Bauberichterstattung / Statistik

Brücken- und Tunnelbau

Zum Brücken- und Tunnelbau zählen mit Bezug auf die Klassifikation von Leistungen nach der Systematik der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes (Ausgabe WZ 2008) zur Abteilung "F - Baugewerbe" - in der Klasse (4-Steller) - 42.13 der:
  • Bau von Brücken, auch für Hochstraßen,
  • Bau von Tunneln.
Nicht zuzurechnen sind:
  • die Montage von Beleuchtungen und elektrischen Signalanlagen,
  • Tätigkeiten von Architektur- und Ingenieurbüros,
  • das Projektmanagement für diese Bauten.
Die Arbeiten zum Bau von Gebäuden können auf eigene Rechnung oder im Lohnauftrag ausgeführt oder auch zu Teilen an Nachunternehmer vergeben werden.
Untergeordnet ist der Brücken- und Tunnelbau in der Systematik der Gruppe "42-Tiefbau ".
In der Bauberichterstattung der Bauunternehmen an die Statistischen Ämter der Länder, z. B. mit Formular – AB - Auftragsbestand Bauhauptgewerbe – haben Bauunternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten die Aussagen nach Art der Bauten und Auftraggeber zu differenzieren.
Bauprofessor-Redaktion
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Brücken- und Tunnelbau"

Auszug im Originaltext aus DIN 1076 (1999-11)
3.1 Ingenieurbauwerke 3.1.1 Brücken Brücken sind Überführungen eines Verkehrsweges über einen anderen Verkehrsweg, über ein Gewässer oder tiefer liegendes Gelände, wenn ihre lichte Weite rechtwinklig zwischen den Widerlagern gemessen 2,00 m oder mehr...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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