Baubetrieb/Bauunternehmen

Geselle im Bauhandwerk

Als Geselle (weiblich: Gesellin) wird im Bauhandwerk, vorrangig im Ausbaugewerbe, ein gewerblicher Arbeitnehmer bezeichnet, der die Berufsausbildung im jeweiligen Handwerksberuf erhalten sowie die Gesellenprüfung bei der Handwerkskammer erfolgreich bestanden hat. Demgegenüber wird im Bauhauptgewerbe vergleichbar vom "Facharbeiter " gesprochen.
Im Dachdeckerhandwerk werden beispielsweise nach dem Rahmentarifvertrag als Gesellen geführt:
  • der Dachdecker-Junggeselle (Lohngruppe 3) als Arbeitnehmer nach bestandener Gesellenprüfung, der im Dachdeckerhandwerk tätig ist und gemäß seiner Berufsausbildung die einschlägigen Arbeiten fachgerecht nach Anweisung ausführt,
  • der Dachdecker-Geselle (Lohngruppe 4 = Ecklohn) ein Arbeitnehmer mit bestandener Gesellenprüfung im Dachdeckerhandwerk ist und bereits 24 Monate als Dachdecker-Junggeselle tätig war,
  • der Dachdecker-Fachgeselle (Lohngruppe 5) als Arbeitnehmer mit bestandener Gesellenprüfung und einer mindestens dreijährigen Tätigkeit im Dachdeckerhandwerk, der aufgrund seiner fachlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen alle einschlägigen Arbeiten nach Anweisung fachgerecht und nach Planvorgabe selbstständig ausführt sowie in der Lage ist, Mitarbeiter nachgeordneter Lohngruppen anzuleiten.
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