Bauplanung

Baureifes Land

Was ist baureifes Land?

Baureifes Land ist in der Regel bereits erschlossenes Land, beispielsweise unbebaute Grundstücke oder Teile davon. Es liegt oft an schon ausgebauten Straßen. Zuzuordnen sind auch Baulücken und Flächen öffentlicher Träger, die bisher nur wenig bebaut sind. Ein baureifes Land wird nach Genehmigung eines Bebauungsplans dann zum Bauland.
Nach der Begriffsbestimmung in § 3 Abs. 4 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021 vom 14. Juli 2021 in BGBl. I, S. 2805, in Kraft seit 1. Januar 2022 als Ersatz der vorherigen ImmoWertV 2010, näher erläutert unter Wertermittlungsverordnung) umfasst baureifes Land „Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften und nach den tatsächlichen Gegebenheiten baulich nutzbar sind“.
Baureifes Land wird nach der Genehmigung eines Bebauungsplans zum Bauland.
Baureifes Land wird nach der Genehmigung eines Bebauungsplans zum Bauland. Bild: © f:data

Die Bodenrichtwerte für baureifes Land

Für baureifes Land sind Bodenrichtwerte nach § 16 Abs. 5 in ImmoWertV für beitragsfreie Grundstücke zu ermitteln. Liegen örtliche Gegebenheiten vor, können vorübergehend Bodenrichtwerte auch für Grundstücke ermittelt werden, für die noch Beiträge zu errichten oder zu erwarten sind.
Im Rahmen des Katalogs der „Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks“ in Anlage 5 in der ImmoWertV 2021 wird baureifes Land (B) für die Differenzierung von Bodenrichtwerten als Ergänzung zur Art der Nutzung herangezogen.
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