HOAI

Bauüberwachung

Die Überwachung und Kontrolle von Baumaßnahmen über ihren vollständigen Verlauf nennt man Bauüberwachung. Sie ist wichtig, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften, Standards und Zeitpläne eingehalten werden.

Was bedeutet Bauüberwachung?

Die ordnungsgemäße Durchführung aller für ein Bauvorhaben anfallenden Arbeiten ist von den am Bau Beteiligten zu überwachen. Verantwortung für die Bauüberwachung tragen der Bauherr als Auftraggeber, das bauausführende Unternehmen als Auftragnehmer sowie die Bauaufsichtsbehörden.

Überwachung durch die Bauaufsichtsbehörde

Die Bauaufsichtsbehörde kann Prüfungen vornehmen zur:
  • Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften und Anforderungen
  • ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflichten der am Bau Beteiligten
Die Bauüberwachung durch eine Bauaufsichtsbehörde bzw. eines Prüfungssachverständigen wird nach Landesrecht in den Bauordnungen der Länder bestimmt. Dafür liefert auch die Musterbauordnung (MBO – geänderte Fassung 2022) in § 81 spezielle Aussagen zur Überwachung hinsichtlich des Nachweises der Standsicherheit sowie zum Brandschutz eines Gebäudes. 
Im Rahmen der Bauüberwachung kann auch vorgenommen werden:
  • Entnahme von Proben von Bauprodukten und ggf. auch aus fertigen Bauteilen zu Prüfzwecken
  • Einblick in Genehmigungen, Zulassungen, Prüfzeugnisse, Bautagebücher und andere vorgeschrieben Aufzeichnungen
In den Bauordnungen werden auch die spezifischen Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Bauleiter der Behörde bestimmt.
Die Bauüberwachung ist entscheidend, um ein Bauprojekt ohne Qualitätsprobleme, Verzögerung und Kostenüberschreitungen abzuschließen.
Die Bauüberwachung ist entscheidend, um ein Bauprojekt ohne Qualitätsprobleme, Verzögerung und Kostenüberschreitungen abzuschließen. Bild: © f:data GmbH

Bauüberwachung durch den Bauherrn

Dem Auftraggeber eines Bauvorhabens steht das Recht der Überwachung am Ort der Bauausführung auf der Baustelle zu. Das gilt bei Bauverträgen sowohl nach BGB als auch nach VOB. Die Bauüberwachung wird meistens den planenden Architekten und Ingenieuren übertragen.
Spezielle Aufgaben werden in der HOAI in der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) als Kontrolle und Überwachung der Bauausführung im Auftrag des Auftraggebers festgelegt. Sie sind in den verschiedenen Leistungsbildern nach HOAI beschrieben.
Zu den Grundleistungen der Objekt- bzw. Bauüberwachung gehört auch die Führung eines Bautagebuchs, näher erläutert unter Bautagebuch der Bauüberwachung.
Die Bauüberwachung des Bauherrn betrifft vorrangig die Überwachung der auszuführenden Bauleistungen. Der verantwortliche Überwacher ist zugleich Ansprechpartner für das Bauunternehmen, um möglichst schnell Klärungen vorzunehmen und Maßnahmen für den Fortgang der Bauausführung zu treffen.
Dies kann vielfältige Umstände betreffen, z. B.:
  • Kontrolle des Bautagebuchs
  • Abstimmungen zu Bauterminplänen und Behinderungen
  • Mängel während der Bauausführung
  • Nachträge
  • Rechnungsprüfungen
Zu klären sind im Vorfeld dafür die konkreten Rechte und Pflichten des Bauüberwachers, auch hinsichtlich einer möglichen Haftung.
Das betrifft weiterhin auch ein Verlangen nach Einsicht in Werkzeichnungen und Ermittlungen zum Aufmaß, in Ergebnisse zu Güteprüfungen u. a. Die Grenze wird lediglich durch Geschäftsgeheimnisse bestimmt. Zur Preisgabe von Geschäftsgeheimnissen ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet. Erfolgen sie dennoch, dann sind diese vom Auftraggeber vertraulich zu behandeln.
Der Bauüberwacher des Bauherrn gilt allgemein auch als „Bauleiter des Bauherrn“. In dieser Verantwortung ist er auch nach der jeweiligen Landesbauordnung ggf. rechenschaftspflichtig gegenüber der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, z. B. auch bezüglich der Einhaltung von Arbeitsschutzbedingungen auf der Baustelle u. a.
Mit der Bauüberwachung kann vom Bauherrn auch eine Fachperson bevollmächtigt werden, vorrangig bei BGB-Bauverträgen und speziell bei Verbraucherbauverträgen.
Die Bauüberwachung schließt grundsätzlich das Recht des Auftraggebers ein, Zugang und Eintritt zu den einzelnen Einrichtungen und Lagerplätzen des Bauunternehmens als Auftragnehmer zu erhalten.

