Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Angebotsbilanz

In einem Angebot werden die Einheitspreise (EP) für die einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses (LV) und die Angebotssumme ausgewiesen. Es erhebt sich dabei die Frage, was von Beiden zuerst bestimmt wurde. Bestimmen die Baupreise die Angebotssumme oder werden sie daraus abgeleitet? Das Bindeglied, praktisch das "Bindemittel", sind die Kosten als Kalkulationselemente. Sind sie zu hoch, wird der Bauauftrag nicht zu erhalten sein. Sind sie zu niedrig angesetzt, werden sie über die Baupreise evtl. nicht gedeckt werden und Verlust wäre die Folge.
Dieser Zusammenhang kann einfach und verständlich mit einer "Angebotsbilanz" dargestellt werden, ähnlich einer Balkenwaage wie sie auch in Bilanzen (nach Handelsrecht) im betrieblichen Rechnungswesen – als Aufstellung von Herkunft und Verwendung von Kapital – als Grundlage dient.
Mit einer Angebotsbilanz lassen sich auch die zwei Seiten, nämlich
in folgender Form darstellen:
Baupreisverwendung (z.B. Angebot)Baupreisherkunft (z.B. Formblätter Preise)
Leistungsverzeichnis:Kalkulationsschema:
1 bis n Positionen mitEKT + BGK + AGK + W&G
Menge x EP = Gesamtbetrag (GB)
= Angebotssumme= Angebotssumme
Auf Grundlage einer Beispiel-Ausschreibung (Leistungsverzeichnis) mit Angebot lässt sich folgende Angebotsbilanz aufstellen.
Das Bild veranschaulicht die Gegenüberstellung von Baupreisherkunft und -verwendung.
Angebotsbilanz
(Quelle: Schiller/Kloß: EFB-Preis und Ausgleichsrechnung von Nachträgen im Detail erklärt, f:data GmbH Weimar/Dresden, 4. Auflage 2008, S. 18)
Die Baupreisherkunft ist vor allem für den Bieter von besonderer, fast schon von existenzieller Bedeutung. Die Auftraggeber interessierten sich in der Vergangenheit dafür meistens weniger. In letzter Zeit steigt jedoch auch das Interesse der Öffentlichen Auftraggeber mittels der ergänzenden Formblätter Preise (EFB-Preis). Schließlich offenbaren diese EFB-Preise die Zusammensetzung der Angebotssumme in Anlehnung an das Kalkulationsschema, ganz speziell mit detaillierten Aussagen auch zum Deckungsbeitrag.
Die Baupreisverwendung sagt darüber aus, in welcher Höhe die Baupreise nach den Leistungspositionen anfallen. Sie werden Bestandteile des Bauvertrags und dienen später auch der Abrechnung. Verknüpfungen gibt es auch zur Qualität und den Mengen der Teilleistungen zum Bauvertrag.
Beidseitig ist die Angebotssumme die Ganzheit in der Angebotsbilanz. Baupreise und Kostenarten und -komplexe sind die Teile. Ein weiterer Bezug besteht auch zu den unterschiedlichen Kalkulationsverfahren. Die Baupreisverwendung ist praktisch eine Vorwärtsbetrachtung, denn aus den Einheitspreisen wird über die Mengen die Angebotsendsumme berechnet. Das entspricht der Zuschlagskalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen, typisch für das ergänzende Formblatt Preise 221 im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017).
Demgegenüber entspricht die Endsummenkalkulation – aufzubereiten und darzustellen im ergänzenden Formblatt Preise 222 – einer Rückwärtsbetrachtung. Die Angebotsendsumme wird aus den Kostenarten und Kostenkomplexen (BGK, AGK) sowie W&G ermittelt. Erst danach werden über die Umlagen die Einheitspreise bestimmt.
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