Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Kalkulation mit Vollkostenstundensatz

Die Kalkulation mit einem Vollkostenstundensatz ist eine spezielle Form der Zuschlagskalkulation mit vorbestimmten Zuschlagssätzen.

Hier empfiehlt sich die „Kalkulation mit Vollkostenstundensatz“

Kleinere Bauunternehmen, besonders im Bauneben- und Ausbaugewerbe, sowie Bauhandwerksbetriebe bevorzugen meistens ein  Kalkulationsverfahren, das eine schnelle und einfache Angebotskalkulation ermöglicht. Dafür bietet sich die Kalkulation mit einem Vollkostenstundensatz an.
Zu empfehlen ist sie besonders zur Kalkulation für Angebote mit:

Grundlage ist der Vollkostenstundensatz

Der Berechnung des Vollkostenstundensatzes liegt zunächst der voraus ermittelte Kalkulationslohn zugrunde.
Danach ist folgendermaßen weiter zu rechnen:
+ Zuschlag anteilig aus der Summe von:
= Vollkostenstundensatz (als Verrechnungslohn)
Charakteristisches Merkmal für die Vollkostenstundensatzkalkulation ist, dass sämtliche Gemeinkosten (BGK, AGK) sowie Gewinn und Wagnisse, praktisch der gesamte Deckungsbeitrag, ausschließlich auf Lohn verrechnet werden.
Die Aussage erfolgt in der Regel:
  • in € je Stunde als Durchschnittswert einer Arbeitskolonne von gewerblichen Arbeitnehmern,
  • für die eigene Bauleistung des Betriebs,
  • für unterschiedliche Zwecke (Betrieb gesamt, Baustellen, unterschiedliche Gewerke) oder jeweils einzelne Bauaufträge und
  • unterschiedliche Zeiträume (Monat, Jahr), wofür der Satz nach betrieblichen Anforderungen in festzulegenden Abständen überprüft und vorbestimmt werden sollte, beispielsweise nach Änderung von Lohntarifen.
Sollen in einem Angebot auch noch Leistungen von Nachunternehmern einbezogen werden, wäre noch ein gesonderter Zuschlag bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Die Kalkulation mit Vollkostenstundensatz ist u. a. optimal für die Kalkulation von Angeboten mit lohnintensiven Bauleistungen.
Die Kalkulation mit Vollkostenstundensatz ist u. a. optimal für die Kalkulation von Angeboten mit lohnintensiven Bauleistungen. Bild: © f:data GmbH

In welcher Höhe sind Zuschläge anzusetzen?

Die Zuschläge für die Gemeinkosten und W & G werden sich in der Baupraxis orientieren in einer Spanne von:
  • ca. 65 bis 90 % mit Bezug auf den Kalkulationslohn und
  • ca. 8 bis 13 % auf die Nachunternehmerleistungen.
In welcher Höhe die Zuschlagssätze anzusetzen sind, ist betriebsindividuell vorzubestimmen und sollte in Abstimmung mit dem kaufmännischen Leiter des Bauunternehmens vorgenommen werden. Als Grundlage für die Bestimmung können und sollten die Unterlagen des betrieblichen Rechnungswesens (Jahresabschluss und BWA – Betriebswirtschaftliche Auswertungen) bzw. die Finanzplanung für das laufende bzw. künftige Geschäftsjahr herangezogen werden.
Die Finanzplanung trifft Aussagen zu den Kalkulationspositionen, und zwar mit Bezug auf ein wahrscheinliches Bauauftragsvolumen bzw. die geplante Jahresbauleistung.
Musterberechnungen zu vorbestimmten Zuschlägen liefern die unter Kalkulationshilfen angeführten Excel-Tabellen zur Bestimmung von Stundensätzen. Zugrunde liegen Musterfinanzpläne, die unmittelbar nach Einsetzung von betriebsindividuellen Werten die Berechnung und Ableitung von vorbestimmten Zuschlagssätzen ermöglichen. Zu den Tabellen erfolgen noch Erläuterungen zu einzelnen Kostenarten bzw. Kalkulationspositionen.

Kalkulation nach EFB-Preis-Formular 221

Der Bauherr als Auftraggeber kann mit dem Angebot auch die Vorlage eines ergänzenden Formblatts Preise (EFB-Preis) verlangen. Bei einer vorgesehenen Zuschlagskalkulation ist dann das Formblatt 221 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund) auszufüllen und zu überreichen.
Aussagen sind im Formblatt 221 in folgenden drei Abschnitten aufzubereiten:
Bauprofessor-Fachthemen
+ Fachthemen +
Formen, Verfahren, Methoden -
alles rund um „Kalkulation“
Hier auf einem Blick »

Beispiel: So wird das Formblatt 221 ausgefüllt

Folgende Übersicht zeigt beispielhaft, wie das Formblatt Preise 221 nach VHB-Bund bei einer Kalkulation mit Vollkostenstundensatz ausgefüllt werden kann.

221

(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
Bieter
Ausbau GmbH
VergabenummerDatum
13501.09.2024
Baumaßnahme
Ausbau ...............
Angebot für
öffentlichen Auftraggeber

Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen

1.Angaben über den VerrechnungslohnZuschlag
%
€ / h
1.1Mittellohn ML
einschließlich Lohnzulagen und Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
19,00
1.2Lohngebundene Kosten
Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
80,0015,20
1.3Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
4,000,76
1.4Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
34,96
1.5Zuschlag auf Kalkulationslohn
(aus Zeile 2.4, Spalte 1)
75,0026,22
1.6Verrechnungslohn VL
(Summe aus 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen)
61,18
2.Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
LohnStoff-
kosten
Geräte-
kosten
Sonstige
Kosten
Nachunter-
nehmer-
kosten
2.1Baustellengemeinkosten10,000,000,000,000,00
2.2Allgemeine Geschäftskosten43,000,000,000,002,00
2.3Wagnis und Gewinn
2.3.1Gewinn12,000,000,000,004,00
2.3.2betriebsbezogenes Wagnis5,000,000,000,003,00
2.3.3leistungsbezogenes Wagnis5,000,000,000,001,00
2.4Gesamtzuschläge75,000,000,000,0010,00
3.Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten der
Teilleistungen =
unmittelbare
Herstellungs-
kosten
Gesamt-
zuschläge
Angebots-
summe
%
3.1Eigene Lohnkosten
Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden
61,18 € / h x 1.500,00 h
91.770,00
3.2Stoffkosten
(einschließlich Kosten für Hilfsstoffe)
60.450,450,0060.450,45
3.3Gerätekosten
(einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
5.505,000,005.505,00
3.4Sonstige Kosten
(vom Bieter zu erläutern)
1.804,500,001.804,50
3.5Nachunternehmerleistungen*6.150,0010,00615,00
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer160.144,95

Eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1. Die Abweichung der Angebotssumme aus dem EFB zur Angebotssumme aus dem LV entsteht durch Rundungsdifferenzen aufgrund unterschiedlicher Zusammenzählung der Einzelkosten.
2. Eventuelle Angaben zur Aufteilung des Zuschlagssatzes zu BGK in Zeile 2.1 nach bauzeitabhängigen und bauzeitunabhängigen Anteilen.
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........................................................................................................
........................................................................................................
Unter Bemerkungen auf Seite 2 des Formblatts EFB 221 können noch ergänzende Aussagen – wie im Beispiel angeführt – vermerkt werden, so ggf. zur weiteren Differenzierung der Zuschläge zu den Baustellengemeinkosten nach bauzeitabhängigen BGK und bauzeitunabhängigen BGK.

Nur Zuschläge auf Lohn

Hervorzuheben ist, dass im Abschnitt 2 im Formblatt 221 nur Zuschläge in der Spalte Lohn auftreten, gesamt in Zeile 2.4 und ggf. differenziert mit den Anteilen für BGK, AGK sowie Gewinn und differenziert zu betriebsbezogenem und leistungsbezogenem Wagnis. Dabei bleibt zu berücksichtigen, dass im „Lohn“ als Basis nur die Lohnkosten für gewerbliche Arbeitnehmer zum Bauauftrag einschließlich von lohngebundenen Kosten und Lohnnebenkosten einbezogen sind.
Der vorberechnete Zuschlagssatz insgesamt auf Lohn in Zeile 2.4 im Formblatt 221 wird dann auf den Kalkulationslohn in Zeile 1.4 zugerechnet. Im Ergebnis steht in Zeile 1.6 der Verrechnungslohn als Vollkostenstundensatz. Dieser Satz in Zeile 1.6 ist nicht vergleichbar beispielsweise mit einem Verrechnungslohn, wenn ein anderes Kalkulationsverfahren (beispielsweise die einfache oder differenzierte Zuschlagskalkulation) herangezogen wird.
Vergleichbar wäre der Verrechnungslohn nur dann, wenn alle Bieter auf Basis der Kalkulation mit Vollkostenstundensatz ein Angebot abgeben. Das dürfte in der Baupraxis aber kaum der Fall sein.
Über andere Kostenarten außer Lohn entfällt eine Verrechnung, wobei lediglich wieder die Leistungen der Nachunternehmer (soweit anfallend) einen Zuschlag erhalten werden.
Unter Bemerkungen auf Seite 2 des Formblatts 221 können noch ergänzende Aussagen vermerkt werden, so ggf. zur weiteren Differenzierung der Zuschläge zu den Baustellengemeinkosten nach Anteilen von bauzeitabhängigen BGK und bauzeitunabhängigen BGK.
Die Software „nextbau“ bietet Hilfe bei der Aufstellung von Kalkulationen mit Vollkostenstundensatz.
Die Software „nextbau“ bietet Hilfe bei der Aufstellung von Kalkulationen mit Vollkostenstundensatz. Bild: © f:data GmbH

Aufgliederung der kalkulierten Einheitspreise

Bei öffentlichen Bauaufträgen kann der Auftraggeber vom Bieter die Aufgliederung der Einheitspreise im entsprechenden Formblatt 223 nach VHB-Bund und daraus abgeleitete Aussagen verlangen. Da die Zuschläge bei der Kalkulation nach Vollkostenstundensatz lediglich auf Lohn und Nachunternehmerleistungen erfolgen, kann auch nur eine Angabe in der Spalte 6 – Löhne – des Formblatts 223 sowie gesondert zu den Nachunternehmerleistungen ausgewiesen werden.
Die Aufgliederung soll die Prüfung zur Angemessenheit von Preisen im Angebot unterstützen. Sie wird auch für die Prüfung von kalkulierten Nachträgen für unerlässlich gehalten.

Hilfe bei der Kalkulation mit Vollkostenstundensatz

Eine Kalkulationssoftware wie z. B. nextbau unterstützt Sie bei der Kalkulation mit Vollkostenstundensatz.
Zur effektiven Bearbeitung sind dort wichtige Informationen hinterlegt, z. B.:
  • Kostenansätze nach DBD für die Einzelkosten,
  • bauleistungssparten- und gewerkebezogene Musterfinanzpläne,
  • kompaktes Fachwissen zur Kalkulation und
  • Formblätter 221 und 223 nach VHB.
Herzlichen Dank an Prof. Dr. habil. Siegmar Kloß für die fachliche Unterstützung bei diesem Artikel auf bauprofessor.de.
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Lohnkosten gewinnsicher einkalkulieren

Lohnzusatzkosten und Kalkulationslohn in nextbau
Lohnzusatzkosten und Kalkulationslohn in nextbau Bild: © f:data GmbH
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