Buchhaltung / Rechnungswesen

Erfolgsrechnungen

Erfolgsrechnungen geben Auskünfte über angefallene Aufwendungen und Erträge in einer Periode und somit über den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Sie können sowohl zum Jahresende mit Aussagen zum Geschäftsjahr als auch unterjährig zu den einzelnen Monaten und ggf. Quartalen vorgenommen werden. Als Erfolgsrechnungen sind in Bauunternehmen anzusehen:
  • die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zum Jahresende als Bestandteil des Jahresabschlusses nach den Anforderungen gemäß § 275 Handelsgesetzbuch (HGB), wonach Erträge und Aufwendungen gegenübergestellt werden und im Ergebnis der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag steht,
  • die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) als Gegenüberstellung von Betriebsausgaben und -einnahmen z. B. bei sehr kleinen Bauhandwerksbetrieben sowie bei selbstständig Tätigen (ohne Buchführungspflicht) für die Steuergewinnermittlung,
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) als kurzfristige Ergebnisaussagen und mögliche kurzfristige Erfolgsauswertungen in der Regel während des Geschäftsjahres (z. B. monatlich), besonders für kleine bis mittelgroße Handwerksbetriebe bzw. Bauunternehmen mit Aufbereitung durch die steuerberatenden Berufe mit DATEV-Drucklisten,
  • Vorschauermittlungen bei Unternehmensgründungen für die ersten 3 Geschäftsjahre zu Aufwendungen, Erträgen und Ergebnissen, meistens in Anlehnung an Gliederungen der BWA, da ja noch Bilanzen bzw. Jahresabschlüsse vorliegen,
  • innerhalb der Baubetriebsrechnung monatlich als Abrechnung der einzelnen Kostenstellen, insbesondere der Baustellen als Gegenüberstellung von Kosten und Leistungen und Ausweis des Ergebnisses, um schnell bei negativen Abweichungen korrigierenden Einfluss nehmen zu können.
Grundlagen für die Erfolgsrechnungen liefern im Bauunternehmen einerseits die Finanzbuchhaltung und weiterhin die innerhalb der Baubetriebsrechnung aufbereiteten Daten, beispielsweise aus der Leistungsrechnung zu den Beständen an unfertigen Bauleistungen und deren Änderungen.
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