Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Endsummenkalkulation

Die Endsummenkalkulation ist ein spezielles Kalkulationsverfahren. Es bezieht die konkreten Bedingungen des Bauauftrags und der Bauausführung in die Baukalkulation ein.

Wann ist die Endsummenkalkulation sinnvoll?

Die Endsummenkalkulation wird oft herangezogen bei:
Mit der Endsummenkalkulation wird allgemein eine hohe Kalkulations- und Kostensicherheit erreicht.
Es betrifft besonders die bauauftragsbezogenen Ansätze für den Deckungsbeitrag (DB), umfassend die:
Andererseits werden höhere Anforderungen an die Vorermittlungen gestellt. Sie sind aufwendiger, dafür aber aussagefähiger.
Dadurch ist die Endsummenkalkulation auch anspruchsvoller gegenüber den Formen der einfachen und differenzierten Zuschlagskalkulation. Hier werden BGK, AGK und W & G nicht auftragsbezogen ermittelt, sondern mit betrieblich vorbestimmten Zuschlagssätzen den kalkulierten Einzelkosten nach Kostenarten und Teilleistungen zugerechnet.

Auftragsbezogene Ermittlung der Baustellengemeinkosten

Markantes Merkmal einer Endsummenkalkulation ist vor allem die bauauftragsbezogene Kalkulation der anfallenden Baustellengemeinkosten (BGK), ggf. weiter differenziert nach einzelnen Kostenpositionen. Damit lässt sich das konkrete Angebot treffsicherer kalkulieren. Das Risiko von Kalkulationsfehlern wird erheblich reduziert.
Die auftragsbezogenen BGK können ggf. noch nach dem Einfluss der Bauzeit weiter differenziert werden nach:
Wird zum Nachweis einer Endsummenkalkulation ein ergänzendes Formblatt (EFB-Preis) 222 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund) vom Bieter zu einem Angebot verlangt, wird im Abschnitt 3 unter Tz. 3.1 folgende Gliederung nach Kostenpositionen der BGK angeführt:
3.1.1
Lohnkosten (einschließlich Hilfslöhne).
3.1.2
Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung oder Vermessung.
3.1.3
Vorhalten und Reparatur der Geräte und Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge und Kleingeräte oder Materialkosten für Baustelleneinrichtung.
3.1.4
An- und Abtransport der Geräte und Ausrüstungen, Hilfsstoffe oder Pachten.
3.1.5
Sonderkosten der Baustelle wie technische Ausführungsbearbeitung oder objektbezogene Versicherungen.
Dabei bleibt betriebsindividuell noch zu entscheiden, ob z. B. Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung u. a. und evtl. anfallende Sonderkosten der Baustelle nicht in den BGK, sondern mit in den AGK zu berücksichtigen sind.
Sind Positionen für die Baustelleneinrichtung im LV einzeln ausgeschrieben, dann stellen sie Normalpositionen dar. Sie werden dann wie jede andere Position kalkuliert und nicht als Bestandteil der BGK ausgewiesen. Diese direkt ermittelten Teilleistungen werden bei der Endsummenkalkulation nicht den BGK zugerechnet und nicht bezuschlagt, sondern in der ermittelten Höhe den Kostenarten der EKT hinzugerechnet.
Gelten jedoch Teilleistungen für die Baustelleneinrichtung als Nebenleistung (im Sinne von Abschnitt 4.1 in der ATV / DIN 18299 und den gewerkebezogenen ATV / DIN in der VOB Teil C), so sind sie im LV nicht auszuschreiben. Sie tragen dann den Charakter von Umlagepositionen, sind gesondert im Voraus zu ermitteln und als BGK in die Umlage einzubeziehen.
Die Endsummenkalkulation basiert in vielen Fällen auf Erfahrungswerten, Schätzungen oder prozentualen Aufschlägen auf bekannte Kosten.
Die Endsummenkalkulation basiert in vielen Fällen auf Erfahrungswerten, Schätzungen oder prozentualen Aufschlägen auf bekannte Kosten. Bild: © f:data GmbH

