Bauprozess/Bauablauf

Baubetreuer

Der Baubetreuer ist eine Person oder ein Unternehmen, das sich z. B. um Koordination, Überwachung und Verwaltung von Bauprojekten kümmert. Die genauen Aufgaben können abhängig vom Projekt variieren.

Was ist ein Baubetreuer?

Der Baubetreuer kümmert sich im Namen und für Rechnung des Bauherrn um die Bauabwicklung einer Baumaßnahme. Er ist dessen bevollmächtigter Vertreter für die architektonische, technische, wirtschaftliche und finanzielle Vorbereitung und Betreuung der Bauausführung und veranlasst notwendige Vorgehensweisen. Das Bauherrenrisiko trägt aber weiterhin der Bauherr.

Wer kann als Baubetreuer tätig sein?

Als Baubetreuer kann eine juristische oder natürliche Person tätig sein. Erfolgt dies gewerbsmäßig, bedarf es für den Baubetreuer nach § 34c Abs. 1 Nummer 3 Unterpunkt b) Gewerbeordnung einer Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann beschränkt, mit Auflagen verbunden oder ggf. versagt werden, wenn dies zum Schutz des Bauherrn als Auftraggeber erforderlich ist.
Wichtig für die Tätigkeit eines Baubetreuers ist dessen fachliche Kompetenz und Zuverlässigkeit. Bei kleineren Bauvorhaben übernehmen oft freiberuflich tätige Bauingenieure oder Architekten die Baubetreuung. Bei größeren Baumaßnahmen wird die Aufgabe vorrangig von Bauingenieurbüros übernommen, die zugleich die Bauausführung gemäß Leistungsphase 8 nach der HOAI überwachen.
Ein Beispiel zeigt die Einordnung des Baubetreuers im Bauvorhaben:
Übersicht: Beispiel zur Einordnung des Baubetreuers in Bauplanung / Bauausführung
Bild: © f:data GmbH

Welche Aufgaben hat der Baubetreuer?

Welche Aufgaben der Baubetreuer übernimmt, legen Bauherr und Baubetreuer fest. Diese umfassen im Einzelnen:
  • Prüfung im Vorfeld zu möglichen Förderungen, der Planung und Finanzierung für die Baumaßnahme
  • Koordinierung zu den rechtlichen Regelungen des Bauvertrags
  • Beauftragung von Nachauftragnehmern einschließlich erforderlichen Preisverhandlungen
  • Überwachung der Bauausführung des Hauptauftragnehmers und von Nachunternehmern
  • Vorbereitung und Durchführung von Abnahmen
  • Prüfung von Rechnungen der Bauunternehmen und ggf. Nachträgen mit zusätzlichen Vergütungsansprüchen
  • Abwicklung von Zahlungen an beteiligte Bauunternehmen
  • Kontrolle zur Behebung von Mängeln zur Bauausführung
Baubetreuer überwachen den Bauprozess, je nach Absprache von der Planung bis zur Fertigstellung. Sie sorgen für einen Bauabschluss, der termingerecht ist und innerhalb des Budgets liegt.
Baubetreuer überwachen den Bauprozess, je nach Absprache von der Planung bis zur Fertigstellung. Sie sorgen für einen Bauabschluss, der termingerecht ist und innerhalb des Budgets liegt. Bild: © f:data GmbH

Vertragliche Regelung der Baubetreuung

Die Baubetreuung sollte zwischen Bauherrn und Baubetreuer vertraglich in Textform geregelt werden. Die Vertragsart ist von der Größe des Bauvorhabens und den zu übertragenen Aufgaben abhängig. Bei überwiegend nur wirtschaftlichen Aufgaben kann ein Dienstvertrag angebracht sein. Bei sowohl technischen als auch bauüberwachenden Aufgaben ist ein Werkvertrag nach BGB zu empfehlen.

Baubetreuer versus Generalübernehmer und Bauträger

Oft ist eine Abgrenzung zwischen Baubetreuer und Generalübernehmer (GÜ) schwer und z. T. fließend. Der echte Baubetreuer nimmt immer nur fremde Interessen wahr, indem er die Errichtung des Bauvorhabens vermittelnd für den Grundstückseigentümer realisiert. Würde er zugleich auch das Kalkulationsrisiko sowie das technische Risiko übernehmen, z. B. durch die Bindung des Fest- bzw. Pauschalpreises, so wäre er bereits den Aufgaben eines Generalübernehmers sehr nahe.
Auch ist der Baubetreuer von einem Bauträger zu unterscheiden, zu dem ebenfalls § 34c Gewerbeordnung Aussagen trifft. Es handelt sich bei einem Bauträger um einen Unternehmer mit Erlaubnis gewerblicher Tätigkeit, der oft zugleich auch Bauherr ist.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Baubetreuer"

Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Änderungen 2018-12: ... ...
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Auszug im Originaltext aus DIN 276-1 (2008-12)
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