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Zuschlagskalkulation

Bei der Zuschlagskalkulation werden die Einzelkosten für die Teilleistungen direkt ermittelt und die Gemeinkosten (Baustellengemeinkosten BGK und Allgemeine Geschäftskosten AGK) sowie Wagnis und Gewinn mit vorberechneten Zuschlägen zugerechnet. Die Zurechnung wird oft auch als Umlage bezeichnet, weil die Gemeinkosten praktisch auf die Einzelkosten "umgelegt" werden.
Die Zuschlagskalkulation ist einfach, praktikabel zu handhaben und liefert hinreichend genaue Kalkulationen, wenn für die zu kalkulierenden Bauaufträge eine annähernd gleiche Leistungs- und Kostenstruktur vorliegt.
Die Zuschlagskalkulation kann nach verschiedenen Verfahren bzw. Varianten erfolgen, und zwar ausgehend und mit Bezug auf die Anforderungen aus dem ergänzenden Formblatt Preise 221 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017):
  • einfache Zuschlagskalkulation mit vorberechneten Zuschlägen für BGK, AGK und Wagnis und Gewinn, wobei auch eine Zusammenfassung der Zuschläge für BGK und AGK erfolgen kann, wenn aus Vereinfachungsgründen nur ein gemeinsamer Zuschlag im voraus bestimmt wird. Wird eine Anlehnung an Formblatt Preise 221 gewünscht, dann sind die Zuschläge für die Kostenarten der EKT konstant auf die einbezogenen Kostenarten (außer auf Fremdleistungen) zu verteilen. Vorzuziehen und besonders zu empfehlen ist diese Form der Zuschlagskalkulation für kleinere Bauunternehmen und Bauhandwerksbetriebe sowie für Bauleistungssparten, die weniger heterogen sind.
  • Zuschlagskalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen auf die Kostenarten der EKT (ebenfalls in Anlehnung an das Formblatt Preise 221). Die Zuschläge können auf alle einbezogenen Kostenarten gleich hoch, sinnvollerweise und den unterschiedlichen Bedingungen entsprechend aber differenziert vorgegeben werden, wenn z. B. der Einsatz von Baustoffen und Geräten sehr unterschiedlich ist. Für die Fremdleistungen bliebe zu prüfen, in welchem Verhältnis umfangmäßig diese zu der Gesamtleistung stehen und in welchem Maße z. B. eine besonders umfangreiche Vorbereitung und Aufsicht erforderlich ist.
  • Zuschlagskalkulation mit Vollkostenstundensatz (Verrechnungslohn) mit Ausweis im Formblatt Preise 221. Eine Differenzierung der vorzugebenden Zuschlagsätze wird wesentlich durch die Bauleistungsinhalte geprägt werden. Zu empfehlen ist diese Form besonders für Ausbaugewerke mit lohnintensiven Bauleistungen und für Bauhandwerksbetriebe mit nur einem Gewerk bzw. Bauarbeiten oder bei Bauhandwerkern mit annähernd dem gleichen Materialeinsatz (z. B. Maler- und Fliesenarbeiten) und bei Elektroarbeiten.
Grundsätzlich ist die Zuschlagskalkulation auch dann vorzuziehen, wenn die Baustellengemeinkosten (im Besonderen die Kosten für die Baustelleneinrichtung) weniger von Bedeutung und nur von geringem Umfang sind. Der Vorteil liegt dann darin, dass eine aufwendige Ermittlung der baustellenbezogen zu erwartenden BGK entfallen kann. Spielen die BGK eine größere Rolle, bliebe bei der Zuschlagskalkulation von Nachteil, dass die BGK nicht aufwandsgerecht kalkuliert worden sind. Im letzteren Fall sollte dann auf die Endsummenkalkulation zurückgegriffen werden.
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Zuschlagskalkulation

Video: Bauprofessor erklärt Zuschlagskalkulation
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