Ablauf einer Endsummenkalkulation

Wie bei jedem Kalkulationsverfahren sind zunächst die Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) für jede Teilleistung des ausgeschriebenen LVs direkt zu ermitteln.
Das erfolgt je Teilleistung und insgesamt für das Angebot zu den einzelnen Kostenarten der EKT für:
Anschließend sind folgende Schritte anzugehen:
  1. Auftragsbezogene Ermittlung der BGK nach Kostenpositionen und insgesamt, direkt kalkuliert oder ggf. nach betrieblichen Erfahrungswerten und Verrechnungssätzen, z. B. für Baumaschinen und Geräte. Die Summe aus Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) und BGK repräsentiert die Herstellkosten.
  2. Ermittlung der auftragsbezogenen zu verrechnenden AGK sowie W & G jeweils gesamt, meistens mit Hilfe von auftragsbezogenen oder betrieblichen Zuschlagssätzen zur Basis Herstellkosten (HK) oder (Angebotssumme) berechnet, beispielsweise mit Zuschlägen für:
    • AGK von ca. 12 bis 20 % der Herstellkosten und
    • W & G von 5 bis 10 % der Herstellkosten.
    Liegen Zuschlagssätze „umsatzbezogen“ für das Angebot bzw. den Bauauftrag vor, wäre ggf. eine Umrechnung auf eine kostenbezogene Basis wie folgt vorzunehmen:
    Zuschlagssatz W & G von Angebotssumme:
    5,00 %
    Basis Selbstkosten (EKT + BGK + AGK)
    Umrechnung:
    (5 × 100) : (100 – 5) =
    5,26 %
    Im Fall von 5,26 % wird dann meistens von einem „umsatzabhängigen“ Zuschlagssatz gesprochen.
  3. Berechnung der Angebotssumme (ohne Umsatzsteuer) als Summe der Kalkulationselemente aus EKT und Deckungsbeitrag (BGK, AGK und W & G).
  4. Festlegung der Umlagesätze in % für die Kostenarten Stoffkosten, Gerätekosten, Sonstige Kosten und Nachunternehmerleistungen, jedoch außer für eigene Lohnkosten, danach Ermittlung der Umlagen zu BGK, AGK und W & G auf Basis der Einzelkostenarten.
  5. Berechnung des restlichen Betrages als Umlage auf den Lohn (Angebotslohn, auch synonym als Kalkulationslohn bezeichnet) und Aufrechnung zum Verrechnungslohn (VL) und Umlage auf Lohnkosten.
  6. Ermittlung der Einheitspreise (EP).
Dieser ermittelte Verrechnungslohn als Umlagesatz ist nicht vergleichbar mit den Verrechnungslöhnen bei Anwendung anderer Kalkulationsverfahren. Er kann auch sehr unterschiedlich hoch von Bauauftrag zu Bauauftrag sein.

Endsummenkalkulation in Kalkulationshilfen

In den Kalkulationshilfen finden Sie eine Musterrechnung für eine Endsummenkalkulation in Tabellenform. Sie können damit die Herangehensweise bei der Endsummenkalkulation detailliert nachvollziehen.
Den Musterrechnungen liegt ein Musterfinanzplan zugrunde. Durch Eingabe von betrieblichen Werten erfolgt eine Berechnung sowie eine auftragsbezogene Kalkulation und Aussage.
Achtung: Die Umlagesätze sind betriebsspezifisch und ggf. auftragsindividuell zu bestimmen und zu prüfen.
Tipp aus der Praxis

„Mittels der Kalkulationshilfe – Endsummenkalkulation – ist auch die Anpassung einer kalkulierten Angebotssumme an die Baumarktsituation möglich und dargestellt. Die Anpassung geht allgemein zulasten des Deckungsbeitrags (DB).“

Endsummenkalkulation im EFB-Formular 222

Verlangt der Bauherr als Auftraggeber zu einer ausgeschriebenen Baumaßnahme vom Bieter zum Angebot ein ergänzendes Preis-Formblatt, dann betrifft es bei der Endsummenkalkulation das EFB-Formblatt 222 nach VHB-Bund.
Im EFB-Formblatt 222 sind Aussagen in drei Abschnitten zu treffen:
  • Abschnitt 1 zum Mittellohn (ML), zur Zusammensetzung des Kalkulationslohns und fortführend zum Verrechnungslohn (VL) in Euro je Arbeitsstunde,
  • Abschnitt 2 zu den Umlagesummen in Euro und Umlagesätzen für die BGK, AGK sowie W & G und
  • Abschnitt 3 zu den absoluten Beträgen in Euro für die BGK und ihre Zusammensetzung, für die AGK sowie Gewinn und Wagnis (einschließlich der differenzierten Aussage zu betriebsbezogenem und leistungsbezogenem Wagnis) für die Umlage auf die Einzelkosten.
Detaillierte Erläuterungen mit ausgefülltem EFB-Formblatt als Musterbeispiel finden Sie hier.