Bauüberwachung durch den Auftragnehmer

Im bauausführenden Unternehmen obliegt der Bauleitung die Verantwortung für die Überwachung und Sicherung einer reibungslosen Baudurchführung, näher erläutert unter Aufgaben der Bauleitung. Liegt dem Bauvorhaben ein VOB-Vertrag zugrunde, sind die Regelungen gemäß § 4 Abs.2 VOB Teil B maßgebend.
Danach hat der Auftragnehmer die anerkannten Regeln der Technik und gesetzliche / behördliche Bestimmungen zu beachten. Es ist seine Aufgabe, die Ausführung seiner Leistungen zu überwachen und die Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern zu verantworten. Dem Bauherrn ist von der Bauleitung das Bautagebuch vorzulegen.

Bauüberwachung bei öffentlichen Bauaufträgen

Im Rahmen der Bauüberwachung sollte auch die Einhaltung der Vereinbarungen zum Einsatz von Nachunternehmern durch den Auftragnehmer – auch mit Bezug auf § 4 Abs. 8 VOB/B – kontrolliert werden.
Bei öffentlichen Bauaufträgen ist mit Bezug auf Tz. 3.4 in der Richtlinie 400 zur Baudurchführung im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund) besonders auf die Eigenleistungsverpflichtung des Auftragnehmers zu achten. Auf der Baustelle sind für die Bauausführung nur die aufgrund des Vertrages zugelassenen Nachunternehmer einzusetzen.
Hat ein Auftragnehmer im Angebotsschreiben erklärt, die Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen, darf ihm eine Zustimmung zum Nachunternehmereinsatz nicht erteilt werden bzw. ausnahmsweise nur dann, wenn nach dem Vertragsabschluss eingetretene unabwendbare Umstände vom Auftragnehmer nachgewiesen werden.
Bezüglich der Bauüberwachung von Ingenieurbauten sei noch auf das spezielle Merkblatt (M-BÜ-ING) verwiesen, das vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) herausgegeben wurde. Zuletzt erfolgte die Fortschreibung mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 12/2022 vom 1. Juni 2022. Das "Merkblatt für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten (M-BÜ-ING) – Ausgabe: Januar 2022" ist kostenlos beziehbar auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (www.bast.de). Im Anhang werden Vordrucke für Protokolle angeführt.
Für öffentliche Bauaufträge wird der Auftragnehmer verpflichtet, das Bautagebuch nach den Regelungen in den Vergabehandbüchern zu führen, so bei:
  • Hochbaumaßnahmen nach Richtlinie 411 im VHB-Bund (2019) und
  • Baumaßnahmen im Brücken- und Straßenbau nach HVA B-StB – Ausgabe 2023 im Teil 2 unter Tz. 2.2.16 – Bautagebuch.
Bauprofessor-Redaktion
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bauüberwachung"

