VOB A

Bundesbau

Der Bundesbau umfasst alle Baumaßnahmen des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen. Allgemein betrifft es Bauprojekte des
  • Bundeshochbaus,
  • Bundesfernstraßenbaus,
  • Bundeswasserstraßenbaus.
Für die Vergabe von Baumaßnahmen des Bundes und zugleich als Umsetzung EU-rechtlicher Vorschriften sind maßgebend die:
  • Vergabeverordnung (VgV) und Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit (VSVgV),
  • Regelungen in den Abschnitten 1 bis 3 in der VOB Teil A (2019),
  • speziellen Vorschriften mit Richtlinien und Formblättern in den Vergabehandbüchern, so für den
    • Bundeshochbau im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 217 - Stand 2019),
    • Straßen- und Brückenbau im Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB),
    • Wasserbau im Vergabehandbuch für Bauleistungen-Wasserbau (VV-WSV).
Die Anwendung der Vergabehandbücher ist weit über die Bundesbaumaßnahmen hinaus gewachsen. Sowohl die Länder, die teilweise ihre landesspezifischen Regelungen hinzufügen, als auch Gemeinden nutzen sowohl die Formblätter als auch die Richtlinien zur Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen in ihrem Verantwortungsbereich.
Spezielle Fachinformationen zum Bundesbau sind beispielsweise abrufbar zum Hochbau unter www.fib-bund.de (Fachinformation Bundesbau), zum Straßen- und Brückenbau beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sowie im IZW-Wasserbau (Informationszentrum Wasserbau).
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bundesbau"

Auszug im Originaltext aus HBauO (2005-12)
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des vierten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft. Die Vorschriften über die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. Dieses Gesetz gilt für Vorhaben, für d...
- Gesetze im Originaltext -
Gesetze

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