Umlagesätze in der Endsummenkalkulation

Die Gesamtbeträge der BGK, AGK und W & G bilden zusammen die in der Endsummenkalkulation zu verrechnende Gesamtumlage. Die Verrechnung erfolgt in der Angebotskalkulation allgemein mit Umlagesätzen.
Für die Wahl der Umlagen, nach denen dieser Kostenblock verteilt werden soll, ist ein weiter Spielraum gegeben, angefangen von der:
  • gleichmäßigen Umlage auf alle Kostenarten der Einzelkosten oder
  • Festlegung von unterschiedlichen Zuschlagssätzen für jede Einzelkostenart oder
  • Festlegung fester Umlagesätze für die Kostenarten außer Lohn und Umlage der Restgemeinkosten über den Lohn. Diese Variante ist in der Baupraxis überwiegend üblich.
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Die Umlagesätze für die Verteilung der BGK, AGK und W & G auf die einzelnen Kostenarten werden in den Spannen liegen:
  • ca. 15 bis 30 % auf Stoffkosten,
  • ca. 7 bis 15 % auf Gerätekosten, einschließlich Hilfs- und Betriebsstoffe,
  • ca. 3 bis 8 % auf Sonstige Kosten,
  • ca. 8 bis 13 % auf Fremdleistungen / Nachunternehmerleistungen und
  • daraus ableitend eine Umlage auf die EKT von ca. 30 bis 50 %.
Die gewählten Umlagesätze für die anderen Kostenarten bzw. der berechnete Umlagesatz auf Lohn sind abschließend für die Berechnung der Einheitspreise heranzuziehen. Da der auftragsbezogene Umlagesatz auf Lohn erst ermittelt werden kann, wenn alle Einzelkosten kalkuliert sind, lässt sich ebenfalls erst zum Ende der Angebotskalkulation ein zutreffender Umlagesatz bestimmen.
Die angeführten Toleranzen sind nicht allgemeingültig. Die Umlagesätze sollten betriebsspezifisch und ggf. auftragsindividuell geprüft und festgelegt werden. Sie können zu den einzelnen Bauleistungssparten wie Hochbau, Tiefbau oder Verkehrsbau unterschiedlich hoch sein und wesentlich voneinander abweichen. Zu berücksichtigen ist auch die jeweilige Bauleistungsstruktur.
Tipp aus der Praxis

„Die Vorausbestimmung für den Ansatz der Umlagesätze wie auch der o. a. Zuschlagssätze für AGK und W & G in der Angebotskalkulation sollte vom Kalkulator in Abstimmung mit dem kaufmännischen Leiter des Bauunternehmens vorgenommen werden.
Als Grundlagen können herangezogen werden:

Ermittlung der Einheitspreise für die Teilleistungen

Die Einheitspreise werden für die einzelnen ausgeschriebenen Teilleistungen im LV mit Hilfe der Umlagesätze und des Verrechnungslohns bestimmt. Den EKT der Teilleistungen sind die Umlagen nach den Sätzen zuzurechnen. Die Umlage auf Löhne erfolgt mit dem Verrechnungslohn.
Analog zu den anderen Kalkulationsverfahren kann danach auch die Aufgliederung der Einheitspreise für den Ausweis im ergänzenden EFB-Formblatt 223 nach VHB-Bund aufbereitet und bereitgestellt werden.
Bei der Endsummenkalkulation lässt sich beim Anlegen einer Teilleistung kein vorher gewünschter Einheitspreis eingeben, sondern nur eine gewünschte Einzelkosten-Summe. Das ist begründet durch die Tatsache, dass sich bei diesem Kalkulationsverfahren die Einheitspreise ständig auf Grundlage der Umlagesätze ändern und folglich keine Wunsch-EP vorgegeben werden können.
Herzlichen Dank an Prof. Dr. habil. Siegmar Kloß für die fachliche Unterstützung bei diesem Artikel auf bauprofessor.de.
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