Ausgabe 2023-03
Diese Norm gilt für Spritzbeton, der zur Instandsetzung und für die Verstärkung von Tragwerken, für neue Tragwerke und für die Verfestigung des Bodens zu verwenden ist. Sie ist auf das Nassspritzverfahren sowie auf das Trockenspritzverfahren anwendba...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2005-12
Diese Norm legt die Merkmale der bei Systemen der Gebäudeautomation eingesetzten Software und Funktionen sowie ein Verfahren für die Dokumentation der Planung fest.Diese Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 247 "Gebäudeautomation und Gebäudemana...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2003-09
Diese Norm gilt für geotechnische Untersuchungen von Boden und Fels einschließlich ihrer Inhaltsstoffe als Baugrund für Bauwerke aller Art.Diese Norm wurde vom Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut für Normung e. V. im Arbeitsaus...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2007-01
Diese Europäische Norm gilt für Spritzbeton, der zur Bodensicherung, zur Instandsetzung und Verbesserung von bestehenden Tragwerken sowie für neue Tragwerke verwendet wird. Die Norm enthält Anforderungen an die Ausführung von Spritzbeton sowohl im Na...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 1999-11
Der Inhalt des Dokuments wurde sachlich und redaktionell überarbeitet, der Abschnitt mit den Begriffsbestimmungen erweitert und das Inhaltsverzeichnis der Bauwerksakte neu gegliedert....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-09
Diese Norm legt die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen fest, die für Schlitzwandarbeiten mit stützenden Flüssigkeiten bezüglich der Baustoffe, der Ausführung, der Haupt- und der Nebenleistungen sowie der Abrechnung gelten.Diese Norm gilt für...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2014-08
Diese Norm gilt für Spritzbeton, der zur Instandsetzung und für die Verstärkung von bestehenden Tragwerken, für neue Tragwerke und für die Sicherung von Baugruben, Hohlräumen und Hängen zu verwenden ist. Sie gilt auch für Spritzbeton für die Auskleid...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2019-03
Diese Norm legt allgemeine Grundsätze für die Ausführung von Düsenstrahlarbeiten fest. Das Düsenstrahlverfahren unterscheidet sich von den in EN 12715 erfassten Injektionsverfahren.Diese Norm (EN 12716:2018) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 288 „...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2018-04
In dieser Norm wird die Ausführung und Überwachung der Beschichtungsarbeiten an Stahlbauten im Werk oder auf der Baustelle behandelt.Diese Norm wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 35 „Paints and varnishes“ in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komit...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2021-04
Diese Norm hat den gleichen Anwendungsbereich wie in DIN EN 1997-1 angegeben. Diese Norm gilt nur in Verbindung mit DIN EN 1997-1 und DIN EN 1997-1/NA. Die Einhaltung der Gebrauchstauglichkeit durch Qualitätssicherung, z. B. der Nachweis der Einhal...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 12716 (2019-03)
9.1 Allgemeines 9.1.1 Die Eigenschaften von Düsenstrahlelementen müssen zum Zweck der Kontrolle nach Anhang C geprüft werden.9.1.2 Die Prüfhäufigkeit der Abmessungen und Eigenschaften des Düsenstrahlelements muss festgelegt werden. Typische Prüfhäufi...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN ISO 12944-7 (2018-04)
8.1 Allgemeines Kontrollflächen sind geeignete Flächen am Bauwerk, wohingegen Kontrollproben repräsentative Proben sind, die zur Bestimmung eines abnehmbaren Mindeststandards für die Arbeiten, zur Überprüfung der Richtigkeit der...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 14487-1 (2023-03)
Beispiele für Überwachungskategorien werden in Tabelle A.1, Tabelle A.2, Tabelle A.3 und Tabelle A.4 gegeben. ... ... ... ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 13941-2 (2022-06)
E.1 Inbetriebnahme E.1.1 Allgemeines Vor der Inbetriebnahme muss das Rohrleitungssystem die folgenden Bedingungen erfüllen: Der Betreiber muss über die Verlegemethode (Kaltverlegung, Vorwärmung usw.) in jedem Abschnitt der Route und/oder jeder Hausan...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18313 (2019-09)
3.5.1 Die Überwachung der Ausführung hat nach DIN EN 1538:2015-10, Abschnitt 9 zu erfolgen.3.5.2 Der Auftragnehmer hat Protokolle nach DIN EN 1538:2015-10, Abschnitt 10 aufzustellen und dem Auftraggeber wöchentlich, spätestens bei der Abnahme zu über...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 19657 (2023-12)
Ziel ist die Ufersicherung in Form eines Stützbauwerkes oder als Vorsatzschale zur Verkleidung eines Stützbauwerkes.Beschreibung: Gabionmauern sind Schwergewichtsmauern aus aufeinander gesetzten quaderförmigen Drahtsteinkästen oder Drahtschotterkörbe...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 19657 (2023-12)
Ziel ist eine flächenhafte Sicherung von Böschungen, Ufern und Sohlen oder eine linienhafte Böschungsfußsicherung oder die punktuelle Sicherung von Bauwerken. Weitere Anwendungen sind Deckwerke bei Auflastfiltern und zum Schutz vor Wühltieren (siehe ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 16907-5 (2019-04)
Diese Europäische Norm enthält Empfehlungen und Leitlinien für die Qualitätssicherung und die Qualitätskontrolle von Erdarbeiten im üblichen Hoch- und Tiefbau. Sie gibt Hinweise zu den Verfahren, die anzuwenden sind, damit Auftraggeber, Auftragnehmer...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 16907-5 (2019-04)
Die Häufigkeit der Prüfungen muss unter Berücksichtigung der folgenden Faktoren geplant werden: Volumen des eingebauten Materials; Zweck des Erdbauwerks; Materialart; Ergebnisse der Versuche; Lage der Schicht im Erdbauwerk; Einbaufortschritt des Mate...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 16907-5 (2019-04)
7.1 Allgemeines Hinsichtlich der Verdichtungskontrolle sind in Europa zwei wesentliche Vorgehensweisen verbreitet: die Anforderungen an das Verfahren und die Anforderungen an die fertige Leistung wie nachfolgend und in EN 16907-3 beschrieben und wie ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

STLB-Bau Ausschreibungstexte zu "Bauüberwachung"

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Beispiel
STLB-Bau Ausschreibungstext:
Information zur Gebäudeautomation an die Objekt-/Bauüberwachung übergeben und fortschreiben, die Informationen werden mit den AN der beteiligten Leistungsbereiche abgestimmt und bearbeitet nach Bauzeitenplan, die Informationsunterlagen bestehen aus G...
Abrechnungseinheit: St

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