Buchhaltung / Rechnungswesen

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung ist das Kernstück der Unternehmensrechnung. Sie wird gewöhnlich auch mit der "Buchführung " gleichgesetzt. Erfasst werden:
  • einerseits der Werteverkehr eines Unternehmens aus den Geschäftsbeziehungen nach außerhalb, z. B. mit den Kunden, Lieferanten, Gläubigern und Schuldnern, sowie
  • zum anderen alle weiteren Geschäftsvorfälle innerhalb eines Geschäftsjahres und
  • die damit verbundenen Veränderungen der Vermögens- und Kapitalverhältnisse auf Konten auf Basis eines Kontenrahmens, in Bauunternehmen ggf. auf Grundlage des Baukontenrahmens in der Fassung 2016.
Die Pflicht zur Finanzbuchhaltung leitet sich für Kaufleute aus § 238 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) sowie steuerrechtlich nach § 140 ff. der Abgabenordnung (AO) ab, weiterhin unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) nach §§ 238 und 239 HGB.
Aus dem Zahlenmaterial und den Buchungen auf Konten zu den Geschäftsvorfällen im Geschäftsjahr lassen sich aus den Kontensalden zum Jahresende die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen.
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