Vorschriften / Gesetze

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht ist Bestandteil des Öffentliches Rechts. Wichtigste Gesetzesgrundlagen sind das Baugesetzbuch des Bundes sowie die einzelnen Landesbauordnungen, weiterhin die Baunutzungsverordnung (BauNVO), Raumordnung und Planzeichenverordnung. Hierbei geht es um die öffentlich-rechtliche Zulässigkeit von Bauwerken und deren ordnungsgemäße Ausführung im Interesse der Allgemeinheit und der Nachbarn.
Sind Streitigkeiten zwischen Vertragspartnern auszutragen, dann kann das nicht vor ordentlichen Gerichten, sondern nur vor Gerichtsbarkeiten erfolgen, die speziell für die einzelnen Gebiete eingerichtet sind wie Verwaltungsgerichte, Finanzgerichte u. a.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Baurecht
Das Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen aller Baubeteiligen der an der Vorbereitung und Ausführung eines Bauwerks. Es ist praktisch der Oberbegriff für die zwei damit verbundenen Rechte: einerseits das öffentliche Baurecht, verkörpert vorrangig mit...
Privates Baurecht
Das private Baurecht ist Bestandteil des Baurechts in Deutschland neben dem Öffentlichen Baurecht. Es baut auf dem zivilen Recht auf und regelt die Rechtsverhältnisse der am Bau Beteiligten, im Besonderen die Vertragsverhältnisse zwischen Auftraggebe...
Landesbauordnungen
Das öffentliche Baurecht wird in Deutschland durch die Bundesländer jeweils in einem Baugesetzbuch (BauGB) als wichtigste Bauordnung und jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer geregelt. Im Vordergrund stehen Vorschriften für die: Beb...
Erbbaurecht
Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen zum Erbbaurecht liefert das „Erbbaugesetz in der im BGBl. III veröffentlichten Fassung“, das zuletzt vom 1. Oktober 2013 in BGBl. I, S. 3719 geändert wurde. Nach § 1 Abs. 1 „kann ein Grundstück in der Weis...
Außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten
Bei einem Bauvorhaben können bereits während der Bauplanung und danach während der Bauausführung Streitigkeiten zwischen den Baubeteiligten auftreten, die einer Konfliktlösung bedürfen. Zu prüfen bliebe zunächst eine außergerichtliche Streitbeilegung...
Erbbauzins
Zum Begriff Als Entgelt für das Erbbaurecht ist durch den Erbbauberechtigten an den Eigentümer des Grundstücks ein Erbbauzins zu zahlen. Der Erbbauzins kann für die Bestellung des Erbbaurechts in wiederkehrenden Leistungen ausbedungen werden. Der A...
Stichworte:
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere