Bauabrechnung

Baubetriebsrechnung

In der Baubetriebsrechnung werden die Kosten, Leistungen sowie Ergebnisse nach Kostenstellen und Kostenträgern erfasst, verrechnet und aufbereitet. Sie ist das Kernstück der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). Dabei steht die stellenbezogene Nachweisführung und Auswertung in einem Bauunternehmen im Vordergrund und zwar als Baustellenabrechnung.
Um sachlich fundierte Entscheidungen treffen und ihre Auswirkungen kontrollieren zu können, benötigt die Führung des Bauunternehmens Informationsinstrumente als Orientierungshilfen. Als ein solches Instrument dient die Baubetriebsrechnung.
Im Einzelnen hat sie folgende Aufgaben:
  1. Dokumentation:
    Zur Dokumentation zählen die Feststellung, Erfassung, Aufzeichnung und Aufbereitung der Kosten nach Kostenarten, Kostenstellen und -trägern sowie der hergestellten, fertiggestellten und abgerechneten Leistungen. Dabei müssen die betrieblichen Verhältnisse zutreffend repräsentiert werden, d. h. die Sachverhalte sind richtig, genau, objektiv, vollständig und ordnungsmäßig zu dokumentieren. Von besonderer Wichtigkeit ist dabei die stellenbezogene Nachweisführung, besonders für die Baustellen. Eine Zusammenfassung als gesamtbetriebliche Ermittlung ist notwendig z. B. für die Darstellung der Kosten- und Leistungsartenstruktur des Unternehmens, des Gesamtergebnisses sowie für statistische Aussagen und Betriebsvergleiche.
  2. Kontrolle:
    Die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit gehört von jeher zu den Hauptfunktionen der Kosten- und Leistungsrechnung. Je größer ein Bauunternehmen ist, desto notwendiger sind die Einsatzfaktoren und die Leistungserbringung zu überwachen, um rechtzeitig auf Störungen bzw. Kostenüberschreitungen aufmerksam zu werden. Wichtig sind Kostenartenkontrollen, einerseits die Vorgabe von Kosten als Soll-Kosten und zum anderen deren Vergleich mit den tatsächlich angefallenen Kosten. Daran muss sich dann die Analyse aufgetretener Abweichungen nach den Ursachen anschließen. Soll-Ist-Vergleiche sind ebenfalls für die Leistungen und das Ergebnis von Bedeutung. Die erfolgreiche Steuerung eines Bauunternehmens verlangt weiterhin nach der Ergebnisbeurteilung und -analyse. Informationen, wie sie die einmal jährlich zum Jahresabschluss erstellte Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) liefert, reichen für die unterjährige Einflussnahme nicht aus. Notwendig ist eine möglichst monatliche Erfolgsrechnung mit dem Ausweis des Betriebs- und Baustellenergebnisses als operativem Ergebnis. Dabei wird vom Gliederungsschema der GuV zwangsläufig abgewichen. Die operative und kurzfristige Erfolgsaussage bestimmt den Zweck.
  3. Unterlagen für die Kalkulation:
    Ein Hauptzweck der Baubetriebsrechnung bestand schon immer darin, Zahlen bzw. Informationen für die Preisermittlung und Baupreisbeurteilung bereitzustellen. Notwendig sind z. B. Aussagen über die bei der Kalkulation der Baupreise anzusetzenden Verrechnungssätze für die Sozialkosten der Arbeiter und Poliere, für die Kleingeräte, Werkzeuge und Schalung, für die Baustellengemeinkosten (BGK) sowie für die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK). Die Baubetriebsrechnung liefert dafür die Ausgangswerte im Ist und gestattet eine Rückkopplung für die Kalkulationsansätze in der nächsten Zeit.
    Mit Hilfe der Ist-Abrechnung werden auch Aussagen darüber möglich,
    • zu welchem Preis eine Bauleistung mindestens verkauft werden muss, wenn keine Verluste auftreten sollen (z. B. Bestimmung der Preisuntergrenzen),
    • zu welchen Preisen Einsatzfaktoren wirtschaftlich einzukaufen sind (z. B. Preisobergrenzen für zu beschaffende Stoffe, Mietgeräte, Schalung u. a.)
  4. Unterlagen für innerbetriebliche Verrechnungen:
    In einem Bauunternehmen erbringen die Hilfs- und ggf. Nebenkostenstellen Leistungen vor allem als Unterstützung für die Baustellen, aber auch für die Geschäftsleitung oder untereinander zwischen den Hilfskostenstellen. Eine solche Lieferung oder Leistung für eine andere Stelle erfordert eine Verrechnungsgröße als innerbetrieblichen Verrechnungspreis für die kostenmäßige Belastung der empfangenden Stelle. Die Ausgangsdaten muss dafür die Baubetriebsrechnung liefern.
  5. Unterlagen für die Bestandsbewertung:
    Die unfertigen Bauleistungen sind in der Bauunternehmensrechnung nach Handels- und auch Steuerrecht mit den Herstellungskosten zu bewerten. Die dafür notwendigen Ausgangszahlen muss die Baubetriebsrechnung bereitstellen.
  6. Unterlagen für Wirtschaftsvergleiche:
    Die Vorbereitung von Entscheidungen erfordert rechnerische Aussagen, die Alternativen belegen. Im Bauprozess sowie bereits bei der Baustelleneinrichtung sind oft verschiedene technologische Verfahren und nach den örtlichen Verhältnissen unterschiedliche Abläufe und Einrichtungen möglich, die unterschiedliche Kosten verursachen. Das Finden der wirtschaftlichsten Lösung setzt den Variantenvergleich zu den Kosten und zum Gewinn voraus.
Der Aufbau der Baubetriebsabrechnung hat den Erfordernissen des baubetrieblichen Produktionsprozesses zu entsprechen. Sie umfasst die Kosten-, Leistungs- und Ergebnisrechnung. Diese Dreiteilung resultiert aus der Definition des betrieblichen Ergebnisses als Differenz zwischen Kosten und Leistungen.
Die Kostenrechnung wird weiter gemäß den Gliederungsmöglichkeiten der Kosten nach Kostenarten, Kostenstellen und Kostenträgern sowie hinsichtlich der Funktionen der Kostenerfassung in der dargestellten Form unterteilt. Dabei steht die stellenbezogene Nachweisführung und Auswertung in einem Bauunternehmen im Vordergrund, und zwar als Baustellenabrechnung.
Kleinere Bauunternehmen und Bauhandwerksbetriebe benötigen oft nur eine Kostenartenrechnung aber nicht unbedingt eine Kostenstellenrechnung. Damit ist der Buchungsablauf sehr einfach, und zwar unabhängig von einem Kreissystem. Selbst wenn zugleich zwei oder wenige Kostenstellen eingerichtet werden, so können die Kostenarten auch danach verdichtet werden.
Innerbetriebliche Bewegungen bzw. Leistungsverrechnungen können jedoch im Einkreissystem nicht exakt erfasst werden, z. B. Leistungsverrechnung einer Fahrt des eigenen Lkw für die Geschäftsleitung u. a. Andererseits würde bei kleinen Bauunternehmen eine solche Verrechnung die Finanzbuchhaltung mit Kosten belasten, die aus der Sicht der Unternehmensrechnung gar nicht vorhanden sind.
Bauprofessor-Redaktion
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