Allgemeines
Das Brandschutzkonzept dient sowohl bei Neubauten, aber auch bei Umbaumaßnahmen/ Umnutzungen von Bestandsbauten dazu, die bauordnungsrechtlichen Mindestanforderungen für ein Bauvorhaben festzulegen, die erforderlich sind, um die Schutzziele des Brandschutzes zu erfüllen.
Für Sonderbauten werden Brandschutzkonzepte von der Bauaufsicht gefordert und sind Teil der Baugenehmigung. Das bedeutet, dass die Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept zwingend umgesetzt werden müssen. Bei Nutzungsänderungen und/ oder baulichen Veränderungen, die einer Baugenehmigung bedürfen, verliert das Brandschutzkonzept seine Gültigkeit und muss fortgeschrieben werden. Im klassischen Wohnungsbau ist die Forderung nach einem Brandschutzkonzept durch die Bauaufsichtsbehörde eher ungewöhnlich. Sie beruht dann auf der Tatsache, dass die Planung des Architekten Sonderlösungen erforderlich macht, um das Schutzziel der Nicht-Gefährdung von öffentlicher Sicherheit, Leben und Gesundheit, das ganz klar in den Landesbauordnungen definiert ist, zu erreichen. Brandschutzkonzepte werden grundsätzlich von Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz erstellt.
Inhalt eines Brandschutzkonzeptes
Neben den allgemeinen Angaben zum Bauvorhaben enthält ein Konzept Informationen zum vorbeugenden Brandschutz, unterteilt in
- die baulichen,
- die anlagentechnischen und
- die organisatorischen
Brandschutzmaßnahmen und auch zum abwehrenden Brandschutz. Alle im Konzept benannten Forderungen dienen dazu, „der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten zu ermöglichen“ (Quelle: MBO §14).
Forderungen von Sachversicherern, die teilweise erheblich von den baurechtlichen Forderungen abweichen, können auf Wunsch des Bauherrn ebenfalls eingebunden werden. Ein Brandschutzkonzept besteht immer aus einem Textteil und einer Visualisierung, auch Brandschutzpläne genannt. Diese sind nicht zu verwechseln mit Feuerwehrplänen oder Flucht- und Rettungswegplänen.
Brandschutzplan einer zu sanierenden Tiefgarage als visualisiertes Brandschutzkonzept
Bild: © Astrid Kensbock
Es stellt keine Ausführungsplanung für den baulichen Teil und auch keine Fachplanung für den anlagentechnischen Bereich (z. B. die Brandmeldeanlage, Löschanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, etc.) dar. Es dient aber den entsprechenden Planungsbüros und den ausführenden Firmen als Grundlage für die Planung und Ausführung. Aufbau / Struktur eines Brandschutzkonzeptes
Für die inhaltliche Gliederung eines Brandschutzkonzeptes gibt es keine einheitlichen Vorgaben, jeder Sachverständige hat seine eigene Vorlage. Es müssen aber immer zu allen o. g. Punkten (einschließlich diverser Unterpunkte) Angaben gemacht werden. Als Leitfaden kann die Richtlinie der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes: vfdb 01/01 herangezogen werden.