Als 2006 das Dach der Eissporthalle in Bad Reichenhall plötzlich einstürzte, starben 15 Menschen, darunter 12 Kinder. Die Unglücksursache lag mehr als 40 Jahre zurück. Fehler beim Hallenbau minderten die Tragfähigkeit des Daches, das unter der Schneelast zusammenbrach. Im zweiten Teil unserer Serie zu strafrechtlichen Risiken in der Baubranche schreibt Rechtsanwalt Frederick Brüning-Bliddal über katastrophale Folgen von Planungsfehlern und Baumängeln.

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Am 02.01.2006 stürzte das Dach der von der Stadt Bad Reichenhall betriebenen Eissporthalle ein. 15 Besucher – überwiegend Kinder – fanden den Tod; sechs weitere Besucher wurden schwer verletzt. Insbesondere wurde gegen den damaligen Konstrukteur und einen Prüfingenieur wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung gem. § 222 StGB in fünfzehn Fällen und der fahrlässigen Körperverletzung gem. § 229 StGB in sechs Fällen Anklage vor dem Landgericht Traunstein erhoben.
Der Unglückstag
Am Vormittag des 02.01.2006 stellte der Hallenbetriebsleiter nach Schneefällen eine Belastung des Hallendachs fest, die noch im Bereich der – nach den statischen Berechnungen aus der Bauzeit – maximal zulässigen Schneelast (150 kg / m²) lag. Da weitere Schneefälle angekündigt waren, sollte die Halle um 16:00 Uhr geschlossen werden, um das Dach am kommenden Tag vom Schnee zu räumen. Um 15:55 Uhr stürzte das Hallendach ein. Angesichts der von vornherein geminderten Tragfähigkeit, des natürlichen Alterungsprozesses, vor allem aber wegen der sich auflösenden Leimverbindungen war das Dach der Belastung nicht mehr gewachsen. 2007 wurde die Halle endgültig abgerissen.
Planungsfehler und Baumängel
Das Dach der in einem Gesamtkomplex mit einer Schwimmhalle im Jahre 1973 errichteten Eissporthalle – eine Kämpfträgerkonstruktion mit Leimbindern – hatte schon bei der Errichtung nicht die vorgeschriebene Reserve an Tragfähigkeit. Dies war die Folge von Planungsfehlern und Baumängeln. Auch war die für eine Halle mit einer Spannweite von 40 m erforderliche Einzelfallgenehmigung der obersten bayerischen Baubehörde nicht eingeholt worden. Besonders verhängnisvoll wirkte sich die sachwidrige weitgehende Verwendung von – billigerem – wasserlöslichem Formaldehydharnstoffleim (Harnstoffharzleim) statt feuchtigkeitsunempfindlicher Resorcinharzprodukte aus. Kondenswasser löste die Leimverbindungen sukzessive auf. Dies blieb der Stadt Bad Reichenhall verborgen, da das Dach der Eissporthalle während der Betriebszeit von über 30 Jahren nie einer sachkundigen Überprüfung auf fortbestehende Tragfähigkeit unterzogen worden war.
Einer der im Fokus stehenden Angeklagten war ein Ingenieur, der im Jahre 2003 von der Stadt Bad Reichenhall gegen einen Festbetrag in Höhe von nur EUR 3.000 beauftragt wurde, hinsichtlich des gesamten Hallenkomplexes die erforderlichen Kosten im Falle einer Sanierung zu ermitteln. Ein Standsicherheitsgutachten war zwar nicht verlangt; dieses hätte das Zehnfache gekostet. Obwohl vom Auftrag nicht umfasst, kam der Ingenieur aufgrund unzulänglicher Untersuchung zu dem falschen Ergebnis, dass die Tragekonstruktion des Hallendachs in einem guten Zustand sei.
Mehrjähriger Prozess
Nach 11-monatiger Verfahrensdauer wurde der Konstrukteur des Daches am 18.11.2008 vom Landgericht Traunstein wegen Verletzung der Sorgfaltspflichten der fahrlässigen Tötung gem. § 229 StGB für schuldig befunden und zu 18 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Am 27.10.2011 wurde der Ingenieur im Revisionsprozess endgültig freigesprochen. Das Unterlassen einer handnahen Untersuchung der Tragfähigkeit des Daches sei zwar pflichtwidrig, aber nicht ursächlich für den Einsturz gewesen. Zwar habe der Ingenieur die ihm obliegenden Sorgfaltspflichten verletzt. Er sei aufgrund seines Auftrags als sog. „Garant“ verpflichtet gewesen, Gefahren für die Allgemeinheit abzuwenden. Jedoch sei nicht mit dem erforderlichen Maß an Sicherheit erwiesen, dass sein Fehlverhalten für das Unglück ursächlich war.
Denn es verblieben erhebliche Zweifel, dass die Verantwortlichen der Stadt Bad Reichenhall Warnhinweise des Ingenieurs zum Anlass für weitere Maßnahmen genommen hätten. Dies folge nach Ansicht des Landgerichts Traunstein aus der bisherigen Untätigkeit der Stadt. Diese habe trotz schon früher erfolgter Anregungen, eingehende Untersuchungen zu veranlassen und trotz sonstiger Warnhinweise zur Tragfähigkeit des Vordachs des Eingangsbereichs nichts unternommen.
Bei dem mehrjährigen Prozess standen – obwohl nicht auf der Anklagebank – auch die Verantwortlichen im Rathaus des Kurortes im Kreuzfeuer der Kritik.
Große Verantwortung für öffentliche Sicherheit
Das tragische Ergebnis von Bad Reichenhall zeigt nachdrücklich auf, dass alle Baubeteiligten eine große Verantwortung für die öffentliche Sicherheit tragen. Pflichtwidrige Fehler können auch noch nach Jahrzehnten katastrophale Folgen verursachen. Kommt es zu einer Tragödie, stehen neben den Konstrukteuren und Ingenieuren gegebenenfalls auch Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörden im Fokus der Ermittlungen, da sie das Bauvorhaben rechtlich und technisch genehmigt haben.
Ereignisse wie in Bad Reichenhall ziehen richtigerweise umfassende Überprüfungen der Arbeitsschutzämter und der Ermittlungsbehörden nach sich. Die Grenze zur Strafbarkeit begründet dabei die Einhaltung der jeweiligen im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Risiken können im Vorfeld durch hinreichend dokumentierte Präventionsarbeit und technische Compliance-Systeme deutlich vermieden werden. Hier besteht enormer Optimierungsbedarf.
Weitere Teile der Reihe „Strafrechtliche Risiken in der Baubranche“:
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