnis werden anschließend mit Heranziehen der Umlagesätze und des Verrechnungslohns bestimmt. Analog zu den anderen Kalkulationsverfahren kann danach auch die Aufgliederung der Einheitspreise für den Ausweis im ergänzenden Formblatt Preise (EFB-Preis) 223 aufbereitet und bereitgestellt werden. Bei der Endsummenkalkulation lässt sich beim Anlegen einer Position kein vorher gewünschter Einheitspreis eingegeben, sondern nur eine gewünschte Einzelkosten-Summe. Das ist begründet durch die Tatsache, dass sich bei diesem Kalkulationsverfahren die Einheitspreise ständig auf Grundlage der Umlagesätze ändern und folglich keine Wunsch-EP vorgegeben werden können.
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