Buchhaltung / Rechnungswesen

Bilanzanalyse

Als Grundlage für die Bilanzanalyse im Bauunternehmen dient die nach § 266 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB) aufgestellte Bilanz im Jahresabschluss. Sie trifft Aussagen über das Vermögen sowie das eigene und fremde Kapital zum Stichtag am Ende eines Geschäftsjahres, die dann im Rahmen der Bilanzanalyse kritisch beurteilt und wirtschaftlich ausgewertet werden.
Daran sind sowohl die Geschäftsführung (interne Personen) als auch Personen außerhalb des Unternehmens (Anteilseigner, Kreditgeber, Kunden, Lieferanten, Gewerkschaft) interessiert.
Für kleine Bauunternehmen und Bauhandwerker ist die Bilanz neben der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als Erfolgsrechnung meistens das wichtigste Zahlenwerk. In diesen Fällen wird die Bilanzanalyse als Steuerungsinstrument dienen. Aber auch mittlere und große Bauunternehmen betreiben eine umfassende Bilanzanalyse, um vorrangig den externen Personen den Jahresabschluss transparenter zu machen.
Die Bilanzanalyse wird zunächst durch das Unternehmen selbst, weiterhin aber auch von externen Analytikern (z. B. Banken in Verbindung mit dem Rating nach Basel II) durchgeführt. Die Analyse kann statisch und dynamisch angelegt sein. Die statische Betrachtung bezieht sich nur auf die Zahlenaussagen eines Jahresabschlusses. Die Aussagen sind mit Bezug auf einen Stichtag begrenzt. Kurz nach dem Bilanzstichtag kann schon eine wesentlich abweichende Situation vorliegen. Folglich ist die dynamische Analyse, bei der mehrere, mindestens 2 aufeinanderfolgende Jahresabschlüsse einbezogen werden, aussagefähiger. Auch dabei lassen sich keine qualitativen Beurteilungen ableiten, z. B. zur Marktposition, Qualität der Geschäftsführung u. a. Aus den Grenzen ist aber nicht zu schließen, dass eine Bilanzanalyse sinnlos sei. Die Aussagen sollten durch weitere Betrachtungen und Analysen hinterfragt und unterlegt werden.
Zweckmäßig ist es, bei der Analyse auch den Vergleich der gewonnenen Informationen einzuschließen, beispielsweise als Betriebsvergleich mit ähnlich strukturierten Bauunternehmen oder solchen mit gleicher Leistungssparte (z. B. Hochbau, Straßenbau u. a.) sowie als Branchenvergleich (im Rahmen z. B. des Bauhauptgewerbes oder des Ausbaugewerbes).
Wichtige Aussagen aus der Bilanz lassen sich ableiten als:
Mit Bezug auf die ableitbaren Kennzahlen gewinnt die Beurteilung eines Unternehmens auf Basis der Bilanzanalyse in Verbindung mit weiteren Dokumenten aus dem Jahresabschluss wie der GuV, dem Anhang u. a. an Bedeutung, besonders auch im Zusammenhang mit einer Beurteilung von Kreditrisiken. Es wird auch besser möglich, die Eigenkapitalbasis mittels Bilanzpolitik positiver zu beeinflussen.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bilanzanalyse"

Auszug im Originaltext aus VDI 2552 Blatt 1 (2020-07)
Die Projektvorbereitung umfasst den Zeitraum von der Projektidee bis zum Start der konkreten Planung. Ausgangspunkt ist eine genaue Definition des AG-seitigen Bedarfs. Hierfür sollte eine Bedarfsplanung nach DIN 18205 durchgeführt werden. Dabei werde...
- VDI-Richtlinie im Originaltext -
VDI-Richtlinie
Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere