Buchhaltung / Rechnungswesen

Gesamtkostenverfahren (GKV)

Das Gesamtkostenverfahren ist eine Darstellungsform der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach § 275 Handelsgesetzbuch (HGB). Das Gegenstück ist das Umsatzkostenverfahren (UKV). Beim GKV werden die gesamten Kosten einer Periode (Kosten der hergestellten Leistungen) den hergestellten Leistungen als Summe aus den Erlösen der abgesetzten, mit Schlussrechnung belegten Leistungen (Umsatzerlöse) und den zu Herstellungskosten bewerteten Bestandsänderungen an unfertigen Erzeugnissen und Leistungen gegenübergestellt.
Die Vorteile des GKV sind darin zu sehen, dass
  • die Umsatzerlöse um die Bestandsänderungen an unfertigen Leistungen korrigiert werden und damit eine stärkere Ausrichtung auf die hergestellte Leistung vorliegt,
  • gezeigt wird, woher der Aufwand stammt und welche Faktoren bzw. Aufwandspositionen diesen verursacht haben.
In Bauunternehmen wird deshalb das GKV vorgezogen, vor allem der gesamtleistungsorientierte Wertbildungsprozess in der Bauwirtschaft spricht dafür.
Ausgewiesen wird nach der Aufrechnung von Aufwendungen und Erträgen nach der Gliederung unter Position 17 der Jahresüberschuss als Gesamterfolg im Unternehmen zum Geschäftsjahr als Abrechnungsperiode, und zwar als Ergebnis nach Steuern. Sofern die Aufwendungen die Erträge übersteigen, liegt ein Jahresfehlbetrag vor.
Für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen, erfolgt innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung ab 2016 nach dem GKV kein Ausweis mehr zu einem "außerordentlichen Ergebnis " sowie zugeordneten außerordentlichen Aufwendungen und Erträgen, weiterhin entfällt auch die vorherige Position zum "Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit". Die Eingrenzung der Umsatzerlöse auf die gewöhnliche Geschäftstätigkeit ist in der GuV ab 2016 nicht mehr bestimmend.

Kleinstkapitalgesellschaften können eine verkürzte Staffelung als Gliederung nach § 275 Abs. 5 HGB anwenden.

Beispiel: Gewinn- und Verlustrechnung nach Gesamtkostenverfahren

Gliederung der GuV nach dem GKV für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen:
Gliederung